Warum Verkäufer über
Wasserschäden aufklären müssen
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die
Tatsache aufmerksam, dass beim Verkauf einer Immobilie stets ehrlich und
transparent auf Schäden hingewiesen werden muss. „Dazu zählen
selbstverständlich auch Wasserschäden“, so Filor. Des Weiteren berichtet er von
einem Fall, in dem der Verkäufer verschwiegen hatte, dass Wasser in den Keller
eindringt. Ein Kläger hatte für 390.000 Euro ein Wohnhaus in
Nordrhein-Westfalen erworben, wurde aber im Vorfeld nicht auf die Wasserschäden
im Keller hingewiesen und auch nicht aufs das fortlaufende Eintreten von Wasser
bei Regenfällen. Als der Käufer den mangelhaften Keller entdeckte und den
Verkäufer zur Rede stellte, weigerte dieser sich zunächst ihm entgegen zu
kommen. „Dazu wäre der Käufer allerdings verpflichtet gewesen“, betont Thomas
Filor. Aus diesem Grund wurde der Käufer angeklagt – auch, weil er bewusst
gegenüber dem Käufer gelogen hat. Auf die Frage hin, ob es möglich sei, Dinge
im Keller zu Lagern, hatte der Verkäufer mit „ja“ geantwortet. „Wichtig zu
wissen ist, dass wenn sich ein Käufer auf die zuvor besprochenen Mängel einlässt,
er mit diesen leben muss. Dann kann er nicht im Nachhinein Anzeige erstatten“,
erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Es geht also nicht primär
darum, dass der Käufer den Mangel gesehen hat, sondern das die Kenntnisnahme
darüber schriftlich fixiert ist.
Nichtsdestotrotz ist sich die Rechtsprechung im Falle von
Altbauten mit feuchten Kellern uneinig: Werden die Schäden nämlich, wie im oben
erklärten Fall, arglistig verschwiegen, hat der Käufer gute Chancen einer Rückabwicklung
des Kaufs. Ist die Schwere des Mangels aber überschaubar und wurde
kommuniziert, kann es passieren, dass der Verkäufer dem Käufer kaum
entgegenkommen muss. „Ein Verkäufer, der bewusst gelogen hat, verliert auch
seinen Haftungsausschluss, auf den er sich im Normalfall berufen kann“, sagt
Thomas Filor abschließend.