Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Freitag, 1. Juli 2022
Thomas Filor über Bauen und Klimaschutz
Mittwoch, 29. Juni 2022
Kündigungsschutz und Rechte
Grundsätzlich genießen Mieter in Deutschland einen starken Kündigungsschutz. Solange man seine Verpflichtungen erfüllt, kann man nicht grundlos gekündigt werden. Ist man jedoch mindestens zwei Mietzahlungen im Verzug, kann es kritisch werden. Beschädigungen an der Mietsache, Verstöße gegen die Hausordnung oder unerlaubte Untervermietung sind weitere Gründe für Kündigungen. Natürlich wird niemand direkt auf die Straße gesetzt. Der Vermieter muss gesetzlich eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einhalten, ab einer Mietdauer von fünf Jahren sogar von sechs Monaten. Ein häufiger Grund ist die Anmeldung als Eigenbedarf.
Freitag, 24. Juni 2022
Wohnimmobilien sind krisenfest
Alle Immobilienexperten schauen derzeit auf die Immobilienpreise. Und egal, in welche Auswertung man schaut, das Ergebnis ist überall das gleiche: Die Preise sind weiter gestiegen. Bisher lassen sich kaum Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges erkennen. Das gilt wohlgemerkt für Wohnimmobilien. Bei Gewerbeflächen schlug die Pandemie dagegen unmittelbarer zu: Gemäß vdpResearch entwickelten sich nur die Büroimmobilien positiv und erzielten ein Plus von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Im Einzelhandel schrumpften die Preise um 1,3 Prozent.
Mittwoch, 22. Juni 2022
Thomas Filor – EZB reagiert auf Immobilienpreise
Donnerstag, 16. Juni 2022
Schadensersatzansprüche an Mieter können verjähren
Erhält ein Vermieter ein beschädigtes Mietobjekt nach Ende des Mietverhältnisses zurück, hat er sechs Monate Anspruch auf Schadensersatzzahlungen des Mieters. Wenn das Mietverhältnis allerdings noch läuft, hat der Immobilieneigentümer und Vermieter 30 Jahre Anspruch auf diesen Schadensersatz, wie das Landgericht Berlin in einem solchen Fall entschied (Az.: 64 S 51/19). In dem verhandelten Fall stritt sich ein Mieter mit seinem Vermieter vor Gericht über einen Wasserschaden, der dadurch verursacht worden war, dass der Mieter im Badezimmer im Jahre 1981 Fliesen verlegt hat und der Abfluss defekt war. Die Vermieterin stellte Schadensersatzansprüche in Höhe von 40 000 Euro. Das Amtsgericht lehnte zunächst die Klage der Vermieterin ab, da man die alleinige Verantwortung für den Schaden nicht klar dem Mieter zuweisen konnte. Außerdem sei der Schadensersatzanspruch verjährt.
Dienstag, 14. Juni 2022
Immobilien versichern
Donnerstag, 9. Juni 2022
Der Immobilienmarkt und der demografische Wandel
Dienstag, 7. Juni 2022
Die Wende am deutschen Wohnungsmarkt
Donnerstag, 2. Juni 2022
Typische Fehler beim Hauskauf
Dienstag, 31. Mai 2022
Über den Wohnatlas 2022
Dienstag, 24. Mai 2022
Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht
Donnerstag, 19. Mai 2022
Preisexplosion trifft die Bauwirtschaft
Dienstag, 17. Mai 2022
Auch die Immobilienbranche soll klimaneutral werden
Die Klimaziele wurden bereits 2021 mit der neuen Bundesregierung geändert, Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, also fünf Jahre früher als zunächst geplant. Die Bundesregierung gab bekannt, dass die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 65 Prozent gesenkt werden sollen. Zuvor waren es 55 Prozent. Bis 2040 soll die Treibhausgasminderung bei 88 Prozent liegen. 2045 soll Deutschland dann endlich, im besten Fall, klimaneutral sein. Diesem Bundes-Klimaschutzgesetz aus dem Umweltministerium wurde bereits im vergangenen Jahr zugestimmt. Das Gesetz betrifft vor allem auch die Immobilienbranche, die viele Emissionen ausstößt.
Donnerstag, 12. Mai 2022
Öltank in der Immobilie prüfen
Dienstag, 10. Mai 2022
Steigende Immobilienpreise und Zinsen
Donnerstag, 5. Mai 2022
Zahlungsverzug bei der Miete
Gelangt ein Mieter oder eine Mieterin in Zahlungsverzug mit der Miete, kann er oder sie fristlos gekündigt werden. Trotzdem sollten sich Vermieter und Eigentümer nicht allzu viel Zeit damit lassen: nach anderthalb Jahren ist es nämlich rechtlich zu spät, die Mietrückstände einzufordern. So entschied es das Landgericht Leipzig (Urteil vom 12.05.2020 - 02 S 401/19). Ein Mieter aus Leipzig hatte im verhandelten Fall im Jahr 2017 seine Miete oft verspätet gezahlt. Erst im Februar 2019 reagierte sein Vermieter mit der außerordentlichen Kündigung. Der Mieter weigerte sich, zu zahlen, woraufhin der Vermieter ihm eine Räumungsklage androhte – ohne Erfolg. Eine Kündigung hätte laut Landgericht Leipzig zeitnahe ausgesprochen werden müssen.
Dienstag, 3. Mai 2022
Grunderwerbsteuer und Eigenheim
Donnerstag, 28. April 2022
Baumängel können fünf Jahre gemeldet werden
75 Prozent der neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser weisen innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Bau Mängel auf. Das zeigt eine Studie des Institut für Bauforschung im Auftrag des Bauherren-Schutzbund. So hatten 40 Prozent der untersuchten Immobilien Baumängel an der Konstruktion. Außerdem gab es Mängel an der technischen Ausrüstung (38 Prozent), an der Fassade (28 Prozent) und an Heizungen, Wänden und Fenstern (26 Prozent). Feuchtigkeit war in 32 Prozent der Fälle in Problem. Baufirmen müssen in den ersten fünf Jahren ihrer Gewährleistungspflicht nachkommen.
Dienstag, 26. April 2022
Thomas Filor – Globale Krisen haben keinen Einfluss auf Wohnimmobilienmarkt
Donnerstag, 21. April 2022
Mieter teilweise unwissend über ihre Rechte und Pflichten
Gegen eine Mieterhöhung kann man grundsätzlich erstmal widersprechen: Viele Mieter wissen aber gar nicht, dass ihnen solche Rechte zustehen. „Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Anwaltauskunft ist knapp jeder vierte Mieter (23 Prozent) nicht mit der Rechtslage vertraut“, so Filor. Demnach weiß nur jeder Dritte (33 Prozent) genau, welche Rechte er als Mieter bei einer Mieterhöhung hat. Fast die Hälfte (43 Prozent) traut sich zu, sich ungefähr auszukennen. Allerdings gibt es auch viele (58 Prozent), die noch nie eine Mieterhöhung erlebt haben.
Dienstag, 19. April 2022
Investoren stecken viel Geld in den deutschen Immobilienmarkt
Laut diverser Studien haben Großinvestoren aus dem In- und Ausland mehr als 100 Milliarden Euro in deutsche Immobilien investiert – dabei lag das Transaktionsvolumen laut Immobiliendienstleister JLL sogar bei 111,1 Milliarden Euro. Dabei ging es um Gewerbe- und Wohnimmobilien zusammengefasst. Mit einem Plus von 36 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2020) entsprechen diese Werte einem wahren Rekord. Laut BNP Paribas Real Estate betrug das Gesamtvolumen sogar 115 Milliarden Euro. Davon seien 64,1 Milliarden Euro in Gewerbeimmobilien geflossen und 51 Milliarden Euro in Wohnimmobilien.
Donnerstag, 14. April 2022
Eigenheimquote im EU-Vergleich
Dienstag, 12. April 2022
So beeinflusst die EZB die Baufinanzierung 2022
- das Hauptrefinanzierungsgeschäft,
- die Spitzenrefinanzierungsfazilität und
- die Einlagefazilität.
Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins der EZB und wird häufig als „der“ Leitzins bezeichnet. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsbanken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Sicherheiten ab einer Woche Laufzeit (Wochentender) zur Verfügung gestellt.
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurzfristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Sicherheiten Geld von der EZB beschaffen. Da eine Geschäftsbank bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar.
Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zinssatz können Banken überschüssiges Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eurosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird, ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt. Quelle: www.versicherungsbote.de
Donnerstag, 7. April 2022
Thomas Filor erklärt die Schenkung von Immobilien
Dienstag, 5. April 2022
Mietkosten oft höher als 30 Prozent des Einkommens
Eine bekannte Faustregel besagt, dass die Miete nur maximal 30 Prozent des Einkommens betragen sollte. Leider ist dies an vielen Standorten nicht möglich und Menschen müssen viel Geld zurücklegen, um sich die Miete leisten zu können oder müssen Abstiche bei Lage, Größe oder Zustand der Immobilie machen. Eine Studie von ImmoScout24 zeigt, dass der Großteil hierzulande bereit ist, mehr als 30 Prozent des Einkommens für ihre Wohnung auszugeben. Demnach trifft dies auf 223 von 331 untersuchten deutschen Städten und Landkreisen zu (67 Prozent). Das meiste Einkommen müssen Mieterinnen und Mieter in Bayern für das Wohnen investieren. Nur in der Hauptstadt Berlin findet man im Vergleich zu den anderen deutschen Großstädten Wohnungen, für die man weniger als 30 Prozent des Einkommens ausgibt. Das beste Verhältnis zwischen Einkommen und Miete ist laut Studie im sächsischen Landkreis Bautzen zu finden.
Donnerstag, 31. März 2022
Thomas Filor – Wohnungswirtschaft besorgt um Energiepreise
Dienstag, 29. März 2022
Preisdynamik für Neubauimmobilien bleibt hoch
Donnerstag, 24. März 2022
Glasfaseranschluss beim Hausbau bedenken
Dienstag, 22. März 2022
Thomas Filor – Baupolitik fordert bis zu 500 000 Wohnungen in Deutschland
Donnerstag, 17. März 2022
Vermieter haben das Recht auf fristlose Kündigung
Dienstag, 15. März 2022
Originale der Betriebskostenabrechnung anfordern
Eine Mieterin zweifelte ihre Betriebskostenabrechnung an und forderte Einsicht in die Originale. Nachdem ihre Hausverwaltung ihr mitteilte, dass die Originale nicht mehr vorhanden sein, klagte sie und bekam vom Amtsgericht Konstanz Recht. Auch eingescannte Dokumente können die Originale nicht ersetzen. (Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019 - 11 C 464/18).
Mittwoch, 9. März 2022
Thomas Filor rechnet mit steigenden Immobilienpreisen
Donnerstag, 3. März 2022
Solaranlagen sollten im März geprüft werden
Dienstag, 1. März 2022
Thomas Filor Renovierungen effektiv für höheren Verkaufspreis
Donnerstag, 24. Februar 2022
Immobilien als Kapitalanlage sehr beliebt bei Berufstätigen
Dienstag, 22. Februar 2022
Thomas Filor: Über das Wohnungsbauziel der Ampel-Koalition
Donnerstag, 17. Februar 2022
Finanzierungen für Immobilien richtig planen
Immobilienbesitzer, deren Finanzierungen in den kommenden Jahren auslaufen, sollten folgendes beachten: Sogenannte Prolongationen, also Anschlussfinanzierungen, sollte man rechtzeitig angehen und mit dem jeweiligen Kreditinstitut eine möglichst langfristige Lösung finden. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen sei die Handlungsfreiheit der Finanzierer aufgrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zunehmend eingeschränkter. Je früher man sich dabei um seine Finanzierung kümmere, umso besser. Zum anderen könne man sich jetzt durch ein aktives Neufinanzieren die derzeit noch günstigen Konditionen sichern, zumindest dann, wenn der Finanzierer mitspielt und beispielsweise keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Das sei in jedem Fall besser, als gegebenenfalls in eine Phase höherer Zinsen zu kommen, in der dann die Anschlussfinanzierung deutlich teurer ausfallen könne als derzeit. Wichtig sei dabei auch, auf eine möglichst lange Zinsfestschreibung zu setzen. Genauso wichtig sei es auch abzuwägen, ob sich nicht gegebenenfalls sinnvollere Alternativen bieten.
Dienstag, 15. Februar 2022
Thomas Filor: Mietpreise und Kaufpreise für Immobilien explodieren
Donnerstag, 10. Februar 2022
Standortpräferenzen verändern sich
Dienstag, 8. Februar 2022
Thomas Filor über Solaranlagen
Donnerstag, 3. Februar 2022
Eigenbedarfskündigung muss vor Gericht begründet sein
Möchte eine Eigentümerin oder ein Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, so muss diese gut begründet sein, damit sie vor Gericht standhalten kann. So entschied das Landgericht Berlin (Az: 63 S 192/19) kürzlich, dass Eigentümer den Grund für den Eigenbedarf verständlich erläutern müssen. Eine Räumungsklage darf nicht einfach ausgesprochen werden. Im verhandelten Fall wollte ein Vater, Besitzer der Immobilie, seinen Sohn einziehen lassen und wollte die Mieter daher raus haben. Jedoch machte er vor Gericht widersprüchliche Angaben. Schlussendlich lehnte das Landgericht Berlin die Räumungsklage ab – ein berechtigtes Interesse liege nicht vor.
Dienstag, 1. Februar 2022
Umfrage zeigt, dass Männer immer noch mehr entscheiden beim Immobilienkauf
Donnerstag, 27. Januar 2022
Wie die energetische Sanierung bei Bestandsimmobilien gefördert wird
Die energetische Sanierung wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Dies gilt für Bestandsimmobilien. Förderfähig sind Ausgaben maximal 60.000 Euro – das gilt pro Wohneinheit. Des Weiteren gibt es 20 Prozent für Arbeiten an Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizung und sogar 45 Prozent Förderung, wenn man auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt. Entscheidend ist, dass die Antragstellung durch die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten erfordert.
Dienstag, 25. Januar 2022
Trendwende am Immobilienmarkt dürfte auch 2022 nicht kommen
Laut aktuellen Zahlen von F+B steigen die Mieten und Kaufpreise weiterhin. Jedoch sei der Anstieg nicht mehr ganz so stark wie damals. Im dritten Quartal 2021 sind die Preise vielerorts erstmalig gesunken. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob sich auf dem Immobilienmarkt wirklich eine Wende abzeichnen wird. Das widerspricht auch der Annahme, dass derzeit direkt alles verkauft wird, was auf dem Immobilienmarkt angeboten wird. In einigen Städten geht es preislich abwärts. Im Umland steigen die Preise auch enorm. Abzuwarten sind außerdem die Auswertungen für das vierte Quartal 2021. Die Prognosen für dieses Jahr sehen zumindest vielversprechend aus.
Freitag, 21. Januar 2022
Thomas Filor: Immobilieneigentum finanzieren
Dienstag, 18. Januar 2022
Investoren haben mehr als 100 Milliarden Euro in deutsche Immobilien investiert
Donnerstag, 13. Januar 2022
Das Umland der Top-7-Städte profitiert vom Preisanstieg
Aktuellen Zahlen zufolge haben sich Neubauwohnungen im vergangenen Jahr gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum bis zu 13,1 Prozent verteuert. Den geringsten Preisanstieg der untersuchten Metropolregionen verzeichnen Hamburg und Umland mit 1,6 Prozent. Ganz im Gegensatz zu München und umliegenden Regionen, die Preissteigerungsraten von 11,2 Prozent sahen. Die durchschnittlichen Verkaufspreise liegen in der Region inzwischen bei über 8.800 Euro pro Quadratmeter und bleiben mit Abstand die teuersten des Bundesgebiets. In den weiter nördlich gelegenen deutschen A-Städten folgen Frankfurt mit Preisen in der Höhe von 7.477 und Düsseldorf mit 7.096 Euro pro Quadratmeter. Im Jahresvergleich ergeben sich Wachstumsraten von 13,1 in Düsseldorf und 10,3 Prozent in Frankfurt. In Berlin kosten Neubauwohnungen inzwischen durchschnittlich 6.443 Euro, das sind mehr als 6 Prozent Zuwachs. Die Bundeshauptstadt rangiert nach München, Frankfurt und Düsseldorf nunmehr an vierter Position im Ranking der höchsten durchschnittlichen Angebotskaufpreise. Der Preisboom vieler Metropolen erreicht jetzt auch ihr Umland.