Dienstag, 9. Juli 2019

Mietminderung wegen Baulärm

Immobilienexperte Thomas Filor weist Mieter darauf hin, dass diese eine Mietminderung aufgrund von Baulärm verlangen können. Dabei bezieht sich Filor auf eine kürzlich getroffene Entscheidung des Landgerichts Berlin. Demnach kann ein Mieter selbst die Miete mindern, wenn in der Nachbarschaft Baulärm erzeugt wird (Az.: 67 S 309/19). Bei langanhaltenden Baumaßnahmen kann sogar eine einheitliche Minderungsquote festgelegt werden – selbst dann, wenn die Lärmbelästigung in ihrer Intensität variiert. Im in Berlin verhandelten Fall ging es um eine Mieterin, die sich vom Abriss der Tiefgarage massiv gestört fühlte. Diese Lärmbelästigung dauerte knapp zwei Jahre an.

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