Donnerstag, 20. Dezember 2018

Thomas Filor über Kostenfallen bei Eigentumswohnungen

Immobilienexperte Filor spricht über einige Kostenfallen, die sich hinter Eigentumswohnungen verbergen

Magdeburg, 19.12.2018. „Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass sich hinter Eigentumswohnungen zusätzliche Kosten verbergen. Selbst wenn der Kaufpreis, die Lage und der Schnitt überzeugen, sollten einige andere Faktoren beachtet werden“, beginnt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Der Käufer erwirbt nämlich nicht nur das alleinige Eigentum an der entsprechenden Wohnung, sondern wird Teil einer Wohngemeinschaft. Dabei geht es um den persönlichen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise Gebäudeteile, das Dach oder die Außenanlage. Das Verhältnis der Miteigentumsanteile bestimmt, wie sich die Kosten verteilen“, so Filor. „Ein Blick in die Teilungserklärung ist enorm wichtig, um zu verstehen, was als Gemeinschaftseigentum und was als Alleineigentum vertraglich festgehalten ist. In der Vergangenheit kam es immer häufiger zu Rechtsstreits, da der Plan zu stark von der Realität abwich und dadurch extra Kosten verursacht wurden. Auch die Gemeinschaftsordnung sollte man studieren und bei Ungewissheit einen Experten hinzuziehen“, rät Immobilienexperte Filor.

Ein weiterer Punkt sei laut Filor das Hausgeld und die Kosten für Instandhaltung: Eigentümer müssen ein sogenanntes  Wohn- beziehungsweise Hausgeld pro Monat zahlen, welches bei älteren Gebäuden oft wesentlich höher ausfällt. „Ein finanzielles Polster ist das A und O bei Immobilieneigentum. Wenn überraschend Sanierungsmaßnahmen anfallen, ist man besser gewappnet“, so Thomas Filor weiter. „Fakt ist aber, dass bei umfangreichen baulichen Maßnahmen, die eben genannten Rücklagen meist nicht ausreichen. Dafür braucht es eine Sonderumlage, die erhebliche Zahlungsforderungen an den Eigentümer mit sich bringen kann. Besonders ratsam ist es, sich vor dem Kauf um bereits beschlossene Sonderumlagen zu informieren. Oft wurden diese noch nicht eingefordert. Ein anderes Szenario wäre, dass sich die gesamte Wohngemeinschaft einen Kredit teilt, für den der neue Erwerber natürlich mithaftet“. Das Fazit des Immobilienexperten aus Magdeburg: „Informieren Sie sich rechtzeitigt über Folgekosten und Kostenfallen bei Eigentumswohnungen. Das ist unerlässlich“, so Thomas Filor. 

Dienstag, 18. Dezember 2018

Schneeräum-Pflicht gilt für Immobilien-Eigentümer

Der erste Schnee wurde uns vergangene Woche beschert und alle Jahre wieder fragen sich Immobilien-Eigentümer, wer die sogenannte Verkehrssicherungspflichten übernimmt. „Der Immobilien-Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft ist für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Andernfalls drohen Bußgelder. Für die Fußgänger muss ein von Schnee und Eis befreiter Weg von mindestens einem Meter Breite geschaffen werden. Dazu zählen auch Haltstellen des öffentlichen Nahverkehrs“, so Immobilienexperte Thomas Filor. Die Regeln gelten unter der Woche zwischen sieben und 20 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen zwischen neun und 20 Uhr. 

Donnerstag, 13. Dezember 2018

Mietminderung bei defektem Fahrstuhl

Ein Fahrstuhl ist grundsätzlich gerne im Mietshaus gesehen – vor allem bei den Menschen in den oberen Stockwerken. Nichtsdestotrotz müssen selbst Mieter im Erdgeschoss und im ersten Stockwerk gleichermaßen zahlen. Die Kosten für die Erhaltung des Fahrstuhls wird unter den Mietern über die Betriebskosten abgerechnet. Nur, wenn der Fahrstuhl eine längere Zeit außer Betrieb ist, kann über eine Mietminderung verhandelt werden.

Dienstag, 11. Dezember 2018

Thomas Filor über BGH-Urteil: Schimmelgefahr rechtfertigt keine Mietminderung

Keine Mietminderung bei Schimmelgefahr – so entschied es der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil

Magdeburg, 10.12.2018 Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg geht auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ein, laut dem Mieter keine Mietminderung aufgrund von potentieller Schimmelgefahr rechtfertigen können (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). „In diesem Fall ging es darum, dass die Wohnung zwar noch nicht von Schimmel befallen war, allerdings schon gewisse Tendenzen dafür vorhanden waren. Dies kann man beispielsweise durch die Bausubstanz absehen oder auch im Dachgeschoss, wenn sich bereits feuchte Flecken bilden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Ein solcher Fall der „bestehenden Schimmelgefahr“ berechtige den Mieter allerdings noch nicht zu einer Mietminderung. Der Mieter bewohnte eine Wohnung dessen Gebäude zwischen 1947 und 1978 gebaut wurde. Ein Sachverständiger hatte im Vorfeld eine potentielle Schimmelgefahr festgestellt und begründete diese mit der Bauweise des Gebäudes. Ein Schimmelbefall konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden, allerdings ließ die fehlende Dämmung der Außenwände eine Wärmebrücke entstehen. Daraufhin machte der Mieter eine Mietminderung geltend und verlangte von dem Immobilienunternehmen einen Kostenvorschuss für die Anbringung einer Innendämmung. 

Zunächst ging der Mieter mit seinem Anliegen beim Landgerichts Lübeck gegen die Immobiliengesellschaft vor. Die Richter des Landgerichts stimmten ihm zu und sagten, ein Abwarten, bis der Schimmel tatsächlich ausbreche, wäre in der Tat unzumutbar. Da bereits eine Gefahr für die Schimmelpilzbildung durch einen Sachverständiger bestätigt wurde, könnten Faktoren wie die Heizungsanlage oder die Dämmung den Ausbruch des Schimmels begünstigen. Aus diesem Grund gab das Landgericht Lübeck dem Mieter Recht und befürwortete eine Mietminderung. Der BGH hingegen verwarf diese Rechtsauffassung: Die Wärmebrücken in den Außenwänden seien kein Mangel der Mietwohnung, solange sie mit den Bauvorschriften und technischen Normen einhergingen, die um Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. „Sowohl sichtbarer als auch unsichtbarer Schimmel können Erkrankungen hervorrufen, seien es Allergien bis hin zu Infektionen. Symptome wie Kopfschmerzen oder Schlaflosigkeit werden oft auf andere Dinge zurückgeführt. Mieter und Eigentümer sollten daher immer ein Auge auf eine potentielle Schimmelgefahr haben“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Donnerstag, 6. Dezember 2018

Über die Einführung der Grundsteuer C

„Mehr Möglichkeiten für Städte und Gemeinden, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern, soll die Einführung der Grundsteuer C schaffen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Im Endeffekt soll die Grundsteuer C der Spekulation mit freien Flächen einen Riegel vorschieben. Solche Flächen würden in Zukunft mit höheren Abgaben belegt als bebaute Grundstücke. „Das, so die Hoffnung der Koalitionäre, mache es für Baulandeigentümer unattraktiv, auf weiter steigende Grundstückspreise zu warten, statt Projekte zur realisieren“, so Filor. 

Dienstag, 4. Dezember 2018

Thomas Filor rät zur Vorsicht bei Vermietungen im Familienkreis

Immobilienexperte rät zur verbilligter Vermietung von Immobilien im Familienkreis

Magdeburg, 03.12.2018. „Vermietungen innerhalb des Familienkreises sind ein beliebtes und interessantes Modell, wenn  man gerne Steuern sparen will. Fach- und Führungskräfte schwören zurecht darauf, doch in einigen Punkten ist auch Vorsicht geboten“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg eingehend. „Die Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist angespannt. Daher ist es absolut verständlich, dass Immobilienbesitzer ihre Immobilien zu günstigen Preisen an Angehörige vermieten. Beide Seiten profitieren davon. Die Verwandten zahlen weniger Miete, dafür können die Eigentümer Kosten für Instandhaltung und Reparaturen als Werbungskosten deklarieren und hat außerdem automatisch vertrauenswürdige Mieter“, erklärt Thomas Filor weiter. „Nichtdestotrotz ist es ratsam, die Immobilienvermietung im Vorfeld mit Sorgfalt zu planen. Ist der Preisnachlass nämlich zu hoch, drohen Extrakosten, da die steuerliche Anerkennung gefährdet ist. Man muss die steuerrechtlichen Vorgaben immer genau einhalten“, so Immobilienexperte Filor. 

Grund dafür ist, dass der Fiskus eine klare Grenze hinsichtlich der Miete festlegt. Das Finanzamt kann sich dagegen wehre, die die Immobilienaufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das abverlangte Mietentgelt weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Monatsmiete beträgt. „Großzügige Preisnachlässe können Eigentümern also auf die Füße fallen. Orientierung für die ortsübliche Miete bietet der Mietspiegel. Dieser bezieht sich auf Faktoren wie Baujahr, Art, Größe, Ausstattung und Lage der zu vermietenden Immobilie“, so Thomas Filor weiter. Manchmal helfen laut Filor auch Online-Immobilienportale oder im Zweifelsfall auch immer ein verlässlicher Sachverständiger, der ein Gutachten ausstellt. Hinzu kommt, dass Immobilien im Familienkreis oft möbliert vermiete werden, sich der Mietpreisspeigel aber ausschließlich auf unmöblierte Immobilien bezieht. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az. IX R 14/17). Ausgenommen davon sind beispielsweise Einbauküchen oder Waschmaschinen. Auch wenn die Möbel sehr alt sind, wird von einer Miteinbeziehung abgesehen. „Das Finanzamt prüft Vermietungen im Familienkreis natürlich besonders genau, da sie wissen, dass viele die Steuerersparnis motiviert. Es soll verhindert werden, dass Verträge nur auf dem Papier bestehen. Daher ist es auch wichtig, dass Eigentümer ihren Aufgaben nachkomme, wie bei einem externen fremden Mieter. Das heißt also auch mal eine Mahnung an die Verwandten zu schicken. All diese Faktoren wertet das Finanzamt als fremdüblich und erkennt schneller Werbungskosten an“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Donnerstag, 29. November 2018

Wohnungspreise steigen enorm in Nordrhein-Westfalen

„Während immer von den Big-7-Städten die Rede ist, wird gern übersehen, dass beispielweise in Nordrhein-Westfalen im gesamten Bundesland die Wohnungspreise ebenfalls gestiegen sind“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das jedenfalls ist das Ergebnis der alljährlichen Untersuchung des IVD West. „Der Markt entwickelte sich im vergangenen Jahr insgesamt uneinheitlich, aber einheitlich steigend", fasst es Axel Quester, der erste stellvertretende Vorsitzende des IVD West zusammen. Am stärksten stiegen die Kaufpreise für Wohnimmobilien jedoch in den Speckgürteln rund um die nordrhein-westfälischen A-Standorte. „Der IVD fasst zusammen, dass die Preise in den Metropolen eher moderat stiegen - mit Ausnahme von Düsseldorf: hier konnten zweistellige Preissteigerungen innerhalb von nur einem Jahr verzeichnet werden“, so Filor. 

Dienstag, 27. November 2018

Thomas Filor warnt vor Immobilien-Betrug im Internet

Zum Semesterbeginn kommt es online wieder vermehrt zum Immobilien-Betrug – Immobilienexperte Filor rät zur Vorsicht

In dieser Woche weist Thema auf ein wichtiges Thema für Studenten, Ausbildungs- und Berufseinsteiger hin. „Online beginnt nämlich zu dieser Zeit nämlich wieder der Betrug von Wohnungsanzeigen. Viele Leute ändern um diese Jahreszeit den Wohnort, sei es für ein neues Studium, einen Ausbildungsplatz, einen neuen Job oder ein Praktikum. Vor allem jüngere Menschen mit weniger Erfahrung werden leider oft Opfer von Betrügern“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Da das Angebot knapp ist – vor allem in Unistädten – werden Fake-Inserate oft als zentral und trotzdem günstig und geräumig angepriesen. Hier sollten schon die ersten Alarmglocken läuten. Wichtig ist es, bei der teilweise mühsamen Wohnungssuche geduldig zu bleiben und seine Recherchen richtig zu machen. So sollte man den jeweiligen Mietpreisspiegel kennen“, rät Filor weiter. „Vielversprechende Anzeigen, oft sogar mit gefakten Fotos, lösen eine Euphorie aus, die es manchmal schwer macht, rational zu denken. Sinnvoll ist es, die typischen Tricks zu entlarven. Ganz typisch erwähnen die Eigentümer oft im ersten Kontakt, sie seien derzeit nicht selbst in Deutschland, hätten die Immobilie beispielsweise geerbt und müssten die Abwicklung aus der Ferne durchführen. In den meisten Fällen fordern die Betrüger eine Vorab-Bezahlung der Kaution oder der ersten Miete“, erklärt Thomas Filor. „In den letzten Jahren hat die Internetkriminalität enorm zugenommen, Betrüger arbeiten immer professioneller und sind bestens vernetzt. 

„Sobald man Geld überwiesen hat, melden die vermeintlichen Eigentümer sich meistens nie wieder. Auf einen Schlüssel warten die meisten dann vergebens, da die inserierte Immobilie meist nicht mal existiert. Auch die Anonymität der Täter macht die spätere Anzeige enorm schwierig. Personalien sind oft gefälscht. Im besten Fall meldet man verdächtige Anzeigen nicht erst nach Geldverlust, sondern schon dann, wenn man bei der Recherche stutzig wird“, so Immobilienexperte Thomas Filor abschließend. 

Donnerstag, 22. November 2018

Weiterbildungsaktivitäten für Makler und Verwalter

„Ab August diesen Jahres sind Makler und Verwalter verpflichtet, sich 20 Stunden innerhalb von mindestens drei Jahren beruflich fortzubilden“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Themen und Format dieser Weiterbildungen sollen in einer Makler- und Bauverträgeverordnung geregelt werden, über die das Bundeswirtschaftsministerium derzeit noch berät. In dieser Rechtsverordnung könne zudem geregelt werden, dass Makler und Verwalter die Aufsichtsbehörde und ihre Kunden über ihre Weiterbildungsaktivitäten informieren müssen. „Ein Anfang einer Qualifizierung ist gemacht, ob damit wirklich die schwarzen Schafe der Branche aussortiert werden können, mag man bezweifeln“, so Filor. 

Dienstag, 20. November 2018

Thomas Filor: Wie der BGH den Mieterschutz stärkt

Warum der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen stärkt

In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Mieterschutz. So haben oberste Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) den Schutz von Mietern bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. „Das bedeutet, dass wenn eine Stadt den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht garantiert, eine Kündigung unmöglich wird“, erklärt Thomas Filor. Laut dem Urteil kann der Vermieter den Mietvertrag also faktisch nicht seinerseits kündigen (Az. VIII ZR 109/18). Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass durch diese Entscheidung zahlreiche Mieter in Zukunft profitieren können. „Bei Immobilienkäufen der Öffentlichkeit an Großinvestoren wird im Kaufvertrag fast immer eine sogenannte Sozialcharta. Diese bietet den Mietern Sicherheit“, ergänzt Immobilienexperte Thomas Filor. 

Laut BGH wurden in den vergangenen 25 bis 30 Jahren Hunderttausende Wohnungen durch die Kommunen veräußert, welche als Präzedenzfälle für die richterliche Entscheidung genutzt wurden. In dem verhandelten Streit wurde ein Mieter aus Bochum nach 37 Jahren aus seiner Mietwohnung gekündigt. Die Immobilie gehörte einst einem Bergwerksverein und wurde im Jahr 2012 an Privatleute verkauft. Die Bergleute hielten ursprünglich lebenslanges Wohnrecht inne, was die Stadt und später die Privatleute in ihrem Kaufvertrag so übernahmen. Die Stadt behielt sich unterdessen ein Rückkaufrecht vor, sollten die neuen Vermieter die Mieter kündigen, während die Vermieter argumentierten, dass die Mieter keine Vertragspartei seien. Vor Gericht scheiterten die Eigentümer mit einer geplanten Räumungsklage. „In diesem Fall hat die Stadt Bochum sich für den Mieterschutz stark gemacht und den Mietern eine sichere rechtliche Position gegenüber den Käufern ermöglicht“, so Immobilienexperte Thomas Filor weiter. Nichtdestotrotz gibt es ein sogenanntes lebenslanges Wohnrecht laut Filor nicht allzu oft. „Verträge mit Großinvestoren erhalten Sozialklauseln, um Mieterhöhungen zu vermeiden oder zu begrenzen oder beispielsweise, dass man Mieter ab einem bestimmten Alter nicht mehr kündigen kann“, so Filor weiter. „Vermieter dürfen ihre Mieter nicht grundlos kündigen – andersherum geht das natürlich. Der häufigste Kündigungsgrund ist wegen Eigenbedarf“, so Immobilienexperte Thomas Filor abschließend. 

Donnerstag, 15. November 2018

Baukindergeld soll an Wohnungsgröße angepasst werden

„Offensichtlich will man das ohnehin umstrittene Baukindergeld jetzt auch noch an bestimmten Wohnungsgrößen festmachen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf eine Vorlage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Danach soll beispielsweise eine vierköpfige Familie nur noch Anspruch auf einen Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind haben, wenn die Wohnfläche 120 Quadratmeter nicht übersteigt. Innen- und Bauminister Horst Seehofer (CSU) hat dem Kompromiss zugestimmt. „Auch wenn je weiteres Kind nochmals zehn Quadratmeter hinzukommen, geht diese Einschränkung in die völlig falsche Richtung“, so Filor. 

Dienstag, 13. November 2018

Thomas Filor über die Wunschimmobilie der Deutschen

Untersuchung von Immobilienscout24 zeigt, wie die Wunschimmobilie der Deutschen aussehen sollte

Magdeburg, 12.11.2018. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit einer Untersuchung, die das Online-Portal Immobilienscout24 durchgeführt hat. Diese untersucht, wie die Traumimmobilie der Bundesbürger aussehen sollte. „Viele Menschen wollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Mit der eigenen Immobilie wollen viele Menschen sich nicht nur ein Zuhause schaffen, sondern auch fürs Alter vorsorgen“, so Filor. Nichtdestotrotz lebt die Mehrheit der Deutschen nach wie vor in einer Mietwohnung. Um herauszufinden, wie die Wunschimmobilie aussehen soll, hat Immobilienscout24 den sogenannten Hausbau-Kalkulator entwickelt: So können private Hausbauer ermitteln, welche Immobilie ihren Wünschen und gleichzeitig ihrem Budget entspricht. Die Auswertung zeigt, dass das Wunschhaus der Bürger in diesem Jahr idealerweise fünf Zimmer hat und eine Wohnfläche von 120 bis 160 Quadratmetern besitzt. 61 Prozent der Befragten bevorzugen das schlüsselfertige Eigenheim. Das entsprechende Wunschgrundstück ist 500 Quadratmeter groß. Des Weiteren wünschen sich 40 Prozent der Befragten einen Keller. „Natürlich kommt es bei vielen Kriterien auch absolut auf die Lage der Immobilie an. Ein Keller, ein Balkon oder eine Terrasse kann in manchen Gegenden Gang und Gebe sein, in Boomstädten könnte es schon schwieriger werden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wenn es finanziell eng wird, sollte man sich vorher überlegen, bei welchem Kriterien man Abstriche machen sollte“. 

Was die Bauweise angeht bevorzugen 42 Prozent der Hausinteressenten das Massivhaus, während ein Viertel das Fertighaus favorisiert. 40 Prozent mögen den Baustil der Stadtvilla, welcher oft der Fertighaus-Bauweise entspricht. 29 Prozent bevorzugen Bungalows aufgrund der häufig gegebene Barrierefreiheit, nur zwölf Prozent wünschen sich ein Holzhaus. Schließlich ist das Einfamilienhaus mit insgesamt 68 Prozent die beliebteste Immobilienform. Zweifamilienhäuser schaffen es auf acht Prozent, die Doppelhaushälfte auf sieben Prozent. „Die Problematik besteht darin, dass die Wunschvorstellung nicht direkt zur Nachfrage werden und für die entsprechende Nachfrage trotzdem das passende Angebot gibt“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

Donnerstag, 8. November 2018

BGH-Beschluss: Für Schäden durch Handwerker muss Eigentümer haften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei Schäden, die durch einen Handwerker verursacht werden, der Eigentümer haften muss (Az. V ZR 311/16). Im verhandelten Fall ging es um einen Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Dach vornehmen ließ. Durch die Dacharbeiten wurde ein Glutnest ausgelöst wodurch das Dach schließlich abbrannte und auch das Nachbarsgrundstück beschädigte. Der Handwerker hatte keine ausreichende Versicherung und geriet in die Insolvenz. Daher sah sich der Nachbar gezwungen, den Auftraggeber nebenan zu verklagen – mit Erfolg. 

Dienstag, 6. November 2018

Mietpreisbremse wirkte nur in Einzelfällen

„Die Mietpreisbremse wirkte in ihrer bisherigen Form nur dann, wenn die Neuvertragsmieten in einer Region in den vier Jahren vor der Einführung im Durchschnitt um mindestens 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen sind“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf aktuelle Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Diese nahmen umfangreiche Erhebungen auf der Basis von Vermarktungsplattformen vor. „Da die Voraussetzungen sehr eingeschränkt sind, müsse man sich genau anschauen, wo überhaupt die Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Regulierung greifen kann“, zitiert Filor die Zusammenfassung der Studie.

Donnerstag, 1. November 2018

Thomas Filor: Steigende Mieten treiben viele Haushalte unter Hartz-IV-Niveau

Wie die steigenden Mietpreise und der damit einhergehende Wohnungsmangel viele Haushalte unter das derzeitige Hartz-IV-Niveau drückt

In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema steigende Mieten und wie vor allem Geringverdiener darunter leiden. Laut einem aktuellen Gutachten des Sozialverbands Deutschland treibt die Miete mehr als eine Million Haushalte in Deutschland unter Hartz-IV-Niveau. „Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass Geringverdiener im Vergleich zu ihrem Haushaltseinkommen wesentlich mehr Miete zahlen müssen, als Normalverdiener und Reiche. „Die Mietpreisentwicklung sollte nicht dazu führen, dass sich die Schere zwischen Armut und Reichtum in unserer Gesellschaft weiter öffnet“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Laut Sozialverband Deutschland braucht die Hälfte der Miethaushalte in Deutschland mindestens 29 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete. Bei Geringverdienern (weniger als 1300 Euro Haushaltseinkommen) liegt der Anteil sogar bei 46 Prozent. Im Vergleich dazu, zahlen Mehrverdiener (mehr als 4500 Euro netto im Monat) lediglich 17 Prozent. „Dieser Zustand ist problematisch. Die Haushalte der Geringverdiener leiden unter der besonders hohen Mietbelastung. Dies betrifft aber auch Singles, Alleinerziehende Eltern, Rentner und Menschen mit Migrationshintergrund. Es ist unfair, dass all diese Menschen überdurchschnittlich viel für ihre Miete ausgeben müssen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Ob dies am geringen Einkommen läge oder auch ein Fall von Diskriminierung sei, ist für Filor individuell unterschiedlich. 

Schätzungen gehen davon aus, dass hierzulande mehr als 1,9 Millionen zusätzliche bezahlbare Wohnungen gebraucht werden. „Mittlerweile leben viele Einkommensschwache Menschen in Untermietverhältnissen, was relativ unsicher ist, da solche Verträge meist befristet sind“, so Filor weiter. Des Weiteren fehlen sowohl kleine bezahlbare Wohnungen als auch größere für Familien mit geringem Einkommen. Natürlich gibt es laut Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg aber auch regionale Unterschiede: So ist die Mietpreisbelastung in Metropolstädten, vor allem in West- und Süddeutschland wesentlich höher, als beispielsweise in Ostdeutschland. „Nicht zuletzt fordert der Sozialverband vom Bund mehr Investitionen in den Sozialen Wohnungsbau“, so Immobilienexperte Thomas Filor abschließend. 

Dienstag, 30. Oktober 2018

Viele Immobilienbesitzer wünschen sich schnelle Entschuldung

„Neueste Zahlen belegen, dass viele Immobilienbesitzer auf die Karte ‚schnelle Entschuldung’ setzen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Dies ist auch das Ergebnis einer Studie von Interhyp, für die Statista im Auftrag 2.200 Personen aus repräsentativen Bevölkerungsgruppen befragt hat. Danach wünscht sich die Hälfte der Haus- und Wohnungsbesitzer, keine Anschlussfinanzierung mehr zu benötigen. Wenige Jahre danach wollen weitere 19 Prozent fertig sein. Andere erwarten, dies bis zum Rentenbeginn (17 Prozent) oder kurz danach (sieben Prozent) zu erreichen. „Diese Zahlen belegen eine eindeutige Veränderung der Finanzierungskultur, ein Schritt in die absolut richtige Richtung“, so Thomas Filor. 

Donnerstag, 25. Oktober 2018

Staatliche Zuschüsse für die Optimierung der Heizung

Die Temperaturen sinken, man ist wieder darauf angewiesen, zu heizen. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht Eigentümer darauf aufmerksam, dass sie für die Optimierung ihrer Heizung einen staatlichen Zuschuss erhalten können. Bestehende Heizsysteme werden nämlich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. „Auch, wenn man seine Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch effizientere Alternativen ersetzen will, wird dies gefördert“, so die Filor. „Dabei werden jeweils bis zu 30 Prozent der Kosten übernommen“.

Dienstag, 23. Oktober 2018

Thomas Filor über Laub auf dem Grundstück

Der Herbst ist in vollem Gange und viele Immobilienbesitzer fragen sich: Wohin mit all dem Laub? Immobilienexperte Filor klärt auf

Magdeburg, 22.10.2018. „Obwohl der Sommer in diesem Jahr sehr lang war und die Hitze und die Sonnenstrahlen lange angehalten haben, ist nun doch der Herbst eingekehrt. Nun fragen sich viele Immobilienbesitzer, wie und wo sie ihr Laub entsorgen sollen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Denn so schön bunt die Grundstücke durch die herabfallenden Blätter auch aussehen, müssen sie ab einem bestimmten Zeitpunkt doch entfernt werden. „Denjenigen, die einen Kompost haben, sollte die Entscheidung nicht schwerfallen: Denn Laub lässt sich mit diversen anderen Gartenabfällen zu einem guten Dünger verarbeiten. Trotzdem sollte man beachten, dass Laub eher langsam und schwerfällig verrottet“, so Filor. Sehr praktisch ist laut Filor ein Rasentrimmer. Die Blätter können auch in einer Tonne gesammelt und zerkleinert werden oder auf einem Haufen in einer nicht genutzten Ecke des Gartens. Ansonsten stehen vielen Wohnhäusern auch Bio-Tonnen zur Verfügung. „Je nach Bundesland gibt es auch spezielle Laubsäcke am Straßenrand. Hier sollte man sich beim örtlichen Entsorger informieren“, so Thomas Filor weiter. 

Eine andere Variante ist, dass Laub an bestimmten Stellen wie Stauden liegen zu lassen, sodass sich eine dicke Wärmedecke bildet und nur die oberste Schicht zerfällt – der Boden erhält dann direkt die Nährstoffe. „Auch unter Bäumen und Büschen kann das Laub liegen, beispielsweise als Schutz für Gemüse-, Kräuter- und Blumenbeete“, so Filor weiter. Nichtsdestotrotz schadet Laub definitiv dem Rasen – er fängt durch die Feuchtigkeit an zu faulen und schimmeln. Ein besonders beliebtes Gartengerät ist laut Filor auch der sogenannte Laubbläser. „Für große Grundstücke eignet sich das zwar sehr gut, allerdings sind diese Geräte auch mit ungefähr ab 300 Euro für Einsteigermodelle verbunden“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. „Geräte mit einer zu geringen Volt Zahl ersetzen leider gerade einmal den Besen“. 

Donnerstag, 18. Oktober 2018

Thomas Filor: Heizen mit Öl derzeit teurer als mit Gas

Dieses Jahr kann es zu deutlichen Preisunterschieden zwischen Öl und Gas kommen – Filor klärt auf 

Magdeburg, 18.10.2018. „Immobilienbesitzer, die eine Ölheizung haben, müssen dieses Jahr mit deutlich höheren Heizkosten rechnen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf aktuelle Zahlen der Beratungsgesellschaft co2online. Demnach liegen die Preise für Öl in 2018 ganze acht Prozent höher, als im Vorjahr. Bei Gas- und Fernwärme sind es hingegen drei Prozent weniger, als noch in 2017. „Ein erheblicher Grund für diese Preisunterschiede sind der warme Frühling, der heiße und trockene Sommer sowie der bisher milde Herbst“, so Filor weiter. Die Autoren von co2online erwarten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung in einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus derzeit eine Heizkostenrechnung von durchschnittlich 765 Euro bei Erdgas (-25 Euro), bei Heizöl von 810 Euro (+60 Euro) und bei Fernwärme von 870 Euro (-25 Euro). „Heizen mit Öl verliert also seinen Kostenvorteil gegenüber Heizen mit Erdgas. Verbraucher sollten aber unbedingt individuell Kosten vergleichen und sich gegebenenfalls eine Expertenmeinung einholen“, so Immobilienexperte Thomas Filor weiter. 

Der Ölpreis war weltweit in den vergangenen Monaten gestiegen. Co2online. geht von Preisanstieg von 13 Prozent bis zum Jahresende beim Heizöl aus, während es bei Erdgas und Fernwärme nur 1,5 Prozent seien. „Zuvor galt Heizen mit Öl immer noch als die kostengünstigste Variante für Immobilienbesitzer und war jahrelang der günstigste der drei Immobilienträge“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Das das Bundesumweltministerium weist außerdem darauf hin, dass Ölheizungen das meiste klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) im Vergleich zu anderen Energieträgern ausstoßen (319 Gramm pro Kilowattstunde). Hingegen seien es bei Fernwärme nur 261 Gramm und bei Erdgas 250 Gramm. „Die einzige effiziente Methode wäre, so viele alte Wohngebäude wie möglich zu sanieren. Dann ließe sich der CO2-Ausstoß des Heizens nahezu halbieren“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Hierzulande heizt knapp jeder zweite Haushalt mit Gas, jeder vierte mit Öl und jeder siebte mit Fernwärme. 

Dienstag, 16. Oktober 2018

Keine Heizpflicht für Mieter

„Die Temperaturen sinken und viele Mieter fragen sich, ob sie verpflichtet sind, zu heizen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Manche Wohnungen sind besser isoliert als andere, sodass man auf Heizen verzichten kann. Viele Leute stellen ihre Heizung auch aus, wenn sie beispielsweise über Weihnachten und Silvester in den Urlaub fahren. „Solange nur die Räume kalt sind und es nicht zu Schäden kommt, ist dies keine Problem. Schäden können entstehen, wenn die Rohre einfrieren“, so Filor. Für die allgemeine Beheizung der Wohnräume ist ohnehin der Vermieter verantwortlich. Dabei soll die Raumtemperatur zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April des Folgejahres tagsüber bei 20 Grad liegen, während sie nachts nicht unter 16 Grad sinken darf. 

Donnerstag, 11. Oktober 2018

Immobilienstudie bestätigt "Home is where the heart is"

In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auf eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar Emnid aufmerksam, die sich damit beschäftigt, wann Menschen ihre Immobilie als „Zuhause“ bezeichnen, beziehungsweise welche Faktoren gegeben sein müssen. Der gängige Spruch „Home is where the heart is“, zu Deutsch „Zu Hause ist, wo dein Herz ist“ scheint sich jedenfalls in der Studie widerzuspiegeln. Immerhin gaben 67 Prozent der Befragten an, ihr Zuhause sei „da, wo die Menschen sind, die mir die Liebsten sind“. 

Dienstag, 9. Oktober 2018

Thomas Filor: Wie man die Immobilie auf den Wintereinbruch vorbereiten sollte

Der Wintereinbruch kann zur harten Belastungsprobe für die Immobilie werden – Immobilienexperte Thomas Filor gibt Tipps, wie man sich richtig vorbereiten kann

Hinsichtlich der sinkenden Temperaturen beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg in dieser Woche mit dem Thema, wie man seine Immobilie ideal auf den Winter vorbereiten kann. „Man sollte nämlich nicht unterschätzen, was langanhaltend niedrige Temperaturen und Schnee mit der Immobilie machen können“, so Filor. Für diesen Härtefall sollten Hausbesitzer ihre Immobilie vorbereiten, meint Immobilienexperte Thomas Filor - denn selbst der Innenbereich kann zu Schaden kommen. „Äußerlich ist die erste Schwachstelle in den meisten Fällen das Dach. Wenn eine Schneedecke auf das Dach presst kann es stark zerstört werden oder sogar einstürzen. Hausbesitzer sollten unbedingt die maximale Tragkraft ihrer Immobilie kennen“, rät Immobilienexperte Filor. Es gibt eine sogenannte „zulässige Schneelast“, welche sich im Standsicherheitsnachweis der Immobilie finden lässt. „Schnee ist enorm schwer. Das macht es so gefährlich. Schon zehn Zentimeter nasser Schnee können bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen. Frischer pudriger Schnee wiegt hingegen nur zwischen 10 bis 15 Kilogramm. Handelt es sich jedoch um eine Eisschicht können es sogar bis zu 90 Kilogramm sein“. 

Des Weiteren erklärt Thomas Filor, dass die Räumung des Schnees nicht der Hausbesitzer oder Hausmeister, sondern eine Spezialkraft übernehmen sollte. „Die Gefahr zu stürzen ist einfach zu hoch. Im absoluten Notfall muss sogar die Feuerwehr einspringen. Dies ist allerdings sehr kostspielig. Besser, man kümmert sich im Vorfeld um einen Dachdecker“, so Filor. Gefährlich seien laut Filor auch Eiszapfen am Dach oder am Balkon – eine Gefahr für parkende Autos und vor allem Fußgänger. „Kümmert man sich nicht um die Beseitigung von Schnee und Eis werden sie zur Gefahr für die Bausubstanz. „Wirklich kritisch wird es, wenn das Tauwetter eintritt und das Schmelzwasser ins Mauerwerk gelangt. Dann kann es zu massiven Schäden und Schimmel kommen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. „Wichtig ist auch, dass man im Winter alle Leitungen vom Haus in den Außenbereich verlegt und diese komplett entleert und abgesperrt sind. Andernfalls drohen Rohrbrüche. Dies gilt auch für die Heizungen, welche immer ein wenig warmen Durchlauf haben sollten.“ 

Donnerstag, 4. Oktober 2018

Maßnahmenpaket aus Förderungen und Abschreibungen

 „Es war höchste Zeit, dass den langen politischen Debatten nun Maßnahmen folgen. Der Wohngipfel hat zu einem sinnvollen Maßnahmenpaket aus Förderungen und Abschreibungen geführt – gleichzeitig wurden die Budgets des Bundes und der Länder erhöht“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Neben Steuerförderungen, dem Baukindergeld und Anreizen für Unternehmer, soll auch der Bau von Sozialbauwohnungen dazu führen in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen. „Das ist ein ambitioniertes Ziel, zumal viele Bauunternehmen jetzt schon am Limit arbeiten und weiterhin Fachkräfte in Deutschland fehlen“, so Filor.

Dienstag, 2. Oktober 2018

Thomas Filor über Stuck im Neubau

Stuck ist ein Jahrhunderte alter Gebäudeschmuck und erfreut sich großer Beliebtheit in alten Gebäuden. Doch auch im Neubau müssen Mieter und Eigentümer nicht auf Stuck verzichten

„Stuck ist bei Mietern und Eigentümern gleichermaßen beliebt. Der Jahrhunderte alte Gebäudeschmuck wertet jeden Raum enorm auf und ist meist sehr opulent. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, man finde Stuck nur im Altbau, kann man diesen durchaus auch im Neubau verwenden und schicke Akzente setzen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Heutzutage setzt man im Neubau teilweise auch auf schlichteren Stuck. Der Baustil stammt aus der Renaissance, des Barocks und des Jugendstils und wird daher eher mit sehr hohen Decken und großen Räumen in Verbindung gebracht. Doch auch für moderne Zweckformen beispielsweise an Leisten, an der Wand oder unter der Decke kann Stuck auch im Neubau sehr edel aussehen“. 
Des Weiteren hat Stuck nicht nur ästhetische Funktionen, sondern kann beispielsweise auch für die Wärmedämmung und Temperaturdifferenzierung genutzt werden. „Aus diesem Grund ist Stuck auch bei Neubauten ein Teil der Innenraumgestaltung“, so Filor weiter. „In älteren Häusern haben die meisten Leute ein Interesse daran, den Stuck zu erhalten. Dies gestaltet sich teilweise aber sehr schwierig, vor allem wenn der Stuck beschädigt ist oder überstrichen wurde. Diese wieder in den Originalzustand zu bringen kann extrem kostspielig und aufwendig sein. Unterschätzen sollte man nicht, was für eine Handwerkkunst Stuckarbeiten darstellt“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Stehen Arbeiten mit Stuck an, lohnt es sich in jedem Fall, einen Fachmann zu konsultieren“, so Filor. „Wer selbst aktiv werden und Geld sparen möchte, kann sich für wenig Geld vorgefertigte Stuckdekore im Fachhandel kaufen. Hier gibt es eine enorme Auswahl an verschiedenen Leisten und Ornamenten aus Schaumstoff. Diese werde angeklebt und in der passenden Wand- oder Deckenfarbe angestrichen. Die Lebensdauer kann durch den richtigen Kleber verlängert werden“, so Thomas Filor abschließend. 

Donnerstag, 27. September 2018

Große Koalition möchte sich um Sozialen Wohnungsbau kümmern

„Mit einem Bündel von Maßnahmen will die Bundesregierung die hohen Wohn- und Mietkosten dämpfen, die vielen Bürgern Sorgen bereiten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Mit dem Baukindergeld für Familien, Steuerabschreibungen für den Bau von Mietwohnungen, der Bereitstellung von mehrbundeseigegen Grundstücken und einer nachhaltigen Offensive im Milliardenbereich im sozialen Wohnungsbau will die große Koalition erreichen, dass bis zu 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut werden. „Endlich wird nicht mehr geredet, sondern gehandelt“, so Filor. 

Dienstag, 25. September 2018

Immobilienexperte Thomas Filor über Parkettboden in der Immobilie

Vor- und Nachteile von Parkettboden

In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Parkettboden. „Parkettböden sind bei Immobileneigentümern und Mietern gleichermaßen beliebt. Doch es hat Vor- und Nachteile, sich für einen Parkettboden zu entscheiden“, so Filor. „Fakt ist, dass Parkettboden optisch sehr vielseitig ist. Es gibt beispielsweise Stäbchen, Fischgräten oder Intarsienarbeit“. Das repräsentative Holz fand seinen Weg in die Immobilien im 19. Jahrhundert während der Industrialisierung. Seit den 50er Jahren gilt der Parkettboden dank der Versiegelungsmethode mit Lack als pflegeleicht. „Beim Parkettboden kann man aus nahezu jeder Holzart, Farbgebung und Form wählen. Wichtig ist, dass man sich im Vorfeld über das Verlegemuster Gedanken macht. Dieses sollte man individuell mit der Raumgröße und dem Einrichtungsstil abstimmen“, so Immobilienexperte Filor weiter. Es gibt drei verschiedene Wege Parkett zu fixieren: traditionell mit Nut und Feder, einer Spundung oder dem modernen Klick-System. Eine Trittschalldämmung wird als Unterlage empfohlen. Des Weiteren schützt eine PE-Folie vor Feuchtigkeit und dem damit verbundenen Aufquellen des Parkettbodens. „Die beliebtesten Verlegemuster sind Schiffsboden, Diagonalverband, Fischgräte, Tafel, Leiter, Altdeutscher Verband, Flechtmuster und Kassette. Für passionierte Heimwerker empfehlen sich Tutorials bei YouTube. Hier gibt es Anleitungen zu jedem Muster“, rät Filor.


Unterdessen rät Filor auch darauf zu achten, dass das ausgewählte Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt, also nur aus Wäldern, in denen das Holz auch nachwachsen kann. „Die lange Lebensdauer von Parkett sowie die Oberflächenreinigung mit Ölen und ökologischen Lacken machen Parkett zum umweltfreundlichen Boden“, so Thomas Filor. „Nachteile sind hingegen die möglichen Schal-und Trittgeräusche. Diese lassen sich aber mit einem Teppich reduzieren. Besonders wichtig ist, dass der Parkettboden nicht zu nass wird“. Vor allem Schrammen müssen laut Thomas Filor schnell entfernt werden. Der Immobilienexperte rät dazu, diese mit Wachs aufzufüllen, damit kein Schmutz und keine Feuchtigkeit hineingelangt.

Donnerstag, 20. September 2018

Thomas Filor: Bezahlbares Wohnen muss durch die Regierung ermöglicht werden

Eine aktuelle Studie zeigt: Mietpreisbremse, sozialer Wohnungsbau und Wohngeld allein reichen nicht, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Thomas Filor diskutiert, warum nicht alle Maßnahmen der Regierung auch erfolgreich sind

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg beschäftigt sich diese Woche mit einer Studie, die sich mit dem Thema beschäftigt, ob die Maßnahmen der Regierung für bezahlbaren Wohnraum wirklich effektiv sind. Die von Soziologen der Berliner Humboldt-Universität vorgestellte Studie dokumentiert, dass sowohl die Mietpreisbremse, als auch der soziale Wohnungsbau sowie das Wohngeld „nur einen sehr eingeschränkten Beitrag“ leistet, um die Wohnungsnot in Großstädten zu verringern und somit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Die Problematik besteht darin, dass nicht so viel Geld in den sozialen Wohnungsbau gesteckt wird. Ohne darin zu investieren kann kein wirksames Instrument am Immobilienmarkt entstehen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor in diesem Zusammenhang. Des Weiteren zeigt die Studie, dass in den zehn größten Städten beim aktuellen Förderumfang rund 185 Jahre dauern würde, um die aktuelle Lücke an günstigem Wohnraum zu schließen. Der deutsche  Staat investiert derzeit rund zwei Milliarden Euro pro Jahr in Sozialwohnungen. Weitere zwei Milliarden Euro werden in Wohngeld investiert und 15 Milliarden Euro wird für die Wohnkosten von Hartz-IV-Empfängern übernommen.

Unterdessen kritisiert die Studie vor allem, dass entsprechende Förderprogramme seit Ende der 90er Jahre drastisch minimiert wurden und die vorgeschriebenen Sozialmieten teilweise zu hoch für Menschen sei, die unter der Armutsgrenze leben. „Wohngeld wurde ursprünglich für diejenigen eingerichtet, die Hartz IV beantragen müssten, um ihre Miete zu bezahlen. Das Wohngeld sollte als Unterstützung zur Miete dienen“, erklärt Thomas Filor weiter. Im Jahr 2014 gaben laut Studie aber zwei von fünf Haushalten in den Großstädten mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für den Wohnraum aus – hingegen erhielten nur 1,2 Prozent Wohngeld. „Auch die Mietpreisbremse galt bisher eher als eine politische Enttäuschung“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Dienstag, 18. September 2018

Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft

„Wohngemeinschaften sind vor allem bei jungen Leuten, mittlerweile aber auch bei älteren Bürgern eine beliebte Wohnform. Wenn allerdings eine Person ausziehen möchte, wird es rechtlich kompliziert“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Hat also beispielsweise nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben, gilt er offiziell als alleiniger Hauptmieter. Will er eigeninitiativ eine WG gründen, muss er mit den entsprechenden Mitbewohnern sogenannte Untermietverträge schließen“, so Filor weiter. "Wichtig ist, dass man immer in der Lage ist, dem Vermieter oder Eigentümer einen passenden Untermieter mit der dazugehörigen Bonität vorzuschlagen". 

Donnerstag, 13. September 2018

Neubauzahlen gehen laut Statistischen Bundesamt zurück

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass in vielen deutschen Metropolen mittlerweile ein erheblicher Mangel an Wohnraum herrscht. Dieser Mangel führt zu erheblichen Preissteigerungen, unter der viele Menschen leiden. Die Nachfrage ist stark, doch die entsprechend finanziellen Mittel kann ein Teil der Gesellschaft nicht aufbringen. Außerdem ist der deutsche Immobilienmarkt auch für nationale wie internationale Investoren höchst interessant und vielversprechend, was die Preise zusätzlich steigert“, sagt Filor außerdem. Nichtsdestotrotz geht der Neubau weiter zurück, wie auch das Statistische Bundesamt bestätigt. Demnach wurden seit Beginn des Jahres 821 Wohnungen genehmigt, was einen Rückgang von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.