„Manchmal
kann der Hausputz zum regelrechten Work-Out werden“, so Immobilienexperte
Thomas Filor. „Körperlich anstrengend sind besonders das Schrubben der Fliesen,
Fensterputzen, aber auch Saugen und Wischen kann bei einer hohen
Quadratmeterzahl Kalorien verbrennen.“ Ein sichtbarer Erfolg sei laut Filor
schon nach 30 Minuten bis einer Stunde putzen pro Woche zu sehen.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 29. März 2018
Dienstag, 27. März 2018
Thomas Filor über weniger genehmigte Wohnungen in Berlin
In der Hauptstadt
werden weniger Wohnungen genehmigt und das, obwohl dringend Wohnraum benötigt
wird
In
Berlin wurden erstmals seit 2010 weniger Baugenehmigungen vergeben. Darauf
macht der Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg aufmerksam und bezieht
sich dabei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach
genehmigten die Behörden im vergangenen Jahr zwar mehr Neubauwohnungen als im
Vorjahr (+2,2 Prozent), aber weniger Wohnungen durch Umbau, beispielsweise ausgebaute
Dächer oder Büroräume (-19,4 Prozent). Unterdessen bekamen 24.700 neue
Wohnungen in Berlin eine Genehmigung – 1,2 Prozent weniger als im Vorjahr. „Viele
Menschen wollen in die Hauptstadt ziehen, so dass manche Kieze bereits völlig
überlastet sind und kaum Leerstand haben. Politik und Immobilienwirtschaft
müssen sich dringend um mehr Neubau in Berlin bemühen“, betont
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Die meisten genehmigten Wohnungen
betreffen aktuell den Neubaubereich, insbesondere in den Bezirken Mitte,
Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. Vergleicht man Berlin mit
Brandenburg, wird der Unterschied laut Statistischem Bundesamt noch deutlicher:
In Brandenburg haben die Genehmigungen beim Neubau in 2017 um mehr als 20
Prozent zugelegt. Schaut man sich die deutschlandweite Entwicklung an, wurden
im Bundesdurchschnitt 7,3 Prozent weniger Wohnungen genehmigt – in Berlin 1,2
Prozent weniger. Laut Statistischen Bundesamt entstünden mehr als 90 Prozent in
Mehrfamilienhäusern, also genau dort, wo bezahlbarer Wohnraum benötigt wird.
Des
Weiteren macht die Förderbank KfW darauf aufmerksam, dass das bundesweite
Problem vor allem in der praktischen Umsetzung liegt. „Wegen des seit Jahren
anhaltenden Immobilienbooms stößt die Bauwirtschaft an ihre Grenzen. Daher sind
Handwerker und Baufirmen komplett ausgelastet und suchen händeringend
Fachkräfte“, so Thomas Filor weiter. „Der Senat sollte Genehmigungsverfahren
beschleunigen. Außerdem müssen auch Menschen mit einem geringeren Einkommen die
Möglichkeit haben, sich Wohnraum leisten zu können“, so Immobilienexperte Filor
abschließend.
Donnerstag, 22. März 2018
Dresden als erfolgreicher B-Standort
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass die Immobilienpreise in Dresden gestiegen sind. Im Jahre 2016 wechselten gut 6100 Immobilien mit einem Transaktionsvolumen von 2,1 Milliarden Euro den Besitzer. Dies bestätigen Dresdens veröffentlichte Eckdaten des Immobilienmarktes für 2016. „Die Nachfrage war auch im letzten Jahr hoch, während der Neubau kaum hinterher kam“, so Filor. So betrugen die Preise für Einfamilienhäuser in guter und mittlerer Lage 220 Euro und für Doppelhaushälften 255 Euro pro Quadratmeter. Unterdessen lag der Durchschnittspreis bei unbebauten Grundstücken für den Neubau von Mehrfamilienhäusern bei 430 Euro.
Dienstag, 20. März 2018
Thomas Filor über den Telefonanschluss im Mietshaus
Immobilienexperte Filor
erklärt, dass der Vermieter den Zugang zum Telefonanschluss im Mietshaus
gewähren muss
In
dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit
dem Thema Telefonverteiler im Mietshaus. „Für den Telefonanschluss ist im
Prinzip jeder Mieter zunächst selbst verantwortlich“, so Filor. „Aus diesem
Grund ist der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter Zugang zum Telefonverteiler
des Hauses zu gewähren“, erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg und
bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding
(Az.: 15a C 99/16). „Selbst, wenn bereits ein DSL-Anschluss in der Wohnung
vorhanden ist, muss der Vermieter den Zugang zum Telefonverteiler gewähren. Der
Mieter hat zu jeder Zeit ein Recht darauf, Zugang zum Hausverteiler zu erhalten,“
erklärt Immobilienexperte Thomas Filor weiter. In dem vor dem Amtsgericht
Wedding verhandelten Fall hatte ein Mieter eine Telekommunikationsfirma
beauftragt, sowohl einen Telefon- als auch einen DSL-Anschluss freizuschalten. Im
betroffenen Mietshaus befand sich der Telefonverteiler im Keller. Der Mieter
hatte keinen Schlüssel für den Raum. Zuvor hatte er einen Termin zur
Freischaltung mit der Telekommunikationsfirma vereinbart. Da sich der Techniker
am Tag des Termins verspätete, verpasste er den Vermieter, der ihm Zugang zum
Miethaus verschaffen sollte. Der Vermieter weigerte sich jedoch, auf den
Techniker zu warten, spätere Versuche scheiterten außerdem. „Unterdessen war
sich der Vermieter keiner Schuld bewusst, da er die Ansicht vertrat, die
Wohnung sei bereits mit einem DSL-Anschluss ausgestattet und es gebe einen frei
zugänglichen Etagenverteiler im 1. Obergeschoss des Mietshauses“, erklärt
Thomas Filor weiter. Das Amtsgericht war allerdings anderer Auffassung: Es sei unbedingt
notwendig und läge in der Verantwortung des Vermieters, einem Techniker zu jeder
Zeit den Zugang zum Hausverteiler zu gewähren. Eine Freischaltung über den Etagenverteiler
sei laut Gesetz nicht ausreichend. „Die gesetzliche Grundlage für dieses Urteil
besteht darin, dass Mieter freie Wahl haben, wenn es um den Internetanbieter geht“,
erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Dies geht
sogar soweit, dass wenn die Möglichkeit auf die Wahl des DSL-Anschlusses nicht
gegeben ist, eine Mietminderung von fünf Prozent möglich ist.
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