Donnerstag, 29. September 2016

Thomas Filor über Wasserschäden in der Immobilie


Warum Verkäufer über Wasserschäden aufklären müssen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Tatsache aufmerksam, dass beim Verkauf einer Immobilie stets ehrlich und transparent auf Schäden hingewiesen werden muss. „Dazu zählen selbstverständlich auch Wasserschäden“, so Filor. Des Weiteren berichtet er von einem Fall, in dem der Verkäufer verschwiegen hatte, dass Wasser in den Keller eindringt. Ein Kläger hatte für 390.000 Euro ein Wohnhaus in Nordrhein-Westfalen erworben, wurde aber im Vorfeld nicht auf die Wasserschäden im Keller hingewiesen und auch nicht aufs das fortlaufende Eintreten von Wasser bei Regenfällen. Als der Käufer den mangelhaften Keller entdeckte und den Verkäufer zur Rede stellte, weigerte dieser sich zunächst ihm entgegen zu kommen. „Dazu wäre der Käufer allerdings verpflichtet gewesen“, betont Thomas Filor. Aus diesem Grund wurde der Käufer angeklagt – auch, weil er bewusst gegenüber dem Käufer gelogen hat. Auf die Frage hin, ob es möglich sei, Dinge im Keller zu Lagern, hatte der Verkäufer mit „ja“ geantwortet. „Wichtig zu wissen ist, dass wenn sich ein Käufer auf die zuvor besprochenen Mängel einlässt, er mit diesen leben muss. Dann kann er nicht im Nachhinein Anzeige erstatten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Es geht also nicht primär darum, dass der Käufer den Mangel gesehen hat, sondern das die Kenntnisnahme darüber schriftlich fixiert ist.

Nichtsdestotrotz ist sich die Rechtsprechung im Falle von Altbauten mit feuchten Kellern uneinig: Werden die Schäden nämlich, wie im oben erklärten Fall, arglistig verschwiegen, hat der Käufer gute Chancen einer Rückabwicklung des Kaufs. Ist die Schwere des Mangels aber überschaubar und wurde kommuniziert, kann es passieren, dass der Verkäufer dem Käufer kaum entgegenkommen muss. „Ein Verkäufer, der bewusst gelogen hat, verliert auch seinen Haftungsausschluss, auf den er sich im Normalfall berufen kann“, sagt Thomas Filor abschließend.


Donnerstag, 22. September 2016

Gibt es in Deutschland einen Wohnungsleerstand?

Eines der größten Dienstleistungsunternehmen im Immobilienmarkt, die CBRE Group hat eine umfangreiche Analyse des deutschen Wohnimmobilienmarktes vorgenommen. Hierbei wurde hinterfragt, wie viele Wohnungen kurzfristig für eine Neuvermietung zur Verfügung stehen. Interessant ist dabei, dass die Stadt mit den meisten freien Wohnungen nicht etwa im Osten liegt. Es handelt sich vielmehr um die niedersächsische Stadt Salzgitter, in der 11 Prozent der Geschosswohnungen leerstehen. Während beispielsweise in Chemnitz (9,5 Prozent), Pirmasens (9,0 Prozent), Schwerin (8,9 Prozent) und Halle an der Saale (8,6 Prozent) freie Wohnungen zu haben wären, liegt der Bundestrend bei 3,1 Prozent. Diese massive Differenz wird jedoch im wesentlichen dadurch getragen, dass es einige Metropol-Standorten in Deutschland gibt, an denen faktisch überhaupt kein Überangebot an Wohnungen mehr vorhanden ist. Hierzu zählen beispielsweise München und Hamburg, inzwischen aber auch weite Teile Berlins. „Wichtig an dieser Marktanalyse ist die Tatsache, dass es kein Ost-West Gefälle gibt, sondern dass das Angebot an Wohnungen sich sehr stark daran orientiert, wie gefragt bestimmte Standorte sind. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Stadt Leipzig, wo in bestimmten Stadtteilen bereits Wohnungsnotstand herrscht“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 

Dienstag, 20. September 2016

Thomas Filor über Immobilienversteigerungen in der Hauptstadt

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf die Möglichkeit einer Immobilienauktion aufmerksam. So wurden beispielweise bei einer Auktion in Berlin zwei denkmalgeschützte Bahnhöfe und eine ehemalige Schule versteigert. „Bei solchen Auktionen kann es schon mal passieren, dass man für 2000 Euro Besitzer eines leerstehenden Bahnhofs ist“. Bei der 30. Versteigerung der AG in Berlin wurden insgesamt etwa 90 Immobilien aus neun Bundesländern versteigert.

Donnerstag, 15. September 2016

Thomas Filor über den Ferienhausmarkt

Der Ferienhausmarkt in Deutschland ist unterentwickelt. Der Deutsche Ferienhausverband hat hingegen ausrechnen lassen, dass es in der Bundesrepublik etwas mehr als eine Million Betten in Häuschen und Wohnungen gibt und Bundesbürger dort jährlich 103 Millionen Nächte verbringen.
Damit sind wir Ferienhaus-Europameister. Ferienhäuser waren in Deutschland lange nicht üblich, diese Kultur wird erst richtig groß. Die Leute quartierten sich über Jahrzehnte in Fremdenzimmern und Wohnungen ein, der Trend zu freistehenden Häusern ist jung. 
8 Milliarden Euro geben die Gäste privater Ferienhausanbieter im Jahr aus, nur 38 Prozent gehen an die Unterkünfte. 2 Milliarden wandern  in die Kassen der Gastronomie, den Rest verbuchen Supermärkte, Souvenirgeschäfte, Schwimmbäder und Freizeitparks. Längst vergessene Ferienregionen werden nun wiederbelebt, die Infrastruktur wird erneuert, Arbeitsplätze in der Gastronomie und im Dienstleistungssektor werden ständig neue geschaffen. Die Zahl der Ferienhausdörfer in Deutschland könne sich glatt verdoppeln – und das schon binnen weniger Jahre.

Dienstag, 13. September 2016

Warum Immobilien den Deutschen zu teuer sind


Die Immobilienpreise steigen stetig an, und so mancher Deutscher kann und will nicht mehr mithalten. Dieses Ergebnis  belegt der im August  veröffentlichten Stimmungsindex Baufinanzierung der Comdirect Bank. Eine glatte Mehrheit von 58 Prozent hält die Immobilienpreise in ihrer Region für viel  zu hoch. Insbesondere in den Großstädten ist die Verärgerung deshalb groß. Hier halten mehr als zwei Drittel der Bürger die Preise für Wohnungen und Häuser für zu hoch. Nach Angaben der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) sind die Kaufpreise für Immobilien in den vergangenen sechs Jahren bundesweit um ein Fünftel  gestiegen. In den sieben größten Städten Deutschlands erhöhten sich die Preise sogar um fast 50 Prozent. Sogar die Bundesbank betrachtet diese rasante  Preiseentwicklung mit Sorge. In den Metropolen hält sie die Preise für um 10 bis 20 Prozent überbewertet. Dies betreffe die Städte  Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf.

Donnerstag, 8. September 2016

Thomas Filor: Bei Graffiti keine Mietminderung


Warum Graffiti an der Wand kein Grund zur Mietminderung ist

Graffiti ist reine Geschmackssache – für die einen ist es Kunst, für die anderen ist es ein Schandfleck im Stadtbild. Besonders empfindlich werden die Menschen, wenn es sich um Graffiti an ihrer eigenen Haustür oder Hauswand handelt. „Nichtsdestotrotz sind mit Graffiti beschmierte Hauswände kein Grund zur Mietminderung“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Es ist absolut verständlich, dass Mieter diese Schmierereien weder schön, noch kunstvoll finden und es ungern auf eigene Kosten beseitigen lassen möchten“. Fakt ist aber, dass derartige Malereien – egal, wie man es dreht und wendet – nicht von der Miete abgesetzt werden können. Lediglich wenn das Ausmaß an Graffiti überdimensional groß sein sollte und der Vermieter nicht handelt, könnten Mieter darüber diskutieren. „Ist es wirklich so, dass Fassaden in einem enormen Umfang von Graffiti gezeichnet sind, kann versucht werden, die Miete zu mindern. Dies kommt allerdings auch auf die örtlichen Verhältnisse an“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Dies bestätigt auch der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland.


Kriterium bei der Entscheidung ist, ob die Immobilie durch das Graffiti tatsächlich verwahrlost wirkt oder nicht. „Mit den örtlichen Verhältnissen ist gemeint, dass in einer Graffiti-typischen Stadt wie Berlin weniger schnell Konsequenzen gezogen werden als beispielsweise in München, dessen Stadtbild freier von beschmierten Häusern ist“, erklärt Thomas Filor aus Magdeburg. Wenn also Graffiti in bestimmten Wohngegenden eher unüblich ist, haben die Mieter bessere Chancen, eine schnelle Beseitigung zu fordern. Des Weiteren gibt es aber auch Graffiti, die der Vermieter selbst in Auftrag gegeben hat. „Das ist das gute Recht des Vermieters und in diesem Fall kann der Mieter nicht von einer objektiv gesehenen Verunstaltung sprechen, solange es den örtlichen Bestimmungen entspricht“, sagt Thomas Filor abschließend.