Donnerstag, 8. August 2019

Mieter müssen Balkonabfluss frei halten

Immobilienexperte Thomas Filor macht in dieser Woche darauf aufmerksam, dass Mieter dazu verpflichtet sind, den Abfluss ihres Balkons frei zu halten. Die Regenrinne muss demnach frei von Blättern oder Blumenkübeln bleiben, wie auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bestätigt. Das Abflusssieb muss der Mieter im Auge behalten und in regelmäßigen Abständen von Laub und Schmutz befreien. Auch Rasenteppiche können den Abfluss blockieren. Wer also beispielsweise im Herbst für mehrere Wochen wegfährt, sollte einen Bekannten oder einen Nachbarn bitten, das Abflusssieb frei zu halten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen