Thomas Filor
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Freitag, 1. Juli 2022
Thomas Filor über Bauen und Klimaschutz
Mittwoch, 29. Juni 2022
Kündigungsschutz und Rechte
Grundsätzlich genießen Mieter in Deutschland einen starken Kündigungsschutz. Solange man seine Verpflichtungen erfüllt, kann man nicht grundlos gekündigt werden. Ist man jedoch mindestens zwei Mietzahlungen im Verzug, kann es kritisch werden. Beschädigungen an der Mietsache, Verstöße gegen die Hausordnung oder unerlaubte Untervermietung sind weitere Gründe für Kündigungen. Natürlich wird niemand direkt auf die Straße gesetzt. Der Vermieter muss gesetzlich eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einhalten, ab einer Mietdauer von fünf Jahren sogar von sechs Monaten. Ein häufiger Grund ist die Anmeldung als Eigenbedarf.
Freitag, 24. Juni 2022
Wohnimmobilien sind krisenfest
Alle Immobilienexperten schauen derzeit auf die Immobilienpreise. Und egal, in welche Auswertung man schaut, das Ergebnis ist überall das gleiche: Die Preise sind weiter gestiegen. Bisher lassen sich kaum Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges erkennen. Das gilt wohlgemerkt für Wohnimmobilien. Bei Gewerbeflächen schlug die Pandemie dagegen unmittelbarer zu: Gemäß vdpResearch entwickelten sich nur die Büroimmobilien positiv und erzielten ein Plus von 6,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Im Einzelhandel schrumpften die Preise um 1,3 Prozent.
Mittwoch, 22. Juni 2022
Thomas Filor – EZB reagiert auf Immobilienpreise
Donnerstag, 16. Juni 2022
Schadensersatzansprüche an Mieter können verjähren
Erhält ein Vermieter ein beschädigtes Mietobjekt nach Ende des Mietverhältnisses zurück, hat er sechs Monate Anspruch auf Schadensersatzzahlungen des Mieters. Wenn das Mietverhältnis allerdings noch läuft, hat der Immobilieneigentümer und Vermieter 30 Jahre Anspruch auf diesen Schadensersatz, wie das Landgericht Berlin in einem solchen Fall entschied (Az.: 64 S 51/19). In dem verhandelten Fall stritt sich ein Mieter mit seinem Vermieter vor Gericht über einen Wasserschaden, der dadurch verursacht worden war, dass der Mieter im Badezimmer im Jahre 1981 Fliesen verlegt hat und der Abfluss defekt war. Die Vermieterin stellte Schadensersatzansprüche in Höhe von 40 000 Euro. Das Amtsgericht lehnte zunächst die Klage der Vermieterin ab, da man die alleinige Verantwortung für den Schaden nicht klar dem Mieter zuweisen konnte. Außerdem sei der Schadensersatzanspruch verjährt.