Mittwoch, 20. November 2013

Thomas Filor: Denkmalschutzabschreibung bietet sich auch für Eigennutzer an



Steuerlich haben Erwerber von Immobilien zum Eigennutz wenig zu lachen. Der Fiskus sieht hier keine Möglichkeiten mehr vor. Anders ist dies bei sogenannten Denkmalschutzimmobilien. Eigennutzer können danach zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Kosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, die zur "Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind". So steht es im Einkommensteuergesetz (Par. 7 Abs. 1 EStG). Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann also über die Jahre 90 Prozent der anrechenbaren Kosten steuerlich geltend machen.

1 Kommentar:

  1. Hört sich auf den ersten Blick natürlich gut an, Herr Filor. Immense Abschreibungsmöglichkeiten bei denkmalgeschützten Immobilien! Aber es gibt auch eine Kehrseite. Freunde von mir haben sich eine solche Immobilie gekauft. Für jede bauliche Sanierung mussten sie sich die Zustimmung des Amtes für Denkmalpflege einholen. Die Auflagen zum Denkmalschutz sind schon enorm. Nur für Leute mit guten Nerven geeignet.

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