Eine Trennung an sich ist
schon schlimm genug. Wenn man dann aber noch einen gemeinsamen Mietvertrag
unterschrieben hat, wird es umso komplizierter. „Dieser kann nämlich nur
gemeinsam gekündigt werden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg. Das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 86/16) macht darauf aufmerksam,
dass der Partner nach Verlassen der Wohnung die Kündigung der anderen Partei
einfordern kann. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn man eine gemeinsame Kaution
eingezahlt hat und diese nicht verlieren will.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 18. Mai 2017
Thomas Filor: Wohnungskündigung erfordert beide Parteien
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