Eine Wohngemeinschaft bietet gleichermaßen
Vor- und Nachteile. Thomas Filor gibt Tipps
„Eine Wohngemeinschaft, im Volksmund eher als
WG bezeichnet, hat enorm viele Vorteile, aber logischerweise auch Nachteile“,
weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „So kann es vor allem in den
immer teurer werdenden Universitätsstädten, nicht nur solche hierzulande, sehr
sinnvoll sein, sich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu suchen“, erklärt
Thomas Filor. „Das ist in vielen Fällen kosteneffizient und lädt natürlich aus
privaten Gründen schon dazu ein, in einer neuen Stadt Kontakte zu knüpfen und
sich ein soziales Netzwerk aufzubauen.“ Nachteile spricht Thomas Filor auch an
– diese befinden sich allerdings in aller erster Linie auf Vermieter-Seite:
„Eine Wohngemeinschaft bedeutet in den meisten Fällen häufig wechselnde Mieter
und damit ein hohes Potential an Kandidaten, die nicht pünktlich die Miete
zahlen oder ihre Zimmer aufgrund von Party-WG-Dasein sehr verwüstet zurück
lassen“, berichtet Immobilienexperte Thomas Filor. In diesem Zusammenhang weist
der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass auf die jeweiligen Mieter der Wohnung
auch darüber entscheiden können, ob ein Mitbewohner „ausgetauscht“ werden soll.
„Dies setzt allerdings voraus, dass die Immobilie klar vom Vermieter oder
Eigentümer als WG ausgeschrieben und vermietet wurde. Nur dann können einzelne
Mieter ausgewechselt werden. Der Vermieter kann dagegen keinen Einspruch
einlegen, vorausgesetzt, die restlichen Mitbewohner finden einen liquiden,
zuverlässigen Ersatz und des entsteht kein Leerlauf in Form eines
Mietrückstandes“, erklärt Immobilienexperte Filor aus Magdeburg.
Geht es also um den Austausch eines
Mitbewohners innerhalb einer WG braucht man nicht zwangsläufig das
Einverständnis des Vermieters. Dies bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts
Berlin (Az.: 65 S 314/15). In dem verhandelten Fall ging es um eine
Wohngemeinschaft, die einen Mitbewohner austauschen wollte. Der Vermieter
sträubte sich dagegen – erfolglos. „Abschließend ist es wichtig zu wissen, dass
auch mehrere Mitbewohner einen Mietvertrag abschließen können. Dieser muss dann
allerdings auch gemeinsam gekündigt werden. Daher ist es oft einfacher, wenn es
nur einen Hauptmieter gibt“, so Thomas Filor abschließend.
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