Zumeist stellen Hausverwaltungen
Jahresabrechnungen für Eigentümer auf. Diese muss jedoch verständlich sein –
Eigentümer haben ein Recht darauf zu wissen, was mit ihrem Geld gemacht wurde.
In
dieser Woche macht Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg, auf die
Tatsache aufmerksam, dass Eigentümer ein Recht auf eine verständliche
Jahresabrechnung seitens der Hausverwaltung, die zumeist die Abrechnungen
erstellt, haben. „Eigentümer haben einen rechtlichen Anspruch darauf zu
erfahren, was genau mit ihrem Geld gemacht wird. Dazu müssen sämtliche
Einnahmen und Ausgaben verständlich aufgelistet werden“, erklärt Thomas Filor. Dabei
seien die drei entscheidenden Punkte Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und
Verständlichkeit wichtig. Doch wie verhält sich ein Eigentümer, wenn ein oder
mehrere dieser Punkte nicht gegeben sind? „Werden die Kriterien nicht erfüllt
und ist ein Punkt nicht transparent genug, kann sich der Eigentümer wegen
nichts ordnungsgemäßer Verwaltung zur Wehr setzen“, erklärt Immobilienexperte
Thomas Filor. In einem konkret verhandelten Fall ging es um den Beschluss einer
Eigentümerversammlung, die Jahresabrechnung zu genehmigen. Die betroffene
Eigentümerin wehrte sich dagegen und war nicht einverstanden, da sie die
aufgelisteten Ergebnisse nicht ausreichend nachvollziehen konnte. Ein
Kritikpunkt war beispielsweise, ob es zulässig sei, dass die Verwaltung Mittel
aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig auch für andere Zwecke verwenden
darf. „Natürlich ist es völlig legitim, diese Punkte zu hinterfragen und dies
hat die Eigentümerin mit Erfolg getan“, so Thomas Filor weiter. Dementsprechend
lautete das Urteil, dass Liquiditätsengpässe und damit Überziehungen des
Gemeinschaftskontos durch Mittel aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig
und in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen. Dies müsse allerdings klar und
deutlich in der Jahresabrechnung aufgelistet werden. Dieses Urteil fällte das Landgericht
Düsseldorf (Az.: 25 S 63/16), wie die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und
Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. „Daher sollte jeder
Eigentümer sich ausreichend Zeit für die Durchsicht seiner Jahresabrechnung
nehmen“, empfiehlt Thomas Filor abschließend.
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