Montag, 2. Dezember 2013

Thomas Filor: Wohnen laut Koalitionsvertrag


Die Bürger in Deutschland sollen gut und bezahlbar wohnen können. Um dies zu ermöglichen, hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Vielzahl von Absichtserklärungen in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Beide Zulagen sollen erhalten bleiben mit dem Ziel, Bürgern mit niedrigem Einkommen zu Wohneigentum zu verhelfen. Deshalb sollen die Zulagen an Einkommensgrenzen weiterhin gekoppelt werden.
Genossenschaften:  Die Koalition wird prüfen, ob der Erwerb von Anteilen an Genossenschaften gefördert werden kann. Aber nur die Genossenschaften sollen In den Genuss von Fördermaßnahmen kommen, die auch neue Wohnungen bauen, denn In vielen Städten sichern Genossenschaften die Versorgung mit günstigen Mietwohnungen.
Sozialer Wohnungsbau: Die Länder sollen bis Ende des Jahres 2019 jährlich einen Zuschuss von 518 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau erhalten. Dafür sollen sie gegenüber dem Bund Rechenschaft über die Verwendung abliefern.
Wohngeld: Die Höhe der Wohngeldzahlungen und Miethöchstbeträge sollen an die Entwicklung von Bestandsmieten und des Einkommens angepasst werden.
Mietpreisbremse: Die Länder dürfen fünf Jahre lang auf sogenannten  "angespannten" Wohnungsmärkten die Mieterhöhung bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Ausnahmen sind  Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen. Es muss außerdem nicht günstiger als bisher vermietet werden. Schon jetzt beginnen Diskussionen zwischen Kommunalpolitikern und Wohnungswirtschaft darüber , wann und wo ein Wohnungsmarkt als "angespannt" eingestuft wird.
Kappungsgrenze: Die Länder können künftig nach wie vor die Erhöhung von Mieten in laufenden Verträgen auf 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren begrenzen. Genau wie bei der Mietpreisbremse gilt dies nur für "angespannte" Wohnungsmärkte. Zu diesen zählten unter anderen bisher Berlin, Hamburg und München. Für alle nicht angespannten Wohnungsmärkte gilt weiterhin die bundeseinheitliche Regelung, dass die Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen dürfen.
Modernisierung:  Zehn Prozent der Modernisierungskosten höchstens  dürfen auf die Miete umgelegt werden - längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten. Momentan dürfen elf Prozent der Modernisierungskosten ohne zeitliche Begrenzung umgelegt werden .
Mietspiegel:  Kürzlich klagte  der Vorstand eines großen börsennotierten Vermieters, seine Vermietungsabteilung müsse 65 unterschiedliche Mietspiegel berücksichtigen. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll realitätsnäher dargestellt wird. Mietspiegel werden offensichtlich sehr unterschiedlich erstellt.
Verwahrlosung von Wohnraum: Vor allem in Kommunen mit Bevölkerungsabwanderung verschandeln baufällige Häuser das Stadtbild. Neue Gesetze sollen die Verwahrlosung von Wohnraum zukünftig verhindern.
Maklercourtage: Zahlen soll der, der bestellt. Der Mieterbund sieht dies als gängige Praxis in der Geschäftswelt an. Der Maklerverband IVD ist absolut dagegen. Denn der Markt regele, wer zahle. Da, wo Wohnraum knapp sei, seien es die Mieter. Wo es dahingegen  ein Überangebot gebe, die Vermieter.
Maklerberuf: Wer in Zukunft Immobilien vermitteln will, soll einen Sachkundenachweis erbringen müssen.
Altersgerechtes Wohnen: Den generationengerechten Umbau von Wohnraum soll nun ein neues Programm fördern.
Energieeffizienz: Energieeffizientes Wohnen soll bezahlbarer werden. Deshalb werden diesbezügliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen weiterhin gefördert.
Quartierssanierung: Das in 2011 gestartete KfW-Programm zur energetischen Stadtsanierung wird weitergeführt. 

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