Dienstag, 28. Mai 2019

Thomas Filor zum offiziellen Tag der Nachbarschaft

Am Freitag, den 24.05. fand der internationale Tag der Nachbarschaft statt. Ob Mietobjekt oder Eigenheim – Filor erklärt, warum eine gute Nachbarschaft den Alltag erleichtern kann

Magdeburg, 29.05.2019. Anlässlich des offiziellen Tages der Nachbarschaft beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit genau diesem Thema. „Vor allem in der Großstadt leben die Menschen oft anonymer und kennen ihre Nachbarn nicht einmal vom Sehen. Dabei kann es durchaus vorteilhaft sein, ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn zu pflegen und wenn es nur um banale Dinge geht, wie sich Mehl oder ein Werkzeug auszuleihen“, betont Thomas Filor. Die Stiftung nebenan.de rief vor dem 24.05. daher alle Nachbarn „zum besseren Kennenlernen am Tag der Nachbarn“ auf. Dies könne sogar Einsamkeit verringern und das Sicherheitsgefühl in der jeweiligen Wohngegend steigern.  

„Natürlich muss man auch keine engen Freundschaften erzwingen, doch vor allem für das Wohlbefinden im Eigenheim oder auch im Mietobjekt kann es sehr förderlich sein, wenn man Streitigkeiten und Konflikte mit den Nachbarn vermeidet. Außerdem kann es das eigene Netzwerk erweitern und man kann sich auf jemanden verlassen, der geografisch kaum näher sein könnte, beispielsweise wenn man in den Urlaub fahren will oder jemand in der Immobilie auf den Handwerker warten soll“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor hinzu.

Fällt es am Anfang schwer, die vielleicht seit Jahren aufgebaute Distanz zu überwinden, rät Filor: „Es ist nie zu spät für eine freundliche und persönliche Begrüßung oder eine Einladung zum Kaffee. Auch um Hilfe zu bitten, kann ein wahrer Eisbrecher sein. Besonders einfach ist es natürlich, wenn man gerade neu irgendwo einzieht und einen kleinen Einzugsumtrunk veranstaltet“, so Thomas Filor. Seit vergangenem Wochenende hat nebenan.de bereits positive Resonanz erhalten. Abschließend betont Immobilienexperte Thomas Filor auch, wie sinnvoll ein gutes Nachbarschaftsverhältnis für Immobilienbesitzer sein kann. „Versteht sich die Wohnungseigentümergemeinschaft gut, erleichtert das jedem Eigentümer das Leben“, so Filor. 

Donnerstag, 23. Mai 2019

Innenstädte werden weniger besucht

 „Innenstädte werden immer weniger besucht, zu diesem Ergebnis kommt eine Studie vom Kölner Institut für Handelsforschung“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Der Onlinehandel trage allerdings nur bedingt zu diesem Wandel bei. Vielmehr habe sich das Kaufverhalten der Menschen mit der Zeit stark gewandelt und die Shops der Innenstädte kämen da nicht hinterher. Das Kölner Institut für Handelsforschung hat ihre Studie aus 2014 und 2016 erneut durchgeführt und kommt wieder auf das Ergebnis, dass deutsche Innenstädte eher mangelhaft als anziehend auf die Menschen wirken. Schlechte Parkmöglichkeiten sind vielmehr ein ausschlaggebender Grund dafür, dass es immer weniger Menschen in die Innenstädte zieht. Gut schnitten dabei Städte mit schönen Altstädten ab, die besichtigt werden können. „Dies zeigt, dass immer mehr Menschen mit dem Einkaufen auch Erlebnisse verbinden wollen“, so Filor. 

Dienstag, 21. Mai 2019

Thomas Filor: Die Preistreiber bei Neubauten

Mieten und Kaufpreise steigen seit Jahren – doch was sind eigentlich die typischen Preistreiber? Filor kennt die Antwort

Magdeburg, 21.05.2019. „Sowohl Mieter als auch Käufer sehen sich seit Jahren mit den enormen Preisanstiegen bei Immobilien konfrontiert. Unterdessen wird immer mehr gebaut, doch auch die Produktionskosten für Neubauten sind exorbitant gestiegen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Zahlen des Immobiliendienstleisters McMakler zeigen, dass die Kosten im Februar 2019 um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen, im Jahr zuvor waren es vier Prozent.

Laut Thomas Filor führt unter anderem das knappe Angebot an Handwerkern und Fachkräften zu enormen Wartezeiten und zwangsläufig auch zu einem Preisanstieg. „Ein weiterer Punkt ist, dass sich der demografische Wandel auch in der Bauwirtschaft bemerkbar macht“, so Filor. Wie aus Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft hervor geht, hat sich in den letzten 25 Jahren die Zahl, der im Bauhauptgewerbe Tätigen beinahe halbiert. „Und nicht nur Mieten für Neubauten steigen, auch private Bauherren spüren die Veränderung. Für den Traum vom Eigenheim müssen Bürgerinnen und Bürger immer tiefer in die Tasche greifen“, stellt Thomas Filor fest. 

„Trotz der anhaltenden, historisch niedrigen Zinsen, wird es definitiv schwerer, eine bezahlbare Immobilie zu finden. Die einzig effektive Lösung ist es, neuen Wohnraum zu schaffen. Für neue Wohnflächen bedarf es aber auch mehr Grundstücke, die für einen Immobilienbau zunächst freigegeben werden müssen“, erklärt Filor. Das gestaltet sich jedoch in manchen Regionen schwieriger, als gedacht. „Manche Flächen werden sogar als Ackerland genutzt, statt bebaut zu werden. Doch abgesehen vom Personal- und Flächenproblem, gibt es noch weitere Preistreiber: Beton wird immer teurer. Nur lässt sich auf diesen kaum verzichten. Der Abbau ist stark reguliert, abgesehen davon, dass Rohstoffe auf dem gesamten Weltmarkt ohnehin knapp werden“, so Immobilienexperte Filor.

Außerdem steht Deutschland laut Filor vor der föderalistischen Herausforderung von 16 verschiedenen Bauverordnungen für die jeweiligen Bundesländer. „Im Klartext heißt das, dass Wohnungsbaugesellschaften bei der Planung eines Gebäudes, es im Nachhinein nicht bundesländerübergreifend bauen können. Auch das ist ein Preistreiber bei Neubauten“, so Thomas Filor abschließend. 

Donnerstag, 16. Mai 2019

Thomas Filor über sinnvolle Versicherungen für Vermieter

Viele Eigentümer vermieten ihre Immobilien. Doch gegen welche Risiken sollten private Vermieter Versicherungen abschließen? Filor klärt auf

Magdeburg, 15.05.2019. „Entscheiden sich Eigentümer, ihre Immobilie zu vermieten, ist das mit einigen Risiken verbunden. Gegen diese gilt es, sich abzusichern und zu versichern. Doch im Dschungel der Anbieter und Policen kann man schon mal den Überblick verlieren“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Vermietet man sein Eigenheim, statt es selbst zu bewohnen, möchte man zumindest seinen inneren Frieden haben, dass man im Falle des Falles abgesichert ist und für Schadensfälle gehaftet wird“, so Filor weiter. 

„Die gute Nachricht ist, dass sich Eigentümer eigentlich gegen fast jede Eventualität und jedes Risiko absichern können. Das bedeutet aber nicht, dass jede Police sinnvoll ist“. Die wohl bekannteste Versicherung für Eigentümer ist die Wohngebäudeversicherung. Diese greift zum Beispiel, wenn wetterbedingte Schäden, durch Sturm oder Hagel, oder ein Rohrbruch entsteht. „Innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) muss geprüft werden, ob die Police eine Vermietung mit einbezieht“, rät Thomas Filor außerdem. Die meisten Banken verlangen laut Filor ohnehin eine Wohngebäudeversicherung bei Abschluss eines Kreditvertrags. Die Kosten für die Gebäudeversicherung richten sich nach der Lage der Immobilie sowie nach den versicherten Risiken. 

Des Weiteren empfiehlt Filor eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. „Diese dient für unvorhersehbare Unfälle, welche durch einen nicht gestreuten Gehweg vor dem Haus oder herunterfallende Dachziegel ausgelöst werden können. „Diese Versicherung greift, falls ein Dritter im Zusammenhang mit Haus oder Grundstück zu Schaden kommt. Häufig wälzen Eigentümer die Pflicht, Laub oder Schnee zu kehren auf die Mieter ab, doch im Schadensfall ist es ihre Verantwortung“, so Thomas Filor weiter. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist laut Filor sehr sinnvoll: Im Falle eines Rechtsstreits zwischen Mieter, Vermieter und oder WEG werden Anwalts- und Gerichtskosten getragen. Eine Hausratversicherung sei laut Filor besonders sinnvoll, wenn Eigentümer eine möblierte Immobilie inserieren. „Last but not least sollten Vermieter unbedingt über eine Mietausfall- oder Mietverlustversicherung nachdenken. Die Zahlungen für die Hypothek laufen auch weiter, wenn man mal keine Mieter hat. Auch während Instandhaltungsarbeiten kann diese Versicherung greifen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Dienstag, 14. Mai 2019

Thomas Filor: Rechte und Pflichten beim Dachausbau

Der Dachausbau ist ein Traum vieler Immobilienbesitzer. Allerdings muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einigen – Filor klärt auf

Magdeburg, 10.05.2019.„Das Dachgeschoss ist wohl der beliebteste Teil der Immobilien, wenn es um Um- und Ausbaumaßnahmen geht. Doch dieser Ausbau kann viele Fragen innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft aufwerfen. Daher sollten diese Projekte im Voraus geplant werden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Ein Dachgeschoss bietet sich vor allem für Dachterrassen mit Blick über die Stadt an oder als extra Zimmer. „In vielen Dachgeschossen in Deutschland verbirgt sich viel ungenutztes Potential. Es ist eher weniger gängig, das Geschoss in Mehrfamilienhäusern auszubauen, aber immer mehr Menschen wollen sich den Traum erfüllen. Mit wenig Aufwand lässt sich zusätzlicher und qualitativer Wohnraum schaffen. Der wichtigste Punkt ist allerdings, die rechtlichen Grundlagen zu klären“, fügt Thomas Filor hinzu. 

„Prinzipiell gilt, dass eine bauliche Veränderung wie der Ausbau des Dachgeschosses die Einwilligung aller Wohnungseigentümer bedarf. Wichtig ist ein Blick auf die Teilungserklärung der WEG“, sagt Filor und bezieht sich auf einen Beschluss des Landgerichts München (Az.: 36 S 20429/12 WEG). „Was auf jeden Fall in der Teilungserklärung stehen muss ist, dass das Dach zum Sondereigentum gehört. Befindet sich das Dachgeschoss im Gemeinschaftseigentum der WEG, muss es zunächst käuflich erworben werden“, betont Thomas Filor aus Magdeburg. „Davor müssen sich alle Eigentümer in Form der Auflassung einigen. Außerdem muss die Änderung ins Grundbuch eingetragen werden. Vorteil ist, dass in der Teilungserklärung auch nachträglich der Ausbau zu Wohnzwecken vereinbart werden kann. In speziellen Fällen muss eine Genehmigung des Bauamts eingeholt werden“, betont Thomas Filor außerdem. Wichtig zu wissen sei laut Filor aber, dass das Dach immer Gemeinschaftseigentum bleibt, egal, was im Nachhinein damit passiert. „Der Bauherr wird also immer die Zustimmung der Gemeinschaft brauchen. Für weitere Details wie beispielsweise die Gestaltung der Dachfenster, erfordert wiederum die Zustimmung aller Miteigentümer“, so Thomas Filor abschließend. 

Donnerstag, 9. Mai 2019

Baudarlehen erreichen erneut einen Höchstwert

„Eigentlich ist es in Anbetracht der steigenden Immobilienpreise nicht verwunderlich, dass die Darlehenshöhen und die monatlichen Belastungen steigen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Danach hat, laut Finanzdienstleister Dr. Klein, mit 218.000 Euro das durchschnittliche Baudarlehen erneut einen Höchstwert erreicht. Auch der Tilgungssatz bliebe hoch, vermutlich als Folge der Kreditvorgaben. Zu erwarten sei, dass zumindest die Ballungsräume weiterhin höhere Immobilienpreise sehen werden – wenn auch mit reduziertem Tempo. Diese Entwicklung zeige auch der Dr. Klein Trendindikator Immobilienpreise (DTI). „Weitere Steigerungen bei den Kreditbelastungen sind also durchaus denkbar“, so Filor. 

Dienstag, 7. Mai 2019

Besenreine Übergabe

„Mieter müssen ihr Mietobjekt beim Auszug besenrein übergeben“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auch auf Angaben des Eigentümerverein Haus & Grund Bayern. Besenrein bezieht sich nicht auf Instandsetzungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen: Diese seien nur dann notwendig, wenn außerordentliche Schäden während des Mietverhältnisses entstanden sind. Diese können mit der Kaution verrechnet werden. Im Prinzip geht es laut Filor darum, das Mietobjekt so zu übergeben, wie man es erhalten hat. Dies beinhaltet Saugen oder Fegen sowie saubere Arbeitsplatten in der Küche und Sanitäranlagen. 

Donnerstag, 2. Mai 2019

BGH beschließt Urteil zu Unfällen durch herunterfallende Äste

„In den Herbst- und Wintermonaten kommt es immer wieder zu Stürmen, denen auch der ein oder andere Ast zum Opfer fällt. Landet dieser beispielsweise auf einem parkenden PKW, ist das Geschrei groß, wer die Kosten hierfür übernimmt“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Dabei hat der Bundesgerichtshof (BHG) hierzu unlängst ein Urteil gefällt. Das besagt dem Grunde nach folgendes: Erfüllt ein Grundbesitzer seine Sorgfaltspflichten, kann er für den herabfallenden Ast nicht haftbar gemacht werden. Der BHG argumentiert: „Selbst wenn der Baumbesitzer mehrmals im Jahr die Bäume auf schadhafte Äste untersucht hätte, hätte er im vorliegenden Fall den belaubten Ast nicht als entfernungswürdig ansehen müssen.“ Filor betont: „Dennoch empfehlen wir Grundstücks- bzw. Hausbesitzern grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung, die in solchen Fällen die Erstattungspflicht prüft und gegebenenfalls für den Schaden aufkommt.“