Dienstag, 29. März 2016

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Eine Klage gegen die Mietpreisbremse


Die umstrittene Mietpreisbremse vor Gericht

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf einen aktuellen Rechtsstreit aufmerksam: So hat eine Vermieterin aus Berlin vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Mietpreisbremse eingereicht. Den Rücken stärkt ihr dabei sogar der Eigentümerverband Haus & Grund. „Wir halten die gesetzliche Regelung des Bundes zur Mietpreisbremse ebenso für rechtswidrig wie auch die in Berlin erfolgte Umsetzung. Wir begrüßen die nun anstehende gerichtliche Klärung und hoffen, dass diese insgesamt schädliche Regelung letztlich gekippt wird“, erklärte der Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke.  

„Die Mietpreisbremse gibt es seit drei Monaten in Berlin“, weiß Thomas Filor. „Das Grundziel ist gut, Mieter sollen sich schließlich gegen unangemessene Mieterhöhungen wehren können. Aber auch wirklich nur, wenn sie unangemessen sind“, erklärt Filor. So argumentiert die Klägerseite, dass die Mietpreisbremse auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt kontraproduktiv wirke. „Nutznießer sind im Fall Berlin finanzstarke Wohnungssuchende, die sich mehr Wohnraum zu günstigeren Konditionen leisten könnten“, spekuliert Thomas Filor. „Desweiteren wird auch die Gentrifizierung angefeuert, da beliebte Stadtteile durch die Mietbegrenzung noch attraktiver werden“. Thomas Filor ist überzeugt, dass in jedem Fall die Wirtschaftlichkeit der Vermietung noch erkennbar sein muss – sonst hätte es zu viele Nachteile für Vermieter. Die Mietpreisbremse impliziert, dass die Mieten in neuen Verträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. „Der Erfolg der Mietpreisbremse ist schon lange umstritten und spaltet die Gemüter“, so Thomas Filor. Auch der Berliner Mieterverein stellte vergangene Woche fest, dass die Mietpreisbremse augenscheinlich ihre Wirkung verfehle und es tiefgreifenden Nachbesserungen bedarf. Schließlich werden derzeit auch immer mehr Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Mittwoch, 23. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Kaufpreise steigen stärker als Mieten


Wohnen in Großstädten – kaufen ist teurer als mieten

Das Vergleichsportal Verivox hat fünf große Städte in Deutschland bezüglich ihrer Preisentwicklung untersucht. Demnach steigen die Preise nach wie vor auffällig. Beobachtet wurden die Kaufpreise und Mieten, die in Inseraten im Internet verlangt werden. Dabei wurden keine Gewerbeimmobilien berücksichtigt. In Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt sind die Kaufpreise für Immobilien in von Januar 2015 bis Januar 2016 fast doppelt so stark gestiegen wie die Mietpreise in diesen Städten. „Nichtsdestotrotz lohnt sich immer ein zweiter Blick auf die favorisierte Stadt“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Es kann nach wie vor profitabler sein, eine Immobilie zu kaufen, vor allem, weil die Standorte eine immer größere Attraktivität aufweisen.“ Für Käufer betrug der Preisanstieg in den fünf größten deutschen Städten im Zeitraum 2015/16 im Durchschnitt 4,9 Prozent. Für Mieter waren es hingegen nur 2,7 Prozent. Die höchste Kaufpreissteigerung zeichnete sich in Köln mit 10,7 Prozent ab, dicht gefolgt von Hamburg mit 7 Prozent. In München wurden die Immobilien um 5,2 Prozent, in Berlin um 4,9 Prozent teurer. Laut Verivox habe sich lediglich Frankfurt gegen den Trend entwickelt: Dort seien die Kaufpreise innerhalb dieser zwölf Monate um 3,1 Prozent zurückgegangen. Thomas Filor würde diesen Rückgang allerdings nicht überbewerten: „Es kann durchaus sein, dass die Zahlungsfähigkeit in Frankfurt zurückgegangen ist, ob ein drastischer Preisverfall auf lange Sicht droht, lässt sich noch nicht bestimmen“. Die generell höchsten Preise werden immer noch in der bayerischen Hauptstadt verlangt.

„Diese kontinuierlich steigenden Preise hängen mit dem anhaltenden Zinstief zusammen“, so Immobilienexperte Thomas Filor weiter. „Die verhältnismäßig günstigen Kredite bieten natürlich einen leichteren Zugang zu einer Immobilienfinanzierung.“ Zu Vorsicht rät Thomas Filor bei überbewerteten Immobilien in Boomlagen. „Bevor man eine endgültige Kaufentscheidung trifft, sollte man sich immer eine zweite und dritte Meinung Expertenmeinung einholen“, rät Thomas Filor abschließend.


Donnerstag, 17. März 2016

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Gemütlichkeit in der Immobilie erzeugen

"Textilien wie geschmackvolle Gardinen, Tischdecken und vor allem Teppiche können die Gemütlichkeit, das Wohl- und Wohnbefinden in einer Immobilie enorm steigern", weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Teppiche eignen sich demnach gut, um einerseits einen Mittelpunkt im Wohnbereich zu schaffen oder aber auch einzelne Bereiche zu verbinden. So kann ein schöner Teppich den Bereich des bequemen Sofas gemütlicher und den Essbereich noch einladender gestalten.

Dienstag, 15. März 2016

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Spülmaschine an den Warmwasserverteiler anschließen und Strom sparen


Thomas Filor weist Mieter und Eigentümer darauf hin, dass es günstiger ist, seine Spülmaschine an den Warmwasserverteiler anzuschließen. „Diese Methode erspart enorm viel Strom“, so der Immobilienexperte. Zu diesem Schluss kommt auch die Verbraucherzentrale des Bundesverbands: Besonders empfehlenswert ist dieses Vorgehen, wenn sich das Wasser über Solaranlagen, eine moderne Zentralheizung oder auch über Fernwärme erhitzt.

Donnerstag, 10. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Wie der dänische Immobilienmarkt boomt

Der Immobilienboom hat nun auch Dänemark erreicht: Vor allem der Süden des Landes war bis vor Kurzem wirtschaftlich uninteressant. Daher herrschte eine enorme Leerstandsquote mit einhergehender Arbeitslosigkeit. „Doch nun ist vor allem die Nachfrage aus dem Ausland sehr hoch“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Einer Studie zu Folge ist der Verkauf von Immobilien in Süddänemark im vergangenen Jahr um neun Prozent gestiegen – Tendenz steigend. Die Käufer kommen vor allem aus dem EU-Ausland.

Dienstag, 8. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor erklärt, warum der Vermieter den Mieter vor Wildschweinen schützen muss


Klingt skurril, ist aber so: Wildschweine können für Mieter ein Problem darstellen

„Wenn es ein Wildschwein-Problem in einer entsprechenden Mietgegend gibt, ist der Vermieter verpflichtet, seine Mieter sowohl zu informieren, als auch zu schützen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Viele Mieter machen sich darüber gar keine Gedanken, da sie zwar beispielsweise in Waldnähe wohnen, aber denken, dass keine Tiere ihr Grundstück betreten können“, so der Immobilienexperte Thomas Filor. Denn wenn Wildschweine erst einmal anfangen, dass Grundstück zu durchwühlen, entsteht einerseits ein eventuell großer Schaden, anderseits kann es für Mieter auch gefährlich werden. „Der Vermieter ist also verpflichtet, das Grundstück im Vorfeld entsprechend zu sichern“, so Thomas Filor.


So entschied das Landgericht Berlin kürzlich, dass der Vermieter geeignete Maßnahmen veranlassen muss, um seine Mieter langfristig abzusichern. Im Fall, der in Berlin verhandelt wurde, ging es um ein Mietshaus, welches sich auf einem großen Grundstück in Waldnähe befindet. Der klagende Mieter bewohnt eine Wohnung im Erdgeschoss mit zwei dazu gehörigen Terrassen. So tauchten auf seinem Grundstück mehrmals Wildschweine auf, sogar mit Frischlingen. Um sich zu schützen, spannte der Mieter stromgeladene Sicherheitsdrähte auf, welche bis zur Grundstücksgrenze reichten. Des Weiteren begann der Mieter weniger Miete an den Vermieter zu zahlen und forderte diesen auf den alten Zaun zu reparieren oder auszutauschen. Nachdem der Vermieter allerdings seine Forderungen ignorierte, verklagte er ihn – mit Erfolg. Dabei sei es nicht auschlaggebend, ob jemand bereits durch die Tiere verletzt wurde. „Entscheidend ist an dieser Stelle die Grundannahme, dass die Wildschweine eine potentielle Gefahr darstellen“, so Thomas Filor aus Magdeburg. Abschließend entschied das Gericht, dass eine Mietminderung von 10 bis 20 Prozent in diesem Falle angemessen sei.