In
Berlin herrscht „Milieuschutz“. Doch warum ist dieser relevant? –
Immobilienexperte Thomas Filor klärt auf
Der sogenannte „Milieuschutz“ soll steigende Mieten in
der Hauptstadt verhindern. Des Weiteren liegt der Milieuschutz sozialen
Erhaltungsverordnungen zugrunde. „Ziel
ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen
städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung
entgegenzuwirken oder vorzubeugen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Wohnungsbesitzer
in Berlin werden jedoch teilweise dadurch eingeschränkt. Sie können
beispielsweise nicht ohne weiteres einen Kamin oder einen Balkon anbauen.
„Eigentümer, die in ihrer Immobilie etwas investieren möchten, laufen Gefahr,
gegen die Vorschriften zum Milieuschutz zu verstoßen“, so Filor weiter.
Im beliebten Berliner Bezirk Pankow gelten mittlerweile
folgende Dinge als Luxus und Aufwertung der Immobilie: Zusammenlegung zweier
Wohnungen, ein Gäste-WC, Fußbodenheizung und ein zweiter Balkon. Die
Bezirksstadträte von Pankow haben entschieden, dass ein Gäste-WC oder eine
zweite Dusche als „Luxussanierung“ eingestuft werden sollte und somit als vorschriftswidrig
gilt. So war Berlin-Pankow der Vorreiter in Sachen Milieuschutz und hat bereits
2001 damit angefangen, diskutiert wurde bereits seit 1997.
Unterdessen gelten in Tempelhof-Schöneberg die
Zusammenlegung zweier Wohnungen, der Einbau eines zweites Badezimmers, einer
Küche und einer Gegensprechanlage als Luxus. „Der Sinn und Zweck des
Milieuschutzes liegt darin, mit den entsprechenden Vorschriften den Vermietern
zu verbieten, Bauvorhaben als Vorwand für überdurchschnittliche
Mietsteigerungen zu verwenden“, bestätigt Thomas Filor.
Schließlich darf sich nichts verändern, alles muss beim
Alten bleiben, lautet die Devise. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob
der Eigentümer die Immobilie vermietet hat oder selbst darin wohnt: Auch dann
darf er nicht frei darüber entscheiden, wie er seine eigene Wohnung ausstatten
mag – denn er könnte sie ja zukünftig vermieten. In Berlin hat der Milieuschutz
bereits die Meinungen gespaltet und die Gemüter erhitzt: Immer wieder landen
strittige Fälle vor dem Verwaltungsgericht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen