Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 24. Februar 2022
Immobilien als Kapitalanlage sehr beliebt bei Berufstätigen
Dienstag, 22. Februar 2022
Thomas Filor: Über das Wohnungsbauziel der Ampel-Koalition
Donnerstag, 17. Februar 2022
Finanzierungen für Immobilien richtig planen
Immobilienbesitzer, deren Finanzierungen in den kommenden Jahren auslaufen, sollten folgendes beachten: Sogenannte Prolongationen, also Anschlussfinanzierungen, sollte man rechtzeitig angehen und mit dem jeweiligen Kreditinstitut eine möglichst langfristige Lösung finden. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen sei die Handlungsfreiheit der Finanzierer aufgrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zunehmend eingeschränkter. Je früher man sich dabei um seine Finanzierung kümmere, umso besser. Zum anderen könne man sich jetzt durch ein aktives Neufinanzieren die derzeit noch günstigen Konditionen sichern, zumindest dann, wenn der Finanzierer mitspielt und beispielsweise keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Das sei in jedem Fall besser, als gegebenenfalls in eine Phase höherer Zinsen zu kommen, in der dann die Anschlussfinanzierung deutlich teurer ausfallen könne als derzeit. Wichtig sei dabei auch, auf eine möglichst lange Zinsfestschreibung zu setzen. Genauso wichtig sei es auch abzuwägen, ob sich nicht gegebenenfalls sinnvollere Alternativen bieten.
Dienstag, 15. Februar 2022
Thomas Filor: Mietpreise und Kaufpreise für Immobilien explodieren
Donnerstag, 10. Februar 2022
Standortpräferenzen verändern sich
Dienstag, 8. Februar 2022
Thomas Filor über Solaranlagen
Donnerstag, 3. Februar 2022
Eigenbedarfskündigung muss vor Gericht begründet sein
Möchte eine Eigentümerin oder ein Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, so muss diese gut begründet sein, damit sie vor Gericht standhalten kann. So entschied das Landgericht Berlin (Az: 63 S 192/19) kürzlich, dass Eigentümer den Grund für den Eigenbedarf verständlich erläutern müssen. Eine Räumungsklage darf nicht einfach ausgesprochen werden. Im verhandelten Fall wollte ein Vater, Besitzer der Immobilie, seinen Sohn einziehen lassen und wollte die Mieter daher raus haben. Jedoch machte er vor Gericht widersprüchliche Angaben. Schlussendlich lehnte das Landgericht Berlin die Räumungsklage ab – ein berechtigtes Interesse liege nicht vor.