Donnerstag, 7. Juli 2016

Immobilie warm gemacht

Der Vermieter hat sich stets um eine warme Wohnung zu kümmern – vor allem auch im kühlen Frühling. „Der Vermieter ist also nicht nur im Winter verantwortlich für eine warme Immobilie, sondern prinzipiell auch zu jeder anderen Jahreszeit“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Und das sogar 24 Stunden am Tag.“ Dies bestätigt auch der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes: So muss in allen Räumen der Wohnung zwischen 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius herrschen, während der Vermieter in der Nacht die Heizung zur Energieeinsparung herunterfahren kann. Aber auch nachts darf es nicht kälter als 16 Grad Celsius sein.

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