Der erste Schnee wurde uns vergangene Woche beschert und alle Jahre wieder fragen sich Immobilien-Eigentümer, wer die sogenannte Verkehrssicherungspflichten übernimmt. „Der Immobilien-Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft ist für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Andernfalls drohen Bußgelder. Für die Fußgänger muss ein von Schnee und Eis befreiter Weg von mindestens einem Meter Breite geschaffen werden. Dazu zählen auch Haltstellen des öffentlichen Nahverkehrs“, so Immobilienexperte Thomas Filor. Die Regeln gelten unter der Woche zwischen sieben und 20 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen zwischen neun und 20 Uhr.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 18. Dezember 2018
Schneeräum-Pflicht gilt für Immobilien-Eigentümer
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