Bei der Kündigung des
Mietvertrages gilt: Ganz oder gar nicht
Wenn ein Vermieter einen Mietvertrag mit einem Mieter auflösen
will, kann er dies nur für die gesamte Wohnung oder das Haus tun - nicht etwa
für einzelne Räume. Darauf macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg
aufmerksam. „Entscheidet sich ein Vermieter einen Mietvertrag aufzulösen, heißt
es ganz oder gar nicht“, so der Immobilienexperte Filor. So können Vermieter
vom Mieter nicht verlangen, einzelne Räume - wie Dachboden oder Keller - beispielsweise
wegen Eigenbedarf zu räumen. „Wenn es sich um einen Eigenbedarfsfall handelt,
muss der Vermieter den gesamten Mietvertrag auflösen, der jeden einzelnen Raum,
gegebenenfalls auch die Garage oder den Gartenanteil beinhaltet“, so Thomas
Filor weiter. Dies bestätigt auch der Deutsche Mieterbund (DMB).
Wie bei allen Dingen im Leben, gibt es selbstverständlich auch
hier Ausnahmen: „Kann der Vermieter nachweisen, dass er neuen Mietraum schaffen
will indem er Nebenräume oder Grundstücksteile nutzt, können diese einzeln
gekündigt werden“, erklärt Magdeburger Immobilienspezialist Thomas Filor. Dabei
kann es sich zum Beispiel um Speicher- oder Kellerräume, Waschküchen, Abstellräume,
Gärten oder Stellplätze handeln. „In derartigen Fällen reicht es sogar, dass
der Vermieter die Räume oder Flächen dem Bewohner der neu geschaffenen Wohnung
zur Verfügung stellen will“, bestätigt auch der DMB. Mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist
darf der Vermieter dann den jeweiligen Mieter kündigen, ganz gleich, wie lange
dieser die Immobilie gemietet hatte. „Verständlicherweise ist ein solcher Fall
für Mieter sehr ärgerlich, jedoch gibt es auch hier Mittel und Wege sich zu
einigen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor abschließend: Wer nämlich der Teilkündigung
widersprechen will, kann sich auf die sogenannte Sozialklausel berufen. Diese beinhaltet,
dass die Herausgabe der Garage oder des Gartens für den Mieter eine unzumutbare
Härte bedeutet. Des Weiteren können Betroffene die Miete kürzen, wenn sie durch
eine Teilkündigung den Garten oder Keller verlieren.
Davon habe ich noch nie gehört, dass ein Vermieter einzelne Räume kündigt. Gibt es so was wirklich???
AntwortenLöschenEs muss wohl ein Thema sein, wenn sogar der Focus dieses Thema aufgreift und der Deutsche Mieterschutzbund sich auch deutlich hierzu äußert: http://www.focus.de/immobilien/mieten/immobilien-mietvertrag-kann-nicht-fuer-einzelne-raeume-gekuendigt-werden_id_5303566.html
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