Die Bürger in Deutschland sollen gut und bezahlbar wohnen können. Um dies
zu ermöglichen, hat die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Vielzahl von
Absichtserklärungen in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Beide Zulagen sollen
erhalten bleiben mit dem Ziel, Bürgern mit niedrigem Einkommen zu Wohneigentum
zu verhelfen. Deshalb sollen die Zulagen an Einkommensgrenzen weiterhin
gekoppelt werden.
Genossenschaften: Die Koalition wird prüfen, ob der Erwerb
von Anteilen an Genossenschaften gefördert werden kann. Aber nur die
Genossenschaften sollen In den Genuss von Fördermaßnahmen kommen, die auch neue
Wohnungen bauen, denn In vielen Städten sichern Genossenschaften die Versorgung
mit günstigen Mietwohnungen.
Sozialer Wohnungsbau: Die Länder sollen bis Ende des
Jahres 2019 jährlich einen Zuschuss von 518 Millionen Euro für den sozialen
Wohnungsbau erhalten. Dafür sollen sie gegenüber dem Bund Rechenschaft über die
Verwendung abliefern.
Wohngeld: Die Höhe der Wohngeldzahlungen und Miethöchstbeträge
sollen an die Entwicklung von Bestandsmieten und des Einkommens angepasst
werden.
Mietpreisbremse: Die Länder dürfen fünf Jahre lang auf
sogenannten "angespannten" Wohnungsmärkten die Mieterhöhung bei
Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete
begrenzen. Ausnahmen sind Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen
nach umfassenden Modernisierungen. Es muss außerdem nicht günstiger als bisher
vermietet werden. Schon jetzt beginnen Diskussionen zwischen Kommunalpolitikern
und Wohnungswirtschaft darüber , wann und wo ein Wohnungsmarkt als
"angespannt" eingestuft wird.
Kappungsgrenze: Die Länder können künftig nach wie vor die
Erhöhung von Mieten in laufenden Verträgen auf 15 Prozent bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren begrenzen. Genau wie bei der
Mietpreisbremse gilt dies nur für "angespannte" Wohnungsmärkte. Zu
diesen zählten unter anderen bisher Berlin, Hamburg und München. Für alle nicht
angespannten Wohnungsmärkte gilt weiterhin die bundeseinheitliche Regelung,
dass die Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen
dürfen.
Modernisierung: Zehn Prozent der Modernisierungskosten höchstens dürfen auf die Miete umgelegt werden -
längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten. Momentan dürfen elf
Prozent der Modernisierungskosten ohne zeitliche Begrenzung umgelegt werden .
Mietspiegel: Kürzlich klagte der Vorstand eines großen
börsennotierten Vermieters, seine Vermietungsabteilung müsse 65
unterschiedliche Mietspiegel berücksichtigen. Die ortsübliche Vergleichsmiete
soll realitätsnäher dargestellt wird. Mietspiegel werden offensichtlich sehr
unterschiedlich erstellt.
Verwahrlosung von Wohnraum: Vor allem in Kommunen mit
Bevölkerungsabwanderung verschandeln baufällige Häuser das Stadtbild. Neue
Gesetze sollen die Verwahrlosung von Wohnraum zukünftig verhindern.
Maklercourtage: Zahlen soll der, der bestellt. Der
Mieterbund sieht dies als gängige Praxis in der Geschäftswelt an. Der
Maklerverband IVD ist absolut dagegen. Denn der Markt regele, wer zahle. Da, wo
Wohnraum knapp sei, seien es die Mieter. Wo es dahingegen ein Überangebot gebe, die Vermieter.
Maklerberuf: Wer in Zukunft Immobilien vermitteln will,
soll einen Sachkundenachweis erbringen müssen.
Altersgerechtes Wohnen: Den generationengerechten Umbau von
Wohnraum soll nun ein neues Programm fördern.
Energieeffizienz: Energieeffizientes Wohnen soll bezahlbarer
werden. Deshalb werden diesbezügliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen weiterhin
gefördert.
Quartierssanierung: Das in 2011 gestartete KfW-Programm
zur energetischen Stadtsanierung wird weitergeführt.
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