Amtsgericht
Lichtenberg entscheidet: Mieterin erhält Verbot, nachts auf dem Balkon zu
rauchen
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf einen aktuellen
Fall aus Berlin aufmerksam, in dem eine Mieterin aus Hellersdorf untersagt
wurde, nachts auf ihrem Balkon zu rauchen. „Die Mieterin rauchte für gewöhnlich
abends auf ihrem Balkon“, erklärt Thomas Filor. Daraufhin war der Nachbar vor
Gericht gezogen, weil ihn der Rauch massiv störe, wie auch die „Bild“-Zeitung
berichtet. Das Hauptargument des Klägers bestand darin, dass der Tabakrauch bei
Westwind direkt in seine Wohnung zieht. „Es ist wirklich auffällig, dass das Thema
Rauchen viel häufiger Gegenstand von Eskalationen unter Mietern oder auch
Mietern und Vermietern wird. Das war beispielsweise in den 80er und 90er Jahren
noch anders“, erinnert sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. War
Rauchen früher gesellschaftsfähiger und somit mehr Normalität in einem
Mietobjekt als heutzutage?
Unterdessen einigten sich die Berliner Mieterin und ihr Vermieter auf
einen Vergleich. Darin wurde festgelegt, dass die Mieterin zwischen 20 Uhr
abends und 6 Uhr morgens nicht auf dem Balkon rauchen darf. Im Falle der
Missachtung des Verbots droht ihr nun eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro
oder sogar sechs Monaten Haft. „Ähnliche Fälle hat es schon in der jüngeren
Vergangenheit gegeben“, betont Thomas Filor und weist auf den Fall Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf hin: Die Wohnung
des 78-jährigen Kettenrauchers wurde nämlich nach 40 Jahren fristlos
gekündigt. Begründung: Adolf hätte seine Nachbarn innerhalb des
Mehrfamilienhauses mit seinem Zigarettenrauch unzumutbar belastet. „Hier ging
es vor allem um den Vorwurf, er hätte seine Wohnung kaum gelüftet und der
gesamte Qualm sei ins Treppenhaus gezogen und hätte die Gesundheit der
Mitmenschen durch Passivrauchen gefährdet“, erklärt Thomas Filor den Fall. Schließlich
war die Entscheidung aber rechtswidrig und der 78-Jährige bekam vor dem
Obersten Landgericht recht.