„Wohngemeinschaften sind
vor allem bei jungen Leuten, mittlerweile aber auch bei älteren Bürgern eine
beliebte Wohnform. Wenn allerdings eine Person ausziehen möchte, wird es rechtlich
kompliziert“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Hat also
beispielsweise nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben, gilt er
offiziell als alleiniger Hauptmieter. Will er eigeninitiativ eine WG gründen,
muss er mit den entsprechenden Mitbewohnern sogenannte Untermietverträge
schließen“, so Filor weiter. "Wichtig ist, dass man immer in der Lage ist, dem Vermieter oder Eigentümer einen passenden Untermieter mit der dazugehörigen Bonität vorzuschlagen".
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 18. September 2018
Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft
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