Dienstag, 9. August 2016

Immobilienmakler und der Sachkundenachweis

Immobilienmakler und Wohnungsverwalter sollen in Zukunft einen „Sachkundenachweis“ benötigen. Mit dieser Maßnahme  sollten Standards aus anderen Beratungsberufen nun auch auf das Maklergewerbe übertragen werden, so heißt es im Koalitionsvertrag: Es  sollen  berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern werden. Bislang  ist lediglich ein Gewerbeschein nötig; den bekommt aber auf Antrag jeder, der volljährig ist und weder vorbestraft noch insolvent ist. Auch der Immobilienverband IVD setzt sich dafür ein, dass ein Immobilienmakler künftig einen Sach- und Fachkundenachweis  in seinem Geschäftsfeld nachweisen muss, um sogenannten  „schwarze Schafe“ das Handwerk zu legen.

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