„Wir
dürfen nicht zulassen, dass dem Wohnungsbau jetzt die Puste ausgeht. Die
Immobilienmärkte der Groß- und Universitätsstädte sind nach wie vor angespannt,
dieses Problem müssen wir schnell und kreativ meistern“, so der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Der ZIA rät
daher, mehr Investitionsanreize zu schaffen und bürokratische Hürden abzubauen.
„Wir benötigen schnellere Grundstücksvergaben, Baugenehmigungsverfahren und
neue Anreize für den Wohnungs- und Nichtwohnungsbau. Die Erhöhung der linearen
AfA von derzeit zwei auf mindestens drei Prozent ist überfällig." Gleichzeitig kritisiert der ZIA die Mietpreisbremse und die hohen
Grunderwerbsteuersätze, die viele Investoren abhalten würden. „Gleichzeitig
sollten die Bauvorschriften reduziert werden, um kosteneffizienter agieren zu
können“, interpretiert Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg die
Ausführungen des Verbandes.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 30. November 2017
Dienstag, 28. November 2017
Wie der Wohnungsbau beschleunigt werden kann
In dieser Woche gibt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg Tipps, wie man den Wohnungsbau hierzulande beschleunigen kann. „Wichtig wäre es, die Prozesse auf dem Immobilienmarkt zu entbürokratisieren. Was die Immobilienwirtschaft betrifft ist es sehr schade, dass die Jamaika-Gespräche beendet wurden. Hier wurden viele vernünftige Punkte diskutiert und man kann nur hoffen, dass diese in den weiteren neuen Verhandlungen aufgegriffen werden, also vor allem die Förderung von Neubauprojekten“, so Thomas Filor.
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Donnerstag, 23. November 2017
Thomas Filor erklärt, wie man Fake-Inserate erkennen kann
Bei der Suche nach
Immobilien sollte man sich vor Fake-Inseraten in Acht nehmen
In
dieser Woche gibt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg Tipps, wie man Fake-Inserate
im Netz erkennen kann. „Manchmal finden Suchende auf Immobilienwebsites
Angebote, die einfach zu schön klingen, um wahr zu sein. Dabei ist selbst auf
gängigen Portalen höchste Vorsicht geboten. Manchmal kann es sich tatsächlich
um einen Betrug handeln“, so Thomas Filor. Da der Wohnungsmarkt in Deutschland
so heiß umkämpft ist, schlagen Suchende gerade in den klassischen Boomstädten
zu, ohne die Angebote kritisch zu hinterfragen. „Das ist natürlich
verständlich, doch das böse Erwachen folgt kurze Zeit später. Denn findet man
eine Immobilie in einer guten Lage zum schmalen Taler, stecken oft Betrüger
hinter dem Inserat“, so Thomas Filor weiter. Weiter rät der Immobilienexperte
sich am durchschnittlichen Quadratmeterpreis oder Mietpreis in der favorisierten
Lage zu orientieren – liegt der Preis sehr stark darunter, sollte das Angebot
hinterfragt werden. „Im klassischen Fall scheitert es allein bei der
Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Meistens werden den Interessenten
Gründe gegeben, weshalb die Besichtigung derzeit nicht möglich sei,
beispielsweise, weil der Besitzer der Immobilie sich im Ausland befindet. An
diesem Punkt sollten schon alle Alarmglocken läuten“, betont Thomas Filor.
„Niemals sollte man sich darauf einlassen, die Kaution im Vorfeld zu bezahlen.
Die Betrüger versprechen so eine frühere Schlüsselübergabe. Zahlen Sie also
niemals für eine Immobilie im Voraus, die sie nicht mit eigenen Augen gesehen
haben. Auf diese Tricks sind in den vergangenen Jahren vor allem viele junge
Menschen hereingefallen, die eine Immobilie online gesucht haben, bevor sie an
den jeweiligen Ort gezogen sind. Aus der Not heraus haben sie die geforderte
Kaution überwiesen, ohne jemals die Schlüssel dafür erhalten zu haben“.
Abschließend rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg, wie man
Fake-Inserate an ein paar Merkmalen erkennen kann: „Dazu gehört eben der
utopisch günstige Preis, oft Fotos von perfekt eingerichteten Wohnungen und
keine Telefonnummer im Inserat. Auch wenn der Text merkwürdig und unverständlich
formuliert ist, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass er mit einer
Übersetzungssoftware erstellt wurde. Sind Sie Opfer eines Betrügers geworden,
bitte sofort Fall Strafanzeige bei der Polizei erstatten“, so Thomas Filor
abschließend.
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Dienstag, 21. November 2017
Immobilienexperte Thomas Filor über die Heizungsanlage als Gemeinschaftseigentum
Wem gehört eigentliche
die Heizungsanlage? Es ist Gemeinschaftseigentum – der Heizungsraum muss also
für alle zugänglich sein
Diese
Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit einem
Thema, das bei Eigentümern oft für Streitpotential sorgt: Den Zugang zum
Heizungsraum in einer Immobilie mit mehr als nur einem Eigentümer. „Die zentrale
Heizung in einer Wohneigentumsanlage gehört selbstverständlich allen
Eigentümern gemeinsam“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Ein
solcher Streitfall wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Dresden
(Az.: 17 W 233/17) diskutiert. Das Gericht betonte, eine Heizungsanlage
erfordere für die Bedienung und Wartung einen ständigen ungehinderten Zugang.
In dem verhandelten Fall hatte der Eigentümer geplant, sein Mehrfamilienhaus in
Wohneigentum umzuwandeln. Während der Planungsphase hatte der Eigentümer der
Stadtverwaltung Pläne vorgelegt, in denen jeder Wohnung ein eigener Abstellraum
zugewiesen wurde. Das Problem: In einem dieser Abstellräume war die Heizung für
das gesamte Haus untergebracht. „Dieses Problem hätte eventuell noch geregelt
werden können, hätte sich der Abstellraum im Treppenhaus befunden. Doch der
Abstellraum war nur über eine einzige Wohnung zugänglich“, schildert
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg den Fall. Aus diesem Grund lehnte
die Stadtverwaltung die Pläne des Eigentümers einstimmig ab. Sie
konkretisierten ihre Entscheidung mit der Vorschrift, dass der Raum, in dem
sich die Heizung befindet, in jedem Fall Gemeinschaftseigentum sein muss. „Dies
schließt nicht aus, dass ein Heizungsraum durchaus als Abstellraum genutzt
werden kann. Im Prinzip geht es einfach darum, dass der Raum für alle Parteien
gleichermaßen zugänglich ist, wenn beispielsweise Wartungsarbeiten anstehen.
Ist dies nicht gegeben, ist die Auftilungsplanung der Immobilie nicht
rechtens“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
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