„Weniger
bekannt ist, dass es auch in den Städten selbst große Unterschiede gibt - und
damit Chancen für Immobiliensuchende“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Zu
diesem Ergebnis kam unlängst beispielsweise die Immobilienplattform Homeday.
Danach legten in den ausgewählten Metropolstädten Berlin
Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf die Preise
alleine in den letzten drei Jahren um mehr als 30 Prozent zu. Dennoch sei
vielerorts durchaus noch bezahlbares Wohneigentum vorhanden. Für diese
Untersuchung „zerlegten“ die Immobilienexperten von Homeday die Städte in
Quartiere und unterteilten sie in fünf Gruppen - von sehr günstig bis sehr
teuer. „Wer also auf der Suche ist, sollte sich nicht von offenkundig teuren
Objekten abschrecken lassen. Bei richtiger Suche hat noch so mancher sein
„Traumobjekt“ zum vertretbaren Preise gefunden“, weiß Thomas Filor.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 28. Juni 2018
Dienstag, 26. Juni 2018
Immobilienexperte Thomas Filor über Öko-Waschmittel
Öko-Waschmittel
klingen auf den ersten Blick vielversprechend – wer die Umwelt schützen möchte,
sollte aber genauer hinschauen
In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Öko-Waschmittel. „Viele Haushalte
entscheiden sich für Öko-Waschmittel, weil sie nicht nur saubere Kleidung, aber
auch ein reines Gewissen versprechen. Wie bei Lebensmitteln und Kosmetika muss
man allerdings zwei Mal hinschauen, um die wirklich umweltschonenden Produkte
zu erkennen“, betont Thomas Filor. So betont auch das Umweltbundesamt,
dass die Begriffe "bio" oder "öko" sehr vage und wenig
definiert sind. „Oft meinen Hersteller damit, dass die verwendeten Rohstoffe
ökologisch sind. Die Problematik besteht aber darin, dass selbst natürliche
Rohstoffe das Abwasser stark belasten können. Ein gutes Beispiel dafür ist Orangenschalenöl.
Dieses wird gerne eingesetzt, da es gut riecht und als organisch deklariert
werden kann. Allerdings ist es giftig für Wasserorganismen“, erklärt Thomas
Filor weiter. „Zwar hat sich in Sachen Umweltschutz schon viel getan, aber
trotzdem müssen Verbraucher aufmerksamer werden und beispielsweise auf Siegel
achten. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich für das EU-Ecolabel oder
den Blauen Engel entscheidet“, so Thomas Filor weiter. Die EU verbietet den Einsatz
von Phosphor und achtet darauf, dass waschaktive Substanzen in den Kläranlagen
abgebaut werden können. „Ein großes Problem ist aber Mikroplastik. In
Flüssigwaschmitteln wird es häufig benutzt, um die Flüssigkeit schimmernder
wirken zu lassen. Auf die Waschleistung hat dies jedoch gar keinen Einfluss. Auch
viele Duftkomponenten sind höchst umweltschädlich, insbesondere für
Wasserorganismen. Sie sind biologisch schlecht abbaubar und können auch
Allergien beim Verbraucher hervorrufen“, betont Thomas Filor. Nichtsdestotrotz gibt es auch Siegel, die
weniger eindeutig und eher intransparent sind. „Doch auch Zertifikate allein
müssen nicht ausschlaggebend sein. Man kann auch gute und umweltfreundliche
Produkte im Bioladen kaufen“, so Thomas Filor abschließend. Von den umweltfreundlichen
Waschnüssen rät das Umweltbundesamt ab: Sie würden das Problem nur verlagern,
da die Nüsse in Indien angebaut werden. Die hohe Nachfrage führt dazu, dass die
Preise vor Ort steigen und die Menschen häufiger industrielle Reiniger nutzen.
Donnerstag, 21. Juni 2018
Bauherren müssen Garten im Vorfeld planen
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg rät Bauherren ihren Garten im Vorfeld zu planen –
vor allem, wenn sie diesen in Eigenregie gestalten wollen. So sollte früh genug
entschieden werden, wie hoch die Sockellinie sein soll. Diese bestimmt nämlich,
wie hoch das Grundstück mit Boden aufgefüllt werden soll. „Es gilt auf die obere
und untere Sockellinie zu achten, aber auch auf die Abdichtung am Haus. Die
Abdichtung am Haus muss über das Niveau des Gartenbodens stehen, andernfalls
drohen Feuchteschäden.
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Thomas Filor
Dienstag, 19. Juni 2018
Thomas Filor: Wenn der Partner in die Immobilie einziehen möchte
Ohne die Erlaubnis des
Vermieters kann ein Mieter seinen Partner nicht ohne Weiteres einziehen lassen.
Doch kann der Vermieter den Wunsch wirklich verwehren?
Immobilienexperte
Thomas Filor aus Magdeburg hatte sich in der Vergangenheit bereits mit dem
Thema beschäftigt, was Paare oder Eheleute tun können, wenn sie sich trennen
und ein Partner aus der Immobilie ausziehen will. Diese Woche geht es um Paare,
die gerne zusammenziehen wollen. „Viele Paare stellen sich ab einem bestimmten
Zeitpunkt die Frage, ob es nicht besser wäre, sich eine Wohnung zu teilen. Ein
Partner gibt seine Mietwohnung auf und zieht beim anderen ein. Das Problem ist
allerdings, dass der Vermieter erstmal grünes Licht geben muss“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor. Der Einzug des Partners ist also kein so
leichtes Unterfangen, wie man meinen mag. „Vermietet der Mieter unter, ohne den
Vermieter vorher in Kenntnis zu setzten, handelt es sich um eine
Vertragsverletzung. Diese kann im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mieters
führen“, so Filor weiter. Nichtsdestotrotz setzt eine fristlose Kündigung
voraus, dass der Vermieter im Vorfeld eine Abmahnung aussprechen muss. „Einen
Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner darf der Mieter prinzipiell
ohne Zustimmung des Vermieters aufnehmen. „Für das gute und auf Vertrauen
basierte Verhältnis mit dem Vermieter sollte man diesen trotzdem über den Zuzug
in Kenntnis setzten“, rät Filor. „Der Vermieter kann aber auch bei nicht
eingetragenen Partnerschaften kaum nein sagen. Die finanzielle Situation oder
die Herkunft des Partners sind nämlich irrelevant und dürfen kein Grund zur
Ablehnung sein.“ Nichtsdestotrotz weist Immobilienexperte Thomas Filor darauf
hin, dass eine Erhöhung der Miete aber durchaus eintreten kann und auch
berechtigt ist. Dabei bezieht er sich auf Paragraf 553 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). „Hierbei geht es um eine Vertragsanpassung und es können
sowohl die Nettokaltmiete als auch die Nebenkosten steigen. Natürlich erhöht
sich der Abnutzungsgrad des Mietgegenstands und auch die Betriebskosten. Wird
der Partner in den Mietvertrag aufgenommen, muss oft ein komplett neuer Vertrag
formuliert werden“, so Thomas Filor abschließend.
Donnerstag, 14. Juni 2018
Thomas Filor: Kinderlärm in der Immobilie
Kinderlärm in der
Immobilie kann laut Thomas Filor Grenzen überschreiten – Nachbarn müssen nicht
alles hinnehmen
In
dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit
dem Thema Kinderlärm im Mietshaus. Demnach müssen Nachbarn zwar Kinderlärm bis
zu einem gewissen Punkt hinnehmen, doch dies hat natürlich seine Grenzen.
„Ruhezeiten müssen trotzdem eingehalten werden, vor allem in einem
Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietparteien“, betont Immobilienexperte Filor und
bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 281 C
17481/16). Laut diesem Urteil kann es einer Familie auferlegt werden, die Ruhezeiten
einzuhalten. „Dies gilt insbesondere dann, wenn die Lärmbelästigung einer
Mietpartei, irrelevant ob mit oder ohne Kinder, sehr hoch ist. Leiden die
verbleibenden Mietparteien darunter, können sie rechtlich vorgehen“, so Filor
weiter. In dem in München verhandelten Fall ging es um eine Familie mit zwei
Kindern, welche wiederholt durch Lärm mit den anderen Hausbewohnern aneinander
geraten war. Kritikpunkte, welche durch ein Lärmprotokoll der Nachbarn
festgehalten wurde, waren beispielsweise lautstarke Unterhaltungen, Musik,
Geschrei und Getrampel oder auch Türen knallen und Springen. Sämtliche Kritik
und Bitten, sich ruhiger im Mehrfamilienhaus zu verhalten, lehnte die Familie
ab. Das Gericht tolerierte diese Rücksichtslosigkeit nicht und untersagte der
Familie, gegen die Ruhezeiten zu verstoßen. Andernfalls müssen sie ein
Ordnungsgeld zahlen. „Es geht nicht nur um den Kinderlärm. Laute Musik oder
Geräusche durch Gespräche oder den Fernseher sind ebenso untersagt während der
Ruhezeiten“, erklärt Thomas Filor abschließend. „Oft sind Gerichte bei Familien
sehr nachsichtig, aber in diesem Fall ging die Lärmbelästigung weit über
normalen Kinderlärm hinaus.“
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Thomas Filor
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