Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter sich
stets um eine warme Wohnung zu kümmern hat – vor allem auch im kühlen Frühling.
„Der Vermieter ist also nicht nur im Winter verantwortlich für eine warme
Immobilie, sondern prinzipiell auch zu jeder anderen Jahreszeit“, so Thomas
Filor. „Und das sogar 24 Stunden am Tag.“ Dies bestätigt auch der Landesverband
Bayern des Deutschen Mieterbundes: So muss in allen Räumen der Wohnung zwischen
06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius herrschen,
während der Vermieter in der Nacht die Heizung zur Energieeinsparung
herunterfahren kann. Aber auch nachts darf es nicht kälter als 16 Grad Celsius
sein.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
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Für wen werden eigentlich solche Verordnungen erlassen? Aber zu verstehen ist es schon. Offenbar gibt es Menschen, die noch nichts von geplatzten Rohren gehört haben oder von der Tatsache, dass eine total ausgekühlte Wohnung auch für die Mitbewohner nicht gerade von Vorteil ist,
AntwortenLöschenDas Gleiche gilt natürlich auch für die andere Seite, wie ein interessanter Newsletter des Berliner Mietervereins zeigt:
AntwortenLöschenAuch außerhalb der Heizperiode muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WuM 64, 71; AG Waldbröl WuM 81, U8). Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18°C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber gar unter 16°C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WuM 64, 71). Das Amtsgericht Uelzen (WuM 86, 212) stellt auf die Außentemperatur ab. Beträgt sie 3 Tage lang weniger als 12°C, muss der Vermieter die Heizung einschalten. Der Vermieter kann sich bei seiner Entscheidung, ob in den Sommermonaten an kühlen Tagen geheizt werden soll, nicht nach den Mehrheiten der Mieter des Hauses richten (AG Köln WuM 86, 136; a.A. AG Hamburg ZMR 81, 330).
Finde ich gut, dass du das auch erwähnst. Ich denke, dieses Problem tritt viel häufiger auf.
LöschenFakt ist doch, dass gerade größere Wohneinheiten darunter leiden, wenn einige aus der Rolle fallen!
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