Donnerstag, 28. Juni 2018

Erhebliche Preisunterschiede in den Top-7 Metropolen

„Weniger bekannt ist, dass es auch in den Städten selbst große Unterschiede gibt - und damit Chancen für Immobiliensuchende“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Zu diesem Ergebnis kam unlängst beispielsweise die Immobilienplattform Homeday. Danach legten in den ausgewählten Metropolstädten Berlin Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf die Preise alleine in den letzten drei Jahren um mehr als 30 Prozent zu. Dennoch sei vielerorts durchaus noch bezahlbares Wohneigentum vorhanden. Für diese Untersuchung „zerlegten“ die Immobilienexperten von Homeday die Städte in Quartiere und unterteilten sie in fünf Gruppen - von sehr günstig bis sehr teuer. „Wer also auf der Suche ist, sollte sich nicht von offenkundig teuren Objekten abschrecken lassen. Bei richtiger Suche hat noch so mancher sein „Traumobjekt“ zum vertretbaren Preise gefunden“, weiß Thomas Filor. 

Dienstag, 26. Juni 2018

Immobilienexperte Thomas Filor über Öko-Waschmittel


Öko-Waschmittel klingen auf den ersten Blick vielversprechend – wer die Umwelt schützen möchte, sollte aber genauer hinschauen
In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Öko-Waschmittel. „Viele Haushalte entscheiden sich für Öko-Waschmittel, weil sie nicht nur saubere Kleidung, aber auch ein reines Gewissen versprechen. Wie bei Lebensmitteln und Kosmetika muss man allerdings zwei Mal hinschauen, um die wirklich umweltschonenden Produkte zu erkennen“, betont Thomas Filor. So betont auch das Umweltbundesamt, dass die Begriffe "bio" oder "öko" sehr vage und wenig definiert sind. „Oft meinen Hersteller damit, dass die verwendeten Rohstoffe ökologisch sind. Die Problematik besteht aber darin, dass selbst natürliche Rohstoffe das Abwasser stark belasten können. Ein gutes Beispiel dafür ist Orangenschalenöl. Dieses wird gerne eingesetzt, da es gut riecht und als organisch deklariert werden kann. Allerdings ist es giftig für Wasserorganismen“, erklärt Thomas Filor weiter. „Zwar hat sich in Sachen Umweltschutz schon viel getan, aber trotzdem müssen Verbraucher aufmerksamer werden und beispielsweise auf Siegel achten. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich für das EU-Ecolabel oder den Blauen Engel entscheidet“, so Thomas Filor weiter. Die EU verbietet den Einsatz von Phosphor und achtet darauf, dass waschaktive Substanzen in den Kläranlagen abgebaut werden können. „Ein großes Problem ist aber Mikroplastik. In Flüssigwaschmitteln wird es häufig benutzt, um die Flüssigkeit schimmernder wirken zu lassen. Auf die Waschleistung hat dies jedoch gar keinen Einfluss. Auch viele Duftkomponenten sind höchst umweltschädlich, insbesondere für Wasserorganismen. Sie sind biologisch schlecht abbaubar und können auch Allergien beim Verbraucher hervorrufen“, betont Thomas Filor.  Nichtsdestotrotz gibt es auch Siegel, die weniger eindeutig und eher intransparent sind. „Doch auch Zertifikate allein müssen nicht ausschlaggebend sein. Man kann auch gute und umweltfreundliche Produkte im Bioladen kaufen“, so Thomas Filor abschließend. Von den umweltfreundlichen Waschnüssen rät das Umweltbundesamt ab: Sie würden das Problem nur verlagern, da die Nüsse in Indien angebaut werden. Die hohe Nachfrage führt dazu, dass die Preise vor Ort steigen und die Menschen häufiger industrielle Reiniger nutzen.

Donnerstag, 21. Juni 2018

Bauherren müssen Garten im Vorfeld planen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg rät Bauherren ihren Garten im Vorfeld zu planen – vor allem, wenn sie diesen in Eigenregie gestalten wollen. So sollte früh genug entschieden werden, wie hoch die Sockellinie sein soll. Diese bestimmt nämlich, wie hoch das Grundstück mit Boden aufgefüllt werden soll. „Es gilt auf die obere und untere Sockellinie zu achten, aber auch auf die Abdichtung am Haus. Die Abdichtung am Haus muss über das Niveau des Gartenbodens stehen, andernfalls drohen Feuchteschäden. 

Dienstag, 19. Juni 2018

Thomas Filor: Wenn der Partner in die Immobilie einziehen möchte

Ohne die Erlaubnis des Vermieters kann ein Mieter seinen Partner nicht ohne Weiteres einziehen lassen. Doch kann der Vermieter den Wunsch wirklich verwehren?
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg hatte sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema beschäftigt, was Paare oder Eheleute tun können, wenn sie sich trennen und ein Partner aus der Immobilie ausziehen will. Diese Woche geht es um Paare, die gerne zusammenziehen wollen. „Viele Paare stellen sich ab einem bestimmten Zeitpunkt die Frage, ob es nicht besser wäre, sich eine Wohnung zu teilen. Ein Partner gibt seine Mietwohnung auf und zieht beim anderen ein. Das Problem ist allerdings, dass der Vermieter erstmal grünes Licht geben muss“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Der Einzug des Partners ist also kein so leichtes Unterfangen, wie man meinen mag. „Vermietet der Mieter unter, ohne den Vermieter vorher in Kenntnis zu setzten, handelt es sich um eine Vertragsverletzung. Diese kann im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mieters führen“, so Filor weiter. Nichtsdestotrotz setzt eine fristlose Kündigung voraus, dass der Vermieter im Vorfeld eine Abmahnung aussprechen muss. „Einen Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner darf der Mieter prinzipiell ohne Zustimmung des Vermieters aufnehmen. „Für das gute und auf Vertrauen basierte Verhältnis mit dem Vermieter sollte man diesen trotzdem über den Zuzug in Kenntnis setzten“, rät Filor. „Der Vermieter kann aber auch bei nicht eingetragenen Partnerschaften kaum nein sagen. Die finanzielle Situation oder die Herkunft des Partners sind nämlich irrelevant und dürfen kein Grund zur Ablehnung sein.“ Nichtsdestotrotz weist Immobilienexperte Thomas Filor darauf hin, dass eine Erhöhung der Miete aber durchaus eintreten kann und auch berechtigt ist. Dabei bezieht er sich auf Paragraf 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Hierbei geht es um eine Vertragsanpassung und es können sowohl die Nettokaltmiete als auch die Nebenkosten steigen. Natürlich erhöht sich der Abnutzungsgrad des Mietgegenstands und auch die Betriebskosten. Wird der Partner in den Mietvertrag aufgenommen, muss oft ein komplett neuer Vertrag formuliert werden“, so Thomas Filor abschließend.

Donnerstag, 14. Juni 2018

Thomas Filor: Kinderlärm in der Immobilie

Kinderlärm in der Immobilie kann laut Thomas Filor Grenzen überschreiten – Nachbarn müssen nicht alles hinnehmen


In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Kinderlärm im Mietshaus. Demnach müssen Nachbarn zwar Kinderlärm bis zu einem gewissen Punkt hinnehmen, doch dies hat natürlich seine Grenzen. „Ruhezeiten müssen trotzdem eingehalten werden, vor allem in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietparteien“, betont Immobilienexperte Filor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 281 C 17481/16). Laut diesem Urteil kann es einer Familie auferlegt werden, die Ruhezeiten einzuhalten. „Dies gilt insbesondere dann, wenn die Lärmbelästigung einer Mietpartei, irrelevant ob mit oder ohne Kinder, sehr hoch ist. Leiden die verbleibenden Mietparteien darunter, können sie rechtlich vorgehen“, so Filor weiter. In dem in München verhandelten Fall ging es um eine Familie mit zwei Kindern, welche wiederholt durch Lärm mit den anderen Hausbewohnern aneinander geraten war. Kritikpunkte, welche durch ein Lärmprotokoll der Nachbarn festgehalten wurde, waren beispielsweise lautstarke Unterhaltungen, Musik, Geschrei und Getrampel oder auch Türen knallen und Springen. Sämtliche Kritik und Bitten, sich ruhiger im Mehrfamilienhaus zu verhalten, lehnte die Familie ab. Das Gericht tolerierte diese Rücksichtslosigkeit nicht und untersagte der Familie, gegen die Ruhezeiten zu verstoßen. Andernfalls müssen sie ein Ordnungsgeld zahlen. „Es geht nicht nur um den Kinderlärm. Laute Musik oder Geräusche durch Gespräche oder den Fernseher sind ebenso untersagt während der Ruhezeiten“, erklärt Thomas Filor abschließend. „Oft sind Gerichte bei Familien sehr nachsichtig, aber in diesem Fall ging die Lärmbelästigung weit über normalen Kinderlärm hinaus.“