Donnerstag, 27. April 2017

Thomas Filor: Kleintiere dürfen ohne Genehmigung in der Mietwohnung gehalten werden


Immobilienexperte Thomas Filor macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter Hunde und Katzen generell nicht verbieten darf. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichthofs von 2013 hervor. Für Kleintiere gilt: Vögel, Fische oder Hamster dürfen immer ohne Genehmigung des Vermieters in der Mietwohnung gehalten werden, da sie sich in einem Käfig befinden. „Die Erlaubnis des Vermieters ist nur bei exotischen und gefährlichen Tieren notwendig, so zum Beispiel Schlangen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor.

Dienstag, 25. April 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Barzahlungsgebühr bei Handwerkern rechtswidrig


Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg warnt explizit davor, sich auf eine Barzahlungsgebühr für Handwerker einzulassen. Dies kann rechtswidrig sein, da die zuständige Firma zumindest eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anbieten muss. Dies bestätigt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Außerdem gilt selbst bei anderen Zahlungsmitteln, dass die zusätzlichen Kosten nicht höher liegen dürfen, als jene, die dem Unternehmen tatsächlich dadurch entstehen. Profit darf hiermit also nicht gemacht werden“, so Thomas Filor.

Donnerstag, 20. April 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Schädlinge bekämpfen – aber richtig

Schädlinge in der Immobilie sind sehr lästig. Thomas Filor weiß, welche Maßnahmen man ergreifen sollten, um diese zu bekämpfen

Wie lästig Schädlinge in der Immobilie sind, davon können viele Menschen ein Lied singen. „Dabei ist es erst einmal ganz gleich, ob es sich um Mäuse, Kakerlaken oder andere Tiere handelt. Die Plage muss so schnell wie nur möglich bekämpft werden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wer sich für einen Kammerjäger entscheidet, sollte trotzdem gut darauf achten, mit welchen Mitteln dieser arbeitet. Mieter müssen übrigens meist nichts für den Kammerjäger bezahlen, sie sollten ihre Hausverwaltung oder ihren Vermieter jedoch im Vorfeld kontaktieren. Meist haben sie eigene Schädlingsbekämpfer, mit denen sie zusammenarbeiten“, rät Thomas Filor weiter. Auch, wenn ein Profi am Werk ist: „Einige Mittel sind unglaublich ätzend und können eine Gefahr für die Möbel und viel wichtiger für die eigenen Atemwege darstellen. Des Weiteren rät auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Betroffenen, sich Informationen über notwendige Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen hinsichtlich der realen Innenraumbelastung einzuholen. „Ratsam ist es immer, sich für unbedenkliche Mittel zu entscheiden und nicht etwa für die penetranten Chemiebomben, wie man so schön sagt. Verzichten sollte man auf Sprays, da sie sich im ganzen Raum verteilen und niederlegen. Fallen und Köder, die nur lokal wirken, sind empfehlenswert“, erklärt Thomas Filor.


Für den Fall, dass man auf eigene Faust einen Kammerjäger wählen muss, sollte man sich immer den Sachkundenachweis für das jeweilige Teilgebiet zeigen lassen. Ohne diesen Nachweis darf die Person nämlich nicht in der Immobilie aktiv werden. „Noch besser ist es natürlich, wenn eine Prüfungsurkunde von der IHK vorliegt“, so Thomas Filor. „Ein Kostenvoranschlag ist Pflicht, dieser sollte seriöser Weise aber erst erfolgen, wenn der Schädlingsbekämpfer die Lage vor Ort analysiert hat. Für die Zukunft ist es unerlässlich zu klären, woher der Befall rührt, damit man dies in Zukunft vermeiden kann“, so Thomas Filor abschließend.