Wann die
Hausratversicherung für den Einbruch aufkommt
Ein
Schock, den sicherlich schon viele Menschen durchleben mussten: Man kommt nach
einem langen Arbeitstag oder gar einem Urlaub nach Hause und stellt fest, dass
in die Immobilie eingebrochen wurde. Nach dem ersten Schock muss dann genau
festgestellt werden, welche Gegenstände abhandengekommen sind. „Viele Menschen
sorgen sich dann darum, ob die Hausratversicherung den durch den Einbruch
entstandenen Schaden auch übernimmt“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg. „Wichtig ist es in dieser Situation die Ruhe zu bewahren. Wer eine Hausratversicherung
bei einem Versicherer besitzt, hat auch zunächst Chancen, eine Entschädigung
für gestohlenes Inventar zu erhalten. Die Frage ist nur, was genau der
Versicherer vom gestohlenen Inventar ersetzen wird, was also die
Hausratsversicherung umfasst“, so Filor weiter. „Die erste Regel lautet, dass
der Betroffene so viel Geld für einen alten Gegenstand, wie zum Beispiel eine
Kamera, erhalten kann, wie er verglichen zum heutigen Preis wert ist. Weicht
dieser Wert aber zu stark vom Kaufpreis ab, können Geschädigte auch auf einen Wiederbeschaffungspreis
beharren“, rät Thomas Filor. Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung für gestohlene
Möbel, Elektronik und Kleidungsstücke auf, übernimmt aber auch durch den
Einbruch entstandene Schäden in Form von Reparaturkosten, beispielsweise für
kaputte Fenster und Türen. „Betroffene sollten sich dessen bewusst sein, dass
der Versicherer nur zahlt, wenn der Einbruch umgehend der Polizei und eben auch
der zuständigen Versicherung gemeldet wird. Wurden Scheck- und Kreditkarten
gestohlen, müssen diese umgehend gesperrt werden, um den Schaden gering zu
halten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. „Außerdem
benötigt die Versicherung eine detaillierte Liste, die sogenannte
Stehlgutliste, mit allen gestohlenen oder beschädigten Gegenständen. Wer für
das unverhoffte Szenario vorsorgen will, sollte Originalbelege gut sortiert
aufbewahren“, so Thomas Filor. Abschließend betont der Immobilienexperte aus
Magdeburg, dass eine Hausratversicherung lediglich zahlt, wenn der Tatort eindeutige
Merkmale aufweist. „Dies könnte beispielweise eine beschädigte Tür oder ein
eingeschlagenes Fenster sein. Dabei muss der Versicherte aber auch seinen
Sorgfaltspflichten nachgekommen sein. Soll heißen: Beim Verlassen der Wohnung
oder des Hauses Fenster immer schließen und Türen abschließen, nicht nur
zuziehen“. meint Thomas Filor abschließend.
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