Nun gibt es in Deutschland neue Energieausweise für
Wohnungen und Häuser. Zwar müssen Vermieter und Verkäufer auch jetzt schon ein
Dokument vorlegen. Seit dem 1. Mai aber tritt die neue Energieeinsparverordnung
in Kraft – und mit ihr höhere energetischen Anforderungen an Neubauten von 2016
an, eine Austauschpflicht für alte Heizkessel von vor 1985 und neue Regeln, wie Vermieter und Verkäufer über
den Energieverbrauch ihrer Immobilien nun informieren müssen. Bestehende
Energieausweise dürfen allerdings noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit
verwendet werden.
Neu ist, dass die wichtigsten Energiewerte nun schon in der
Immobilienanzeige veröffentlicht werden müssen. Spätestens bei der Besichtigung
muss dann der auch der Ausweis vorliegen – und zwar nicht erst auf Nachfrage.
Neu eingeführt werden auch Energieeffizienzklassen für Gebäude. So, wie wir es
bereits bei Kühlschränken kennen, gibt es nun also auch für Wohnungen und
Häuser Kategorien von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher
Energieverbrauch).
Der Immobilienverband Haus und Grund warnte jüngst, dass ein
Verstoß gegen die neuen Regeln mit Bußgeldern von bis zu 15 000 Euro geahndet
wird.
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