Wer ist für die Installierung und
Instandhaltung eines Rauchmelders zuständig – Mieter oder Vermieter?
In dieser Woche
beleuchtet Immobilienexperte Thomas Filor das Thema „Rauchmelder in einer
Mietwohnung“ und klärt darüber auf, in welcher Hinsicht der Vermieter
beziehungsweise der Mieter des Objekts dafür Verantwortung trägt. „Zuallererst
gilt: Um den Einbau des Rauchmelders hat sich der Vermieter zu kümmern. Kauft
er allerdings die Geräte, ist es völlig legitim, wenn er die Kosten prozentual
auf die Betriebskosten umlegt, die der Mieter zu zahlen hat“, erklärt Thomas
Filor. Dabei macht der Immobilienexperte aus Magdeburg auch explizit klar, dass
Rauchmelder mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht für Neubauten sind. Dies
bestätigt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. „Für Bestandsimmobilien
gilt das, Sachsen ausgenommen, außerdem. In den Bundesländern Bayern,
Thüringen, Berlin und Brandenburg herrscht derzeit eine Übergangsphase, um nach
und nach alle Immobilien auszustatten“, so Thomas Filor weiter. „Eingebaut
werden Warnmelder idealerweise in Schlaf- und Kinderzimmern oder auch in langen
Fluren“.
Wenn es
unterdessen um die Wartungs- und Instandhaltungskosten geht, streiten sich beide
Parteien oft. „Oft wissen sowohl Vermieter als auch Mieter nicht, wie man mit
dieser Thematik zu verfahren hat“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg. „An der Tatsache, dass der Vermieter für die Installation der
Rauchwarnmelder zuständig ist, ändert sich nichts. Kauft er die Geräte, kann er
bis zu elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufrechnen. Es verhält sich
aber anders, wenn sich der Vermieter für gemietete oder geleaste Geräte
entscheidet. Dies darf nicht auf die Betriebskosten umgelegt werden“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor. Abschließend sagt der Immobilienexperte aus
Magdeburg: „Für die Wartungskosten muss eine separate Vereinbarung zwischen
Mieter und Vermieter getroffen werden. Diese Kosten können nämlich auch nicht
ohne weiteres auf die Betriebskosten umgelegt werden“.
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