Der Verkauf von Immobilien zwischen Ehegatten kann Steuervorteile
einbringen. Finanzierungszinsen für eine selbst genutzte Immobilie können
steuerreduzierend von den Vermietungseinkünften abgezogen werden. Wird eine im
Privatvermögen des einen Ehegatten gehaltene Vermietungsimmobilie zum
Verkehrswert auf den anderen Ehegatten übertragen, gilt ein neues Abschreibungspotenzial.
Der veräußernde Ehegatte kann einen Veräußerungsgewinn steuerfrei einbehalten,
wenn er die Immobilie vor mindestens zehn Jahren erwarb. Für eine selbst
genutzte Immobilie können Finanzierungszinsen steuermindernd bei den
Vermietungseinkünften abgezogen werden – vorausgesetzt der erwerbende Ehegatte finanziert
den Kaufpreis über einen Kredit. Nichtsdestotrotz müssen einige Kriterien
beachtet werden. Bei nahen Angehörigen vermutet die Finanzverwaltung schnell
Scheingeschäfte oder Missbrauch. Das wirtschaftliche Eigentum sollte mit übertragen
werden, der Kaufpreis sollte später nicht zurückgeschenkt werden und die
Vereinbarungen sollten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich
ist.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
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