Donnerstag, 16. Juni 2016

Thomas Filor diskutiert den Stressfaktor Wohnungsübergabe


Reparieren, streichen, putzen – vor einer Wohnungsübergabe kann es schon mal stressig werden. Aber welche Kriterien müssen überhaupt für eine astreine Übergabe erfüllt werden?

„Eine Wohnungsübergabe wirft im Vorfeld viele Fragen bei Mietern auf“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. So steht beispielsweise in vielen Mietverträgen, dass die Wohnung bei Auszug besenrein übergeben werden muss. „Oft ist es aber so, dass die Mieter bereits drei Wochen vorher ausziehen und sich in dieser Zeit wieder eine Staubschicht bildet“, so Filor weiter. Stand die Wohnung vorher wie beschrieben leer, muss der Mieter die Räume nicht noch einmal putzen, vorausgesetzt es sieht auch wirklich noch ordentlich aus und es sind keine groben Verschmutzungen erkennbar. „Wichtig zu wissen ist, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand abzugeben.“ Wer also beispielsweise ein Hochbett oder andere Einbauten vorgenommen hat, muss diese entfernen, es sei denn mit dem Vermieter wurden gesonderte Einigungen getroffen. „Hat eine klare Aufwertung der Mietwohnung stattgefunden, ist auch der Vermieter meist bestrebt, diese zu erhalten“, sagt Thomas Filor. Protestiert der Mieter gegen den Zustand der Wohnung während der geplanten Wohnungsübergabe, muss er ihnen zumindest die Chance geben, den Schmutz selbst zu beseitigen. „Nur für den Fall, dass sich der Mieter weigert, darf er eine entsprechende Reinigungsfirma beauftragen“, so Filor.


In jedem Fall stellen wir fest: Mängel, die über einfach entfernbaren Schmutz hinausgehen, sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen ärgerlich. „Doch um festzustellen, wer für diese Mängel oder auch Schäden verantwortlich ist bedarf es einer ordentlichen Abnahme der Immobilie und das, vor und nach Einzug“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg allen Mietern und Vermietern. Denn auch Mieter sollten sich die Immobilie vor Einzug genau ansehen und Mängel vertraglich fixieren. „Im Nahhinein kann nämlich keine Mietminderung mehr gefordert werden“, betont Thomas Filor abschließend.

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