Donnerstag, 30. März 2017

Thomas Filor: Auch in diesem Jahr weniger Zwangsversteigerungen

Die Zahl der Zwangsversteigerungen hierzulande nahm im vergangenen Jahr um 7000 ab. Insgesamt wurden in 2016 nämlich nur 31000 Gerichtstermine aufgrund von Zwangsversteigerungen angesetzt. Das Bundesland Sachsen-Anhalt hielt den Negativ-Rekord mit 147 Versteigerungsfällen pro 100000 Haushalte. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es viele Zwangsversteigerungen, während die Zahl in Baden-Würrtemberg und Bayern sehr gering ist.

Dienstag, 28. März 2017

Thomas Filor: Das richtige Beleuchtungskonzept für Häuslebauer

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht Häuslebauer darauf aufmerksam, dass man beim Bau oder auch bei der Modernisierung seiner Immobilie aufs richtige Beleuchtungkonzept achten sollte. "Das betrifft beispielsweise Stromanschlüsse und die Platzierung der Lichtschalter. Als Orientierung bietet der Deutsche Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) eine Richtlinie, die  für jeden Wohnbereich eine Mindest-, eine Standard- und eine Komfortausstattung vorschlägt", so Thomas Filor aus Magdeburg. 

Donnerstag, 23. März 2017

Thomas Filor: Professionelle Teppichreinigung für Ihre Immobilie

„Es gibt kaum Menschen, die nicht wenigstens einen Teppich in ihrer Immobilie besitzen. Ist dieser stark beschmutzt, zum Beispiel durch Kaffee oder Wein, muss man den Teppich professionell reinigen lassen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Wichtig sei es laut Filor mit dem jeweiligen Dienstleister von vorne herein einen Festpreis auszumachen. Ein Wert zu groben Orientierung seien neun Euro pro Quadratmeter. Vorsicht: Bei sehr hochwertigen Designerstücken müssen oft spezielle Reinigungsmittel benutzt werden. „Man sollte verschiedene Angebote miteinander vergleichen“.

Dienstag, 21. März 2017

Thomas Filor: Wenn man allergisch gegen die eigene Immobilie ist

Tipps für Allergiker – auch in der eigenen Immobilie kann man auf bestimmte Dinge allergisch reagieren

„Auch wenn die eigene Immobilie in den meisten Fällen ein absoluter Segen ist, kann sie für Allergiker zum Fluch werden“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das Heimtückische laut Thomas Filor: Viele Menschen suchen die Ursache bei Beschwerden wie tränenden Augen, einer laufenden Nase oder Atembeschwerden eher bei äußeren Einflüssen und nicht innerhalb der eigenen vier Wände. „Dies können zum Beispiel Chemikalien, Pollen, Haustiere oder unerwünschte Tiere sein“, so Thomas Filor weiter. „Allein im gewöhnlichen Hausstaub befinden sich Allergene wie Hausstaubmilben, Tierhaaren, Schimmelpilzsporen oder Pollen. Dieser Staub sammelt sich auf den Böden, in Gardinen, Textilien wie Teppichen oder Betten“, erklärt Thomas Filor. Zu unterschätzen seien laut Thomas Filor auch nicht die Inhaltsstoffe von Innenraumfarben. Immobilienexperte Filor aus Magdeburg rät Allergikern: „Milbendichte Decken und Bettwäsche sind sehr sinnvoll, da sich Milben gerne von Haaren, Textilfasern, Daunenfedern und Hautschuppen ernähren“.
Des Weiteren sollte man Pollenschutzgitter an allen Fenster und Türen verwenden. Diese lassen sich ganz beliebig zuschneiden und halten Blütenpollen fern, gegen die besonders viele Menschen allergisch sind. „Allergiker können ihre Immobilie so auch im Frühling und Sommer ohne Bedenken lüften“, so Filor. Wer noch keine Immobilie hat, auf der Suche ist und zu diversen Allergien neigt, sollte sich idealerweise ganz genau die Pflanzen anschauen, die sich auf dem Grundstück befinden. Auch können Menschen auf verschiedene Baustoffe allergisch reagieren: „Dies gilt sowohl für chemische, als auch für Naturmaterialien“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Für den Innenbereich der Immobilie empfiehlt Thomas Filor Allergikern geeignete Putze, wie Lehm- und Kalkputze. „Viele Produkte wurden explizit auf Allergikerfreundlichkeit geprüft. Die Prüfzeichen sind etwa natureplus, vom eco-Institut und TÜV Nord und Blauer Engel sowie das ECARF-Siegel“, sagt Filor abschließend.

Donnerstag, 16. März 2017

Thomas Filor: Die richtige Immobilienübertragung

Thomas Filor erklärt, dass ein Immobilienerwerb durch Schenkung oder Erfall gut durchdacht sein muss. "Hier bietet das deutsche Recht zahlreiche Begünstigungen, jedoch ist eine Steuerbefreiung in zahlreichen Konstellationen so einfach nicht möglich", sagt Filor. "Man steht einem Berg von Paragraphen gegenüber ". Daher empfielt es sich oft, einen Fachmann zu fragen und das Geld in einen solchen zu investieren, um am Ende aber auch mehr davon zu profitieren.

Dienstag, 14. März 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Neues Energieeffizienzlabel für Heizungen

Was sich mit dem neuen Energieeffizienzlabel für Heizungen ändert – Thomas Filor klärt auf

„Ab dem 1.April 2017 wird es ein neues Energieeffizienzlabel für Heizungen geben“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Bereits seit September 2015 müssen Öl- und Gasheizungen im Handel gekennzeichnet sein, ab nächsten Monat gilt das dann auch für Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel und andere feste Brennstoffe“, so Filor. Das Deutsche Pelletinstitut erklärt diese zeitliche Verschiebung der späteren Einführung des Energielabels für Festbrennstoffe mit dem Gesetzgebungsverfahren der EU. Als feste Brennstoffe gelten derzeit Holz, Pellets, Hackschnitzel und Kohle. „Kohle ist aber kontinuierlich rückläufig, da sich heutzutage kaum jemand noch freiwillig eine Kohleheizung zulegen wird“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor. „Da die modernen Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sind sie sehr beliebt im Eigenheim und haben sehr gute Effizienzklassen“. Voraussichtlich werden Anlagen in die Energieeffizienzklassen A++ bis G eingeteilt. Das Pelletinstitut rechnet bei den meisten Anlagen mit einer Einstufung bei A+, bei Pellet-Brennwertkesseln und bei Holzpelletöfen bei A++. „Neue Öl- und Gasbrennwertkessel besitzen normalerweise die Effizienzklasse A. „Besitzt ihre Immobilie neue Feststoffheizungen ohne Label darf der Schornsteinfeger ab dem 1.April 2017 nichts an der Anlage vornehmen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor.
Unterdessen gelten die Stufen A++ bis G bis zum 26. September 2019, danach A+++ bis D – ältere Feststoffheizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben. „Das Ziel einer solchen Kennzeichnung besteht darin, mehr Transparenz zu schaffen und die Verbraucher besser beurteilen und vergleichen lassen zu können, welche Geräte energieeffizient sind. Das Problem ist, dass sich die Betriebskosten daran kaum messen lassen, da die Heizkosten von den Preisen des jeweiligen Brennstoffes abhängen“, so Thomas Filor. Des Weiteren sagt das Label leider nichts über die Emissionen von Luftschadstoffen oder die Erhaltung von Grenzwerten aus. „Diese Grenzwerte sollen aber ab 2020 klar durch eine Richtlinie definiert werden“, sagt Thomas Filor abschließend. „Die Information ist auch für Modernisierer und Bauherren interessant, damit sie sich bei der Auswahl einer Heizanlage besser orientieren können“.

Donnerstag, 9. März 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Der Frühjahrsputz steht an


„Im Laufe des Winters können sich schwarze Schimmelflecken in ihrer Immobilie gebildet haben. Dies gilt es zu prüfen und beim Frühjahrsputz zu entfernen“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Für glatte Materialien wie Metall, Keramik, Glas oder lackiertem Holz genügt oft das Verwenden eines Schwammes mit herkömmlichen Haushaltsreiniger. Hingegen sollten poröse Flächen mit einem 70- bis 80-prozentigen Ethylalkohol behandelt werden, im Supermarkt als Brennspiritus erhältlich. „Hat der Schimmel aber bereits Tapeten und Silikonfugen befallen, sollte ein Experte herangezogen werden“, so Filor.

Dienstag, 7. März 2017

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Gemeinschaftseigentum bei einer Eigentumswohnung beachten

Was eine Eigentumswohnung mit sich bringt

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht in dieser Woche auf einige Fakten zum Thema Eigentumswohnung aufmerksam. „Wer sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, der erwirbt auch Anteile am sogenannten Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören beispielsweise das Grundstück, das Treppenhaus, aber auch gemeinsame Nutzflächen wie ein eventueller Partykeller, ein Schwimmbad oder Fitnessraum oder eine Waschküche“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. „Jedem muss bewusst sein, dass Eigentümer für die Pflege und Instandhaltung dieser Räumlichkeiten zuständig sind“, so der Immobilienexperte Filor.  Diese Aussage Filors ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. „Diese Kosten werden nach Miteigentumsanteil auf alle Wohnungseigentümer umgelegt“, erklärt Thomas Filor weiter. „Individuell kann es natürlich zu Abweichungen kommen. Wenn es beispielsweise Parteien gibt, die freiwillig auf den Partyraum verzichten, müssen sie auch nicht dafür zahlen. Wenn man das Konfliktpotential so gering wie möglich halten will, sollte man die Nutzung von Gemeinschaftsräumen vertraglich festhalten oder dies in einer offiziellen Hausordnung fixieren“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
Unterdessen sollte eine entsprechende Hausordnung laut Filor klar festlegen, wer welche Räumlichkeiten zu welchen Uhrzeiten und Bedingungen nutzen darf. „Man könnte sich beispielsweise in Form einer Liste zum Eintragen einigen. Bei Partyräumen sollte jedem bewusst sein, dass hier auch fremde Gäste erlaubt sind – daran sollte sich keiner stören. Hingegen sollten Fitnessräume und Schwimmbad allein aus versicherungstechnischen Gründen stets nur von Bewohnern genutzt werden“, so Thomas Filor weiter. Stehen Modernisierungen der Gemeinschaftsräume an, werden die Kosten auf alle mitnutzenden Bewohner gleichermaßen verteilt. „Wer kein Interesse an einer Modernisierung hat, kann sich legitim aus dem Vorhaben raushalten und muss finanziell auch nichts beisteuern. Allerdings kann dann auch der spätere Zutritt zum neu sanierten Gemeinschaftsraum untersagt werden“, erklärt Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Donnerstag, 2. März 2017

Thomas Filor aus Magdeburg: Bahnimmobilien in Sachsen-Anhalt versteigert


In Sachsen-Anhalt wurden mehrere Bahnimmobilien versteigert“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Laut Angaben der Sächsischen Grundstücksauktionen AG haben eine Menge Immobilien bei den jährlichen Frühjahrsversteigerungen den Besitzer gewechselt. So zahlte ein Käufer 15 000 Euro für ein ehemaliges Bahnhofsgelände mit E-Lok-Ausbesserungswerk und Wasserturm. Der Auktionserlös lag bei der Auktion in Leipzig bei rund 3,3 Millionen Euro.