Dienstag, 4. Juli 2017

Thomas Filor: Eigentümer dürfen bei Dienstleistungen mitentscheiden

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass Eigentümer, was Dienstleistungen für die Immobilie betrifft, immer die Möglichkeit haben, aus drei verschiedenen Angeboten gemeinsam auszuwählen. Demnach kann der Verwalter nicht über die Köpfe der Wohnungseigentümer hinweg entscheiden. Dies bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. In einem kürzlich verhandelten Fall sollten Hausmeisterdienste in Auftrag gegeben werden. Da aber nur lediglich zwei Angebote vorgeschlagen wurden, wehrten sich die Eigentümer – mit Erfolg.

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