Montag, 9. Mai 2016

Immobilienexperte Thomas Filor: Scheidungskind Immobilie


Wer beim Immobilienkredit nach einer Trennung haftet

Magdeburg, 09.05.2016. „Ehepaare, die sich scheiden lassen möchten, könnten unter Umständen Probleme mit ihrem Baukredit bekommen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Die Problematik besteht darin, dass Ehepartner ihre Immobilie oft gemeinsam finanzieren. Daran gibt es erst einmal nichts Negatives auszusetzen. Beide nehmen einen Kredit, also haften sie auch gleichermaßen.“ So gibt es aber auch andere Arten der Vereinbarung: Laut einer Entscheidung des Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 10 WF 15/15) verhält es sich so, dass wenn einer der beiden Ehepartner allein ein Interesse am Kauf der Immobilie und der Aufnahme des Kredits äußert, er auch alleine dafür aufkommen muss – nach einer Trennung kann er in diesem Fall keinen Ausgleich verlangen. In dem von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte das Ehepaar für die Finanzierung eines Hauses gemeinsam einen Kredit aufgenommen. „Wichtig ist allerdings, was genau im Grundbuch eingetragen wurde“, so Thomas Filor weiter. Hier war lediglich der Ehemann als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und zahlte auch dementsprechend auch die Kreditraten. Sobald das Thema Scheidung aufkam, verlangte seine Frau jedoch den anteiligen Ausgleich der Verbindlichkeiten, blieb aber erfolglos. Das Gericht entschied, dass der Mann keinen Ausgleichsanspruch gegenüber seiner Frau hat.

Unterdessen unterstrich das Gericht aber, bei der Entscheidung sei es nicht unbedingt ausschlaggebend gewesen, dass der Mann während der Ehe die Raten allein übernommen habe. Entscheidend sei das Interesse eines Ehepartners, warum der Kredit aufgenommen worden sei. Auch wenn nach außen beide Partner gegenüber der Bank hafteten, gelte dies nicht gegeneinander. Es müsse derjenige für den gemeinsamen Kredit aufkommen, der der alleinige Eigentümer der Immobilie sei und diese auch nach der Trennung alleine nutze. „Falls die Immobilie zum Scheidungskind wird, muss man sich einfach im Vorfeld gemeinsam informieren, wie man weiter verfährt, vorausgesetzt dies ist noch möglich“, sagt Thomas Filor abschließend.


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