Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg warnt explizit davor, sich auf eine
Barzahlungsgebühr für Handwerker einzulassen. Dies kann rechtswidrig sein, da
die zuständige Firma zumindest eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anbieten
muss. Dies bestätigt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Außerdem
gilt selbst bei anderen Zahlungsmitteln, dass die zusätzlichen Kosten nicht
höher liegen dürfen, als jene, die dem Unternehmen tatsächlich dadurch
entstehen. Profit darf hiermit also nicht gemacht werden“, so Thomas Filor.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 25. April 2017
Thomas Filor aus Magdeburg: Barzahlungsgebühr bei Handwerkern rechtswidrig
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