Immer häufiger
verlangen Mieter horrende Abstandszahlungen vom Nachmieter – Thomas Filor über
die rechtliche Lage
„Oft verlangen Mieter von potentiellen
Nachmietern horrende und unverhältnismäßige Abstandszahlungen, beispielsweise
für Küche, Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Man findet dann in den
jeweiligen Inseraten konkrete Hinweise wie: Diese Immobilie wird nur möbliert
abgegeben, oder: Der Nachmieter ist verpflichtet, meine Küche zu übernehmen,
der Fixpreis beträgt 5000 Euro. Wer dies ablehnt, dessen Daten werde ich nicht
an den Vermieter weitergeben,“ so Thomas Filor weiter. Doch ist ein solches
Vorgehen überhaupt erlaubt? „Das Problem besteht darin, dass Nachmieter
natürlich ihre ganz eigenen Vorstellungen haben und oft bereits vorhandene
Möbel mit in ihre neue Wohnung nehmen möchten, was eigentlich völlig legitim
sein sollte. Wenn man dann aber ein preisgünstiges Angebot findet, das aber an
eben solche Bedingungen geknüpft ist, geben viele Nachmieter nach und zahlen
den Preis“, so Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Seitdem das Bestellerprinzip
für Makler gilt, annoncieren Mieter in vielen Fällen im Auftrag der Eigentümer
oder der Hausverwaltung. „Das gibt ihnen natürlich eine gewisse
Entscheidungsmacht, die ihnen in der Form eigentlich nicht zusteht“, betont
Filor. „Der Druck, eine Wohnung zu finden, vor allem in den beliebten
Großstädten, treibt viele dazu, klein beizugeben und das ist einfach nicht
fair.“
Unterdessen
erklärt der Deutsche Mieterbund, dass eine Abstandszahlung grundsätzlich nicht
rechtswidrig ist. Man müsse nur einfach den Mietvertrag klar trennen von einem
Kaufvertrag für Möbel. Nichtsdestotrotz darf der Vormieter keine Wucherpreise
verlangen, es gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz. Der Preis für
„Abstandsgüter“ setzt sich dabei zusammen aus dem sogenannten Zeitwert plus 50
Prozent. „Im Zweifelsfall sollen Nachmieter Originalrechnungen einfordern, ein
Versuch ist es wert“, so Thomas Filor abschließend und gibt noch einen letzten
Tipp: „Wer eine schöne Wohnung findet, die allerdings mit einer horrenden
Abstandszahlung inseriert ist, sollte auch auf anderen Portalen recherchieren.
Oft bieten die Vermieter oder Verwaltungen die Immobilie auch selbst noch einmal
an“.