Donnerstag, 7. Januar 2016

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Platz schaffen für Reparaturen


Kündigt der Vermieter umfangreiche Reparaturarbeiten an, löst das bei vielen Mietern eine Stresssituation aus: Alles wird um- und aufgeräumt, damit man im Zweifelsfall einen guten Eindruck beim Vermieter hinterlässt. Und das, obwohl es der Vermieter selbst ist, der für diese Angelegenheit zuständig ist: Bestätigen tut dies eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 373/13). Demnach heißt es: Plant der Vermieter Modernisierung- oder Reparaturarbeiten in der Wohnung des Mieters, muss dieser keine Baufreiheit schaffen. Der Mieter muss also nicht im Vorfeld Schränke abbauen oder Möbel aus dem Raum oder der Wohnung schaffen. Den Platz, den die Handwerker brauchen, egal an welcher Stelle der Immobilie, müssen sie sich selbst schaffen – Mieter können sich bei Reparaturen also zurücklehnen. Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin weist darauf hin, dass für die sogenannte „Baufreiheit“ der Vermieter selbst beziehungsweise seine Handwerker sorgen müssen. Schließlich sind sie bei Bedarf nach Ende der Arbeiten auch dafür verantwortlich, alle Möbel wieder ordentlich aufzubauen, erforderliche Ausbesserungs- oder Renovierungsarbeiten vorzunehmen und den angefallenen Dreck zu beseitigen.

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