Warum der Rechnungshof Kritik an bundeseigenen
Immobilien übt
Magdeburg,
19.10.2016. „Ursprünglich wurde der Bund immer stark kritisiert, wenn es darum
ging, Berliner Immobilien zum Höchstwert zu verkaufen“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor. „Dies wirkt sich nämlich preistreibend auf den
Markt aus. Nun, wo der Bund die Verkaufspraxis ändern will, steht er allerdings
neuen Herausforderungen gegenüber“, so Filor. So übt der Bundesrechnungshof
Druck aus, indem das Gegenteil kritisiert wird: Einem aktuellen Bericht
zufolge, nehme der Bund durch seine neue Taktik Verluste in Kauf und die aktuellen
Werte seien „deutlich unter den am Markt
erzielbaren Preisen“. Derzeit wird der Direktverkauf von 4500 bundeseigenen
Wohnungen in der Hauptstadt geprüft. Es sei nicht vertretbar, dass
„Mindereinnahmen in Kauf genommen werden, die einen dreistelligen
Millionenbetrag erreichen können“. Hintergrund der Diskussion ist, dass Berlin
rund 4500 Mietwohnungen des Bundes direkt erwerben will, um deren Verkauf per
Bieterverfahren an private Eigentümer zu verhindern. „Auf diese Weise soll
langfristig verhindert werden, dass Mieter nach einem kostspieligen Verkauf
ihrer Häuser durch Modernisierungen zunehmend aus ihren Wohnungen verdrängt
werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
Unterdessen
äußert die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), welche die
bundeseigenen Häuser und Grundstücke verwaltet, sie stehe hinter dem Land
Berlin und dem Vorhaben „seine sozialpolitischen Aufgaben zu erfüllen“. Jene
Verhandlungen laufen seit nunmehr zwei Jahren, bislang ergebnislos. Kritik
seitens des Bundesrechnungshof erntet die Bima, da sie nun von dem Verkauf per
Bieterverfahren – anders als früher – absehen und das, ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Mit dem Direktverkauf würde die Bundesanstalt „auf eine mögliche Erlösoptimierung
verzichten“ – was sich wohl nicht mit den Grundsätzen der
Bundeshaushaltsordnung vereinbaren lasse. Die Vorsitzende des
Bundestags-Haushaltsausschusses, Gesine Lötzsch (Linke), fordert hingegen: „Die
Kritik des Rechnungshofs muss die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
nun endlich überzeugen, dass wir eine Gesetzesänderung brauchen“. Thomas Filor
sagt abschließend: „Prinzipiell sollte es einen guten Mittelweg geben, der die Veräußerung
von bundeseigenen Grundstücken unabhängig vom utopischen Höchstpreisverfahren
ermöglicht“, so Filor.
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