Steuerlich haben
Erwerber von Immobilien zum Eigennutz wenig zu lachen. Der Fiskus sieht hier
keine Möglichkeiten mehr vor. Anders ist dies bei sogenannten
Denkmalschutzimmobilien. Eigennutzer können
danach zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Kosten bei der Einkommensteuererklärung
geltend machen, die zur "Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu
seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind". So steht es im
Einkommensteuergesetz (Par. 7 Abs. 1 EStG). Wer sein Denkmal selbst bewohnt,
kann also über die Jahre 90 Prozent der anrechenbaren Kosten steuerlich geltend
machen.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
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Hört sich auf den ersten Blick natürlich gut an, Herr Filor. Immense Abschreibungsmöglichkeiten bei denkmalgeschützten Immobilien! Aber es gibt auch eine Kehrseite. Freunde von mir haben sich eine solche Immobilie gekauft. Für jede bauliche Sanierung mussten sie sich die Zustimmung des Amtes für Denkmalpflege einholen. Die Auflagen zum Denkmalschutz sind schon enorm. Nur für Leute mit guten Nerven geeignet.
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