Dienstag, 20. Dezember 2016

Wer es wohnlich mag...

"Textilien wie geschmackvolle Gardinen, Tischdecken und vor allem Teppiche können die Gemütlichkeit, das Wohl- und Wohnbefinden in einer Immobilie enorm steigern", weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Teppiche eignen sich demnach gut, um einerseits einen Mittelpunkt im Wohnbereich zu schaffen oder aber auch einzelne Bereiche zu verbinden. So kann ein schöner Teppich den Bereich des bequemen Sofas gemütlicher und den Essbereich noch einladender gestalten.

Donnerstag, 15. Dezember 2016

Thomas Filor: Richtige Verhaltensweise bei einem Einbruch


Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass man im Falle eines Einbruchs unter gar keinen Umständen versuchen sollte, den „Helden zu spielen“. „Man sollte es nicht selbst in die Hand nehmen, den Einbrecher zur Rede zu stellen, sondern direkt aus der Immobilie verschwinden und die Polizei rufen.“ Bemerkt man einen Einbruch, wenn man gerade nach Hause kommt, sollte man die Immobilie nicht betreten, um die möglichen Spuren und Hinweise auf den Täter zu erhalten.

Dienstag, 13. Dezember 2016

Das 1x1 des Streichens

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg rät, Pinsel mit Naturborsten zu nutzen. Der einzige Nachteil: Kommen die Naturborsten mit Wasser in Kontakt, quellen nämlich die Borsten auf. Daher sollten diese Pinsel nicht für wasserlösliche Acryllacke genutzt werden – in diesem Fall besser zu Borsten aus Kunststoff greifen. „Am Wichtigsten ist es, dass der Pinsel zur entsprechenden Lackart passt“, so Thomas Filor. 

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Thomas Filor klärt auf: Was tun bei Eigenbedarfskündigung?

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Umständen

„Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt klar, dass ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag nicht ohne Weiteres kündigen kann, vorausgesetzt der Mieter erfüllt seine vertraglichen Pflichten und zahlt seine Miete pünktlich“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Doch wie bei den meisten Dingen im Leben gibt es natürlich auch hier eine Ausnahme: „Meldet der Vermieter Eigenbedarf an, weil ein naher Verwandter in die Wohnung ziehen soll, ist dies durchaus möglich. Angenommen die Tochter des Vermieters braucht eine Wohnung zu Studienzwecken oder der Sohn gründet gerade eine Familie, sind dies durchaus Gründe für eine Kündigung aus Eigenbedarf. Für entferntere Angehörige ist dies nicht möglich“, so Thomas Filor weiter. Zum engeren Verwandtenkreis zählen in diesem Fall: Kinder, Eltern, Großeltern und Schwiegereltern, Enkel, Nichten und Neffen sowie Geschwister, Ehegatten und Partner. In einem bestimmten Fall ging es darum, dass ein Au-Pair-Mädchen in die Nähe der Familie des Vermieters ziehen sollte, was laut Bundesgerichtshof als gültig anerkannt wurde (Az.: VIII ZR 127/08). Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass Haushaltshilfen und Pflegepersonal Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen dürfen. „Hinzu kommt, dass die Immobilie auch für berufliche Zwecke umfunktioniert werden kann, beispielsweise als Kanzlei, Praxis oder Büro.

Unterdessen betont der Immobilienexperte Thomas Filor aber auch, dass die Eigenbedarfskündigung eine Reihe von Bedingungen erfüllen muss, um überhaupt wirksam zu sein: So muss aus dem Kündigungsschreiben konkret hervorgehen, warum und für wen die Immobilie benötigt wird. Hinzu kommt, dass die Kündigungsfristen beachtet werden müssen. „Bei einem Mietverhältnis von bis zu fünf Jahren wären drei Monate Kündigungsfrist anzusetzen. Bei mehr als acht Jahren sind es neun Monate“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wenn man als Mieter in eine solche Situation gerät, hilft es oft, den persönlichen Kontakt zum Vermieter zu suchen. Oft kann dann der Auszugstermin nach hinten verschoben werden“, rät Thomas Filor weiter. Mit etwas Glück werden dann auch die Umzugskosten getragen oder man bekommt Unterstützung bei der Wohnungssuche. Wer Widerspruch einlegen will, sollte Rat von einem Fachanwalt für Mietrecht einholen.


Dienstag, 6. Dezember 2016

Thomas Filor über ein geplantes Baukindergeld


Baukindergeld – die Staatshilfe für Familien?

„Dass der Immobilienmarkt in Deutschland boomt, steht außer Frage. Nichtsdestotrotz können sich vor allem oft junge Familien den Traum vom Eigenheim nicht erfüllen, da die nötigen monetären Mittel fehlen“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Und das, obwohl oberflächlich gesehen optimale Voraussetzungen herrschen: Baufirmen ziehen immer mehr Immobilien hoch, die Kredite laufen bei brummender Wirtschaft und historisch niedrigen Bauzinsen. „Für wohlhabende Menschen ist es einfacher, sich eine Immobilie zu leisten. Den weniger Verdienenden kommen diese eigentlich guten Bedingungen nur zum Teil zu Gute“, so Thomas Filor weiter. Eine Studie des Pestel-Instituts bestätigt diese Annahme: Demnach sei der Anteil der 25- bis 35-Jährigen, die Wohneigentum besitzen, enorm rückläufig. So lag die Eigentümerquote in dieser Altersgruppe 2013 nur noch bei 16 Prozent – 1998 waren es noch 23 Prozent gewesen. „Man darf nicht unterschätzen, dass Menschen mit geringem Einkommen immerhin auch rund ein Fünftel des Wohnungswertes im Falle eines Kaufes als Eigenkapital hinterlegen müssen. Dieses Geld muss man auch erst einmal haben und hinzu kommen schließlich auch die Nebenkosten wie die Notar- und Maklerkosten bzw. die Grunderwerbssteuern“, beschreibt Thomas Filor. Je nach Bundesland liegt die Grunderwerbssteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Angenommen eine Familie entscheidet sich für ein Haus mit einem Preis von 250.000 Euro, so muss der Käufer von Anfang an ein Eigenkapital von 75.000 Euro zur Verfügung haben. „Wenn junge Menschen also nicht gerade geerbt oder reiche Eltern haben, gestaltet es sich logischerweise schwierig, eine solche Summe aufzubringen“, so Thomas Filor.

Unterdessen geht mit der Abnahme der Eigentümerquoten in Deutschland einher, dass die jungen Familien auch teilweise ihre Altersvorsorge gefährden. Immerhin ist Immobilieneigentum ein wichtiger und großer Baustein in der Altersvorsorge. Das Thema wird auch im Bundestagswahlkampf aufgegriffen: Die CDU schlägt vor, junge Familien beim Hauskauf zu unterstützen. Dies soll durch sogenanntes „Baukindergeld“ geschehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte einem Baukindergeld in Form einer jährlichen Auszahlung zu. Auch die SPD befürwortet das Baukindergeld, das sich nach der Kinderzahl richten soll. „Grundsätzlich ist die Idee eines Baukindergeldes nicht schlecht, doch man muss sehen, inwieweit ein neuer Fördertopf gerecht verteilt werden kann“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.