Mietverträge enthalten eigentlich immer die Klausel, dass zusätzlich zur Miete entsprechende Nebenkosten anfallen. „Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dass er den Mietern die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig zukommen lässt. Rechtzeitig bedeutet zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor und bezieht sich dabei auch auf den Deutschen Mieterbund (DMB). Für die Wohnraummiete findet man die entsprechenden Klauseln (BGB). „Nichtsdestotrotz können vertragliche Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern getroffen werden. Dies gilt gleichermaßen auch für Geschäftsraummieten. Allerdings ist es bei Geschäftsmieten so, dass die Abrechnungsfrist keine Ausschlussfrist ist. Das bedeutet, dass der Vermieter auch nach einem Jahr Nachforderungen stellen kann“, so Filor.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 14. April 2020
Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten
Labels:
Filor Magdeburg,
Frist,
Nebenkosten,
Thomas Filor,
Verträge,
Zahlungen
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen