Dienstag, 2. Februar 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mieterhöhung verboten


Warum eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel nicht rechtens ist

„Viele Mieter befürchten eine Mieterhöhung im Falle eines Eigentümerwechsels“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. So ist es nicht unüblich, dass vermietete Immobilien, sowohl Häuser als auch Eigentumswohnungen, ihren Besitzer wechseln. „Viele Mieter sorgen sich dann, dass der der neue Besitzer die Preise erheblich anziehen wird“. Was viele Mieter aber nicht wissen: An ihren Rechten ändert sich nichts – denn das ist rechtlich überhaupt nicht erlaubt. Darauf macht der Mieterverein München aufmerksam. „Diejenigen Mieter, die in einem Haus oder einer Eigentumswohnung zur Miete wohnen brauchen sich also nicht sorgen, dass sich für sie durch einen Eigentümerwechsel spürbar etwas ändert“, so Thomas Filor weiter.

Fakt ist nämlich, dass der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des alten Eigentümers übernimmt und damit verantwortungsbewusst umzugehen hat. So ist auch weder die Festsetzung eines neuen Kündigungsrechts rechtens, noch muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. „Die gängigen Kündigungsgründe, wie zum Beispiel Eigenbedarf, bleiben bestehen“, betont Thomas Filor aus Magdeburg.  Des Weiteren müssen gesetzliche Kündigungsfristen nach wie vor eingehalten werden, genauso wie Mieterhöhungen. „Für eine Mieterhöhung gelten auch für den neuen Vermieter die gleichen Voraussetzungen wie für den alten Vermieter. So kann beispielweise nach einer umfassenden Sanierung der Quadratmeterpreis angehoben werden“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor hinzu. Schließlich ist es laut Mieterverein München auch wichtig zu wissen, dass Mieter ihre monatlichen Mietzahlungen nicht von sich aus ändern sollten, sondern der neue Eigentümer oder Vermieter die Miete erst fordern kann, wenn er seine Berechtigung nachgewiesen hat – dies kann durch einen Grundbuchauszug erfolgen. „Wer risikofrei seine Miete überweisen oder eine neue Einzugsermächtigung erstellen will, sollte das Geld erst an den neuen Vermieter zahlen, wenn der bisherige Vermieter die Mieter bereits informiert hat“, sagt Thomas Filor abschließend.


4 Kommentare:

  1. Angela Steinbruck4. Februar 2016 um 06:01

    Gut, dass dies mal jemand kommentiert. Da herrschen die wildesten Gerüchte unter Mietern. Auch in Verbrauchersendungen wird meiner Meinung nach hierüber nicht gesprochen. Obwohl es dort gut platziert wäre.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich finde schon, dass die Mieterverbände hierauf deutlich aufmerksam machen. Das Netz ist voll mit Beiträgen und Hinweisen. Aber in der Presse findet es in der Tat kaum statt. Kann mich beispielsweise nicht entsinnen in einer Verbrauchersendung im Fernsehen hierauf mal gestoßen zu sein.

      Löschen
  2. Diese Info von Immobilienscout fand ich offen gesagt auch recht wichtig: http://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2016/1/wie-oft-vermieter-die-miete-erhoehen.html

    AntwortenLöschen
  3. Die Realität sieht doch oft ganz anders aus: da werden Mieter so lange unter Druck gesetzt, bis sie gefügig werden ...

    AntwortenLöschen