Immobilienexperte
Thomas Filor macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter Hunde und Katzen
generell nicht verbieten darf. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs von
2013 hervor. Für Kleintiere gilt: Vögel, Fische oder Hamster dürfen immer ohne
Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie sich in
einem Käfig befinden. „Die Erlaubnis des Vermieters ist nur bei exotischen und
gefährlichen Tieren notwendig, so zum Beispiel Schlangen“, sagt
Immobilienexperte Thomas Filor.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 27. April 2017
Thomas Filor: Kleintiere dürfen ohne Genehmigung in der Mietwohnung gehalten werden
Labels:
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