Dienstag, 17. Juni 2014

Thomas Filor , Magdeburg: Quadratmeterangaben im Mietvertrag dürfen bis zu 10% abweichen

Im Mietvertrag dürfen Vermieter bei der Angabe der Größe um bis zu zehn Prozent danebenliegen. in Zukunft soll laut Koalitionsvertrag aber nur noch die tatsächliche Wohnungsgröße gelten. Konkrete Gesetzesvorschläge diesbezüglich liegen aber noch nicht vor.
Fünf Quadratmeter mehr oder weniger spielen schon eine Rolle, ob der große Kleiderschrank in der neuen Wohnung auch wirklich Platz findet. Die Wohnfläche wirkt sich außerdem auf die Höhe der Betriebskosten und Mieterhöhungen aus. Doch eine einheitliche Berechnungsgrundlage gibt es in unserem Lande  noch nicht. Genauso wenig muss ein Mietvertrag überhaupt Informationen über die Größe einer Wohnung enthalten. Laut dem Koalitionsvertrag will sich jetzt  die Bundesregierung dieses Themas annehmen. „Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- beziehungsweise Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche zum Beispiel für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann“, lautet es in der  Ankündigung.
Zu welchem Zeitpunkt  und wie genau das Vorhaben in die Tat umgesetzt wird, ist allerdings noch völlig offen. „Beim Aspekt der tatsächlichen Wohn- und Nutzfläche als Grundlage von Rechtsansprüchen überprüfen wir in Anlehnung an den Koalitionsvertrag, wie er in einer gesetzlichen Regelung Klärung finden kann. Insofern werden wir auch dem weiteren Handlungsbedarf im Mietrecht in dieser Legislaturperiode Rechnung tragen“, so laut der Sprecherin Juliane Baer-Henney.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen