Große
Koalition über neue Erbschaftssteuer einig
Was lange währt, wird endlich gut. Doch gilt
das auch für die Erbschaftssteuer? „Endlich wurde eine Entscheidung
hinsichtlich der Erbschaftssteuer getroffen“, so Immobilienexperte Thomas Filor
aus Magdeburg. Schlussendlich wurde die Politik von den Verfassungsrichtern
dazu gezwungen, Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich sollte das geplante Gesetz
problemlos und im Eilverfahren durch den Bundestag gehen, da es bisher keinen
Widerspruch seitens der Koalition gibt. Allerdings muss es auch die Länderkammer,
den Bundesrat, passieren, was für den 8. Juli geplant ist. Tritt das Gesetz in
Kraft, wird es rückwirkend ab dem 1. Juli gelten. Womit die Frist, welches sich
das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Dezember 2014 gesetzt hatte,
erfüllt wäre. „Allerdings ist es derzeit noch nicht sicher, wie sich die
jeweiligen Akteure einigen können“, erklärt Thomas Filor weiter. So fehlen der Großen
Koalition die Mehrheit, da CDU, CSU und SPD nur über 20 der 69 Stimmen
verfügen. Das bedeutet, dass mindestens drei Landesregierungen mit grüner Beteiligung
ihr Einverständnis geben müssen. „Zu erwarten ist, dass die Grünen im Fall der
Erbschaftssteuer versuchen, ihre Macht zu nutzen und die Koalition in ihre
Schranken zu weisen“, mutmaßt Thomas Filor.
Unterdessen kritisieren die Grünen vor allem
die zahlreichen Ausnahmen für Erben besonders hoher Vermögen. Es sei nicht
fair, dass diese bessergestellt seien als Erben kleinerer und mittlerer
Vermögen. Das Verfassungsgericht hat den gleichen Aspekt bereits 2014
kritisiert. „Wenn keine Einigung stattfindet, wird nach wie vor erstmal das
alte Gesetz gelten. Für den Fall, dass ein betroffener Erbe Widerspruch
einlegt, könnte dieser direkt vor dem Verfassungsgericht landen“, vermutet
Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Schlussendlich könnte eine schärfere
Regelung entstehen, als ursprünglich von der Koalition geplant. Aber zunächst
einmal will man sich „interimsweise“ an die jetzigen Vorgaben halten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen