Montag, 2. Juni 2014

Thomas Filor: Das endgültige AUS für alte Heizkessel

Nun gibt es in Deutschland neue Energieausweise für Wohnungen und Häuser. Zwar müssen Vermieter und Verkäufer auch jetzt schon ein Dokument vorlegen. Seit dem 1. Mai aber tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft – und mit ihr höhere energetischen Anforderungen an Neubauten von 2016 an, eine Austauschpflicht für alte Heizkessel von vor 1985 und  neue Regeln, wie Vermieter und Verkäufer über den Energieverbrauch ihrer Immobilien nun informieren müssen. Bestehende Energieausweise dürfen allerdings noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Neu ist, dass die wichtigsten Energiewerte nun schon in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden müssen. Spätestens bei der Besichtigung muss dann der auch der Ausweis vorliegen – und zwar nicht erst auf Nachfrage. Neu eingeführt werden auch Energieeffizienzklassen für Gebäude. So, wie wir es bereits bei Kühlschränken kennen, gibt es nun also auch für Wohnungen und Häuser Kategorien von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch).
Der Immobilienverband Haus und Grund warnte jüngst, dass ein Verstoß gegen die neuen Regeln mit Bußgeldern von bis zu 15 000 Euro geahndet wird.

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