Donnerstag, 15. Juni 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Eigentümer haben ein Recht auf verständliche Jahresabrechnungen

Zumeist stellen Hausverwaltungen Jahresabrechnungen für Eigentümer auf. Diese muss jedoch verständlich sein – Eigentümer haben ein Recht darauf zu wissen, was mit ihrem Geld gemacht wurde.


In dieser Woche macht Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg, auf die Tatsache aufmerksam, dass Eigentümer ein Recht auf eine verständliche Jahresabrechnung seitens der Hausverwaltung, die zumeist die Abrechnungen erstellt, haben. „Eigentümer haben einen rechtlichen Anspruch darauf zu erfahren, was genau mit ihrem Geld gemacht wird. Dazu müssen sämtliche Einnahmen und Ausgaben verständlich aufgelistet werden“, erklärt Thomas Filor. Dabei seien die drei entscheidenden Punkte Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit wichtig. Doch wie verhält sich ein Eigentümer, wenn ein oder mehrere dieser Punkte nicht gegeben sind? „Werden die Kriterien nicht erfüllt und ist ein Punkt nicht transparent genug, kann sich der Eigentümer wegen nichts ordnungsgemäßer Verwaltung zur Wehr setzen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. In einem konkret verhandelten Fall ging es um den Beschluss einer Eigentümerversammlung, die Jahresabrechnung zu genehmigen. Die betroffene Eigentümerin wehrte sich dagegen und war nicht einverstanden, da sie die aufgelisteten Ergebnisse nicht ausreichend nachvollziehen konnte. Ein Kritikpunkt war beispielsweise, ob es zulässig sei, dass die Verwaltung Mittel aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig auch für andere Zwecke verwenden darf. „Natürlich ist es völlig legitim, diese Punkte zu hinterfragen und dies hat die Eigentümerin mit Erfolg getan“, so Thomas Filor weiter. Dementsprechend lautete das Urteil, dass Liquiditätsengpässe und damit Überziehungen des Gemeinschaftskontos durch Mittel aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig und in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen. Dies müsse allerdings klar und deutlich in der Jahresabrechnung aufgelistet werden. Dieses Urteil fällte das Landgericht Düsseldorf (Az.: 25 S 63/16), wie die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. „Daher sollte jeder Eigentümer sich ausreichend Zeit für die Durchsicht seiner Jahresabrechnung nehmen“, empfiehlt Thomas Filor abschließend.

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