Schuldenfrei
den Umzug überstehen
„Dass
ein Umzug in vielen Fällen sehr kostspielig sein kann, sollte jedem
bewusst sein“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
„Wenn man sich jedoch im Vorfeld über einige Dinge wie Mietkaution
und Maklercourtage im Klaren ist, muss man sich nicht zwangsläufig
verschulden“. Bei der Mietkaution, welche in der Regel 3
Nettomonatskaltmieten beträgt, überträgt der Mieter dem Vermieter
eine gewisse Sicherheit, falls dieser nach der Kündigung der Wohnung
nicht in der Lage ist, ausstehende Mietzahlungen zu begleichen oder
sich um die Renovierung der Wohnung zu kümmern. „Ist der Mieter
nicht in der Lage die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses zu
zahlen, gibt es auch die Möglichkeit einer Kautionsbürgschaft, in
welcher die Bank vorerst die Kosten trägt“, so Thomas Filor
weiter. Bei offenstehenden Summen wendet sich der Vermieter in diesem
Fall ans Finanzunternehmen. Eine derartige Kautionsbürgschaft lässt
sich innerhalb weniger Tage beantragen, allerdings muss vorher mit
dem Vermieter besprochen werden, ob er eine Bankbürgschaft
akzeptiert. Ist die Bürgschaft bewilligt, erhält der Mieter meist
zwischen zwischen 1.000 und 1.500 Euro, welche natürlich individuell
für den Umzug eingesetzt werden können. So ist beispielsweise die
Beauftragung eines Umzugsunternehmens meist sehr kostspielig –
dafür spart man sich aber auch viel Stress, da die Möbel auf und
abgebaut werden. „Wenn man allerdings einen Lieferwagen mietet und
früh genug Freunde und Bekannte um Hilfe bittet, kann man an dieser
Stelle viel Geld sparen“, weiß Thomas Filor. Dieses Geld kann man
dann in neue Möbel, eine neue Küche, Tapeten oder Böden
investieren.
Unterdessen
ist, beziehungsweise war, die Maklercourtage vielen Mietsuchenden
immer ein Dorn im Auge. Diese Summe musste nämlich neben der Kaution
direkt an den vermittelnden Makler gezahlt werden. „Diese Regelung
wurde allerdings dieses Jahr vom Bestellerprinzip abgelöst“,
erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Nun fallen die
Kosten in den seltensten Fällen auf den Mieter zurück, sondern eher
auf den Vermieter.
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