Im Mietvertrag dürfen Vermieter bei der Angabe der Größe um
bis zu zehn Prozent danebenliegen. in Zukunft soll laut Koalitionsvertrag aber nur
noch die tatsächliche Wohnungsgröße gelten. Konkrete Gesetzesvorschläge
diesbezüglich liegen aber noch nicht vor.
Fünf Quadratmeter mehr oder weniger spielen schon eine
Rolle, ob der große Kleiderschrank in der neuen Wohnung auch wirklich Platz
findet. Die Wohnfläche wirkt sich außerdem auf die Höhe der Betriebskosten und
Mieterhöhungen aus. Doch eine einheitliche Berechnungsgrundlage gibt es in
unserem Lande noch nicht. Genauso wenig
muss ein Mietvertrag überhaupt Informationen über die Größe einer Wohnung
enthalten. Laut dem Koalitionsvertrag will sich jetzt die Bundesregierung dieses Themas annehmen.
„Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn-
beziehungsweise Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche zum Beispiel für die
Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und
Betriebskosten sein kann“, lautet es in der
Ankündigung.
Zu welchem Zeitpunkt
und wie genau das Vorhaben in die Tat umgesetzt wird, ist allerdings
noch völlig offen. „Beim Aspekt der tatsächlichen Wohn- und Nutzfläche als
Grundlage von Rechtsansprüchen überprüfen wir in Anlehnung an den
Koalitionsvertrag, wie er in einer gesetzlichen Regelung Klärung finden kann.
Insofern werden wir auch dem weiteren Handlungsbedarf im Mietrecht in dieser
Legislaturperiode Rechnung tragen“, so laut der Sprecherin Juliane Baer-Henney.
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