Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 31. Mai 2022
Über den Wohnatlas 2022
Dienstag, 24. Mai 2022
Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht
Donnerstag, 19. Mai 2022
Preisexplosion trifft die Bauwirtschaft
Dienstag, 17. Mai 2022
Auch die Immobilienbranche soll klimaneutral werden
Die Klimaziele wurden bereits 2021 mit der neuen Bundesregierung geändert, Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, also fünf Jahre früher als zunächst geplant. Die Bundesregierung gab bekannt, dass die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 65 Prozent gesenkt werden sollen. Zuvor waren es 55 Prozent. Bis 2040 soll die Treibhausgasminderung bei 88 Prozent liegen. 2045 soll Deutschland dann endlich, im besten Fall, klimaneutral sein. Diesem Bundes-Klimaschutzgesetz aus dem Umweltministerium wurde bereits im vergangenen Jahr zugestimmt. Das Gesetz betrifft vor allem auch die Immobilienbranche, die viele Emissionen ausstößt.
Donnerstag, 12. Mai 2022
Öltank in der Immobilie prüfen
Dienstag, 10. Mai 2022
Steigende Immobilienpreise und Zinsen
Donnerstag, 5. Mai 2022
Zahlungsverzug bei der Miete
Gelangt ein Mieter oder eine Mieterin in Zahlungsverzug mit der Miete, kann er oder sie fristlos gekündigt werden. Trotzdem sollten sich Vermieter und Eigentümer nicht allzu viel Zeit damit lassen: nach anderthalb Jahren ist es nämlich rechtlich zu spät, die Mietrückstände einzufordern. So entschied es das Landgericht Leipzig (Urteil vom 12.05.2020 - 02 S 401/19). Ein Mieter aus Leipzig hatte im verhandelten Fall im Jahr 2017 seine Miete oft verspätet gezahlt. Erst im Februar 2019 reagierte sein Vermieter mit der außerordentlichen Kündigung. Der Mieter weigerte sich, zu zahlen, woraufhin der Vermieter ihm eine Räumungsklage androhte – ohne Erfolg. Eine Kündigung hätte laut Landgericht Leipzig zeitnahe ausgesprochen werden müssen.